Ortsbürger
einmal für viele eine dumme Frage. Was ist genau ein Ortsbürger
Für mich war ein Ortsbürger immer eine Person einer alteingesessene Familie des Dorfes die auch dort geboren wurde und dort wohnt.
sucher59
Was ich gefunden habe, sagt nichts anderes aus, als das, was das Wort sagt.
Ein Bürger eines Ortes.
Ich denke, es gab ja "Einwohner" die keine verbrieften Rechte und Pflichten als Bürger hatten (Bürgerrecht), sondern sagen wir mal geduldet wurden.
Ortsbürger besagt aber nicht, wie lange eine Familie oder Person in diesem Ort lebt bezw. gelebt hat.
Sobald eine Person offiziell in die Ortsgemeinde eingegliedert ist, ist sie ein Ortsbürger. - denke ich -
Laurin
Das deckt sich etwa mit meinen Recherchen.
Historisch ist
laubi07
Im Internet habe ich noch keine aussage kräftige Erklärung gefunden. Auf einer Seite aus der Schweiz stand auch etwas von alteingesessenen Familien, auf einer anderen Seite stand, dass man sich den "Ortsbürger" erkaufen konnte. Auf einer Seite stand:".. so sind es heute gerade mal 77 stimmberechtigte Ortsbürger von 886 stimmberechtigten Einwohnern. Also alles etwas widersprüchlich
didirich
Das Ortsbürgerrecht konnte man erwerben.
der Bewerber musste einen guten Leumund haben und die derzeitigen Ortsräte haben darüber abgestimmt. Wenn der Bewerber als Bürger aufgenommen wurde hatte er mehr Rechte aber auch Pflichten. Zum Beispiel konnte er dann auch wählen und auch in Orts-Ämter gewählt werden.Natürlich musste er auch einen Obulus zahlen.
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1855
Region, aus der der Begriff stammt: Hessen
Region, aus der der Begriff stammt: Hessen
einmal für viele eine dumme Frage. Was ist genau ein Ortsbürger

Für mich war ein Ortsbürger immer eine Person einer alteingesessene Familie des Dorfes die auch dort geboren wurde und dort wohnt.
sucher59
Was ich gefunden habe, sagt nichts anderes aus, als das, was das Wort sagt.
Ein Bürger eines Ortes.
Ich denke, es gab ja "Einwohner" die keine verbrieften Rechte und Pflichten als Bürger hatten (Bürgerrecht), sondern sagen wir mal geduldet wurden.
Ortsbürger besagt aber nicht, wie lange eine Familie oder Person in diesem Ort lebt bezw. gelebt hat.
Sobald eine Person offiziell in die Ortsgemeinde eingegliedert ist, ist sie ein Ortsbürger. - denke ich -
Laurin
Das deckt sich etwa mit meinen Recherchen.
Historisch ist
- der Einwohner eines Ortes (v.a. im ländl. Bereich) mit verbrieften Bürgerrechten ein Ortsbürger.
Heute noch übliche Bezeichnung in der Schweiz.
Siehe auch im Deutschen Rechtswörterbuch Ortseinbürgerung - der Einwohner eines Ortes ohne verbriefte Bürgerrechte ein Inwohner (Mieter, auch Dienstpersonal, Knechte, Mägde)
laubi07
Im Internet habe ich noch keine aussage kräftige Erklärung gefunden. Auf einer Seite aus der Schweiz stand auch etwas von alteingesessenen Familien, auf einer anderen Seite stand, dass man sich den "Ortsbürger" erkaufen konnte. Auf einer Seite stand:".. so sind es heute gerade mal 77 stimmberechtigte Ortsbürger von 886 stimmberechtigten Einwohnern. Also alles etwas widersprüchlich
didirich
Das Ortsbürgerrecht konnte man erwerben.
der Bewerber musste einen guten Leumund haben und die derzeitigen Ortsräte haben darüber abgestimmt. Wenn der Bewerber als Bürger aufgenommen wurde hatte er mehr Rechte aber auch Pflichten. Zum Beispiel konnte er dann auch wählen und auch in Orts-Ämter gewählt werden.Natürlich musste er auch einen Obulus zahlen.
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