Was war im 17. Jh. ein "Anwalt"?
In Feudenheim taucht im 17.Jh. bei Ahnen mehrfach die Bezeichnung "Anwalt" auf, oft neben "Gerichtsschöffe". Letzteres meine ich, war so etwas wie Mitglied des Gemeinderat. Dann gab es dort den Schultheiß mit 2 Bürgermeistern.
Was dürfte dann die Aufgabe des "Anwalts" gewesen sein?
Im Internet lese ich, Anwalt wäre früher ein hoher Beamter gewesen,sozusagen ein Vertreter einer höheren Instanz.
Aber Feudenheim war doch nur ein Dorf!
Weiß jemand von euch, welche Aufgabe ein "Anwalt" zu übernehmen hatte?
animei
Ich versteh die Frage nicht wirklich.
Die Aufgabe des Anwalts war damals sicher die selbe wie heute.
Mit dem Gerichtsschöffen = Gemeinderat bist Du bei google vermutlich auf einer für Deine Frage unglücklichen Seite gelandet. Das sind Fragen für den Einbürgerungstest und von den 4 angegebenen Antworten ist natürlich nur eine richtig: --- ein ehrenamtlicher Richter / eine ehrenamtliche Richterin.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenam...#Sch.C3.B6ffen
Jettchen
Ich verstehe das Alles ja auch nicht, weil es m.E. nicht zu den Inhalten passt, die wir heute mit diesen Begriffen verbinden.
In der Heimatgeschichte Feudenheim heißt es zur Verwaltung des Dorfes:
An der Spitze stand der vom Oberamt Heidelberg eingesetzte Schultheiß, der aus dem Kreis der Gerichtsleute, die aus den angesehenen Familien des Dorfes stammten, bestimmt wurde. Ihm zur Seite standen 6 bis 7 Gerichtsschöffen und 2 Bürgermeister, der Gerichtsbürgermeister aus dem Kreis der Schöffen bestimmt, und der Gemeindebürgermeister, aus dem Kreis der Gemeinsleute bestimmt.
An anderer Stelle werden zuerst alle Schultheiße namentlich aufgezählt, direkt anschließend die Folge der Anwälte!
Zum benachbarten Ort Käfertal heißt es "Die Kette der Schultheiß-Anwälte..."
Das Schöffengericht tagt jährlich ein- bis zweimal. Es wird über die Neuaufnahme von Bürgern entschieden, die Anstellung von Hirten, Nachtwächtern etc., die Bestallung des Dorfbüttels etc., aber auch Klagen und Beschwerden entschieden oder weitergeleitet an eine höhere Instanz.
Das meiste hiervon würde heute ja eher vom Gemeinderat entschieden. Deshalb hatte ich dies so für mich interpretiert.
Wird meine Anfrage jetzt etwas verständlicher?
holsteinforscher
Anwälte zu jener Zeit waren keine Anwälte (Advocaten) wie
wir sie kennen, sondern höhere Verwaltungsbeamte (auch Verweser), die den
Schulzen/der Obrigkeit zur Seite standen, wobei Verwaltung und
Justiz einhergehen konnten, da zu jener Zeit noch keine Trennung
zwischen beiden Bereichen gab.
Kasstor
hier: http://books.google.de/books?id=ftiK...%A4lte&f=false ist etwas darüber zu lesen; war aber wohl auch regional unterschiedlich.
Jettchen
Das glaube ich auch, dass der "Anwalt" eher Verwaltungsaufgaben inne hatte. Mich wundert aber, wie viele Posten es in einem kleinen Dorf von ca. 50, später 70 Familien gab.
Jürgen P.
Zur Vielzahl der Verwaltungsbeamten, Anwälte und Schultheißen muss man einen Blick auf die Herrschaftsverhältnisse der Zeit werfen.
Ein Beispiel aus meiner Forschung nach einem Schultheiß verwirrte anfangs.
Ein Winzerort in Franken [~30 Fam.], gelegen im Bistum Würzburg. Dort waren 3 Herrschaften mit ihren Beamten vertreten, einmal der Bischof, ein Kloster das den größten Besitz hatte und aus einer völlig anderen Ecke die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 17.Jh.
Region, aus der der Begriff stammt: Kurpfalz
Region, aus der der Begriff stammt: Kurpfalz
In Feudenheim taucht im 17.Jh. bei Ahnen mehrfach die Bezeichnung "Anwalt" auf, oft neben "Gerichtsschöffe". Letzteres meine ich, war so etwas wie Mitglied des Gemeinderat. Dann gab es dort den Schultheiß mit 2 Bürgermeistern.
Was dürfte dann die Aufgabe des "Anwalts" gewesen sein?
Im Internet lese ich, Anwalt wäre früher ein hoher Beamter gewesen,sozusagen ein Vertreter einer höheren Instanz.
Aber Feudenheim war doch nur ein Dorf!
Weiß jemand von euch, welche Aufgabe ein "Anwalt" zu übernehmen hatte?
animei
Ich versteh die Frage nicht wirklich.
Die Aufgabe des Anwalts war damals sicher die selbe wie heute.
Mit dem Gerichtsschöffen = Gemeinderat bist Du bei google vermutlich auf einer für Deine Frage unglücklichen Seite gelandet. Das sind Fragen für den Einbürgerungstest und von den 4 angegebenen Antworten ist natürlich nur eine richtig: --- ein ehrenamtlicher Richter / eine ehrenamtliche Richterin.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenam...#Sch.C3.B6ffen
Jettchen
Ich verstehe das Alles ja auch nicht, weil es m.E. nicht zu den Inhalten passt, die wir heute mit diesen Begriffen verbinden.
In der Heimatgeschichte Feudenheim heißt es zur Verwaltung des Dorfes:
An der Spitze stand der vom Oberamt Heidelberg eingesetzte Schultheiß, der aus dem Kreis der Gerichtsleute, die aus den angesehenen Familien des Dorfes stammten, bestimmt wurde. Ihm zur Seite standen 6 bis 7 Gerichtsschöffen und 2 Bürgermeister, der Gerichtsbürgermeister aus dem Kreis der Schöffen bestimmt, und der Gemeindebürgermeister, aus dem Kreis der Gemeinsleute bestimmt.
An anderer Stelle werden zuerst alle Schultheiße namentlich aufgezählt, direkt anschließend die Folge der Anwälte!
Zum benachbarten Ort Käfertal heißt es "Die Kette der Schultheiß-Anwälte..."
Das Schöffengericht tagt jährlich ein- bis zweimal. Es wird über die Neuaufnahme von Bürgern entschieden, die Anstellung von Hirten, Nachtwächtern etc., die Bestallung des Dorfbüttels etc., aber auch Klagen und Beschwerden entschieden oder weitergeleitet an eine höhere Instanz.
Das meiste hiervon würde heute ja eher vom Gemeinderat entschieden. Deshalb hatte ich dies so für mich interpretiert.
Wird meine Anfrage jetzt etwas verständlicher?
holsteinforscher
Anwälte zu jener Zeit waren keine Anwälte (Advocaten) wie
wir sie kennen, sondern höhere Verwaltungsbeamte (auch Verweser), die den
Schulzen/der Obrigkeit zur Seite standen, wobei Verwaltung und
Justiz einhergehen konnten, da zu jener Zeit noch keine Trennung
zwischen beiden Bereichen gab.
Kasstor
hier: http://books.google.de/books?id=ftiK...%A4lte&f=false ist etwas darüber zu lesen; war aber wohl auch regional unterschiedlich.
Jettchen
Das glaube ich auch, dass der "Anwalt" eher Verwaltungsaufgaben inne hatte. Mich wundert aber, wie viele Posten es in einem kleinen Dorf von ca. 50, später 70 Familien gab.
Jürgen P.
Zur Vielzahl der Verwaltungsbeamten, Anwälte und Schultheißen muss man einen Blick auf die Herrschaftsverhältnisse der Zeit werfen.
Ein Beispiel aus meiner Forschung nach einem Schultheiß verwirrte anfangs.
Ein Winzerort in Franken [~30 Fam.], gelegen im Bistum Würzburg. Dort waren 3 Herrschaften mit ihren Beamten vertreten, einmal der Bischof, ein Kloster das den größten Besitz hatte und aus einer völlig anderen Ecke die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.
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