Deutung eines Verhörprotokolls 1708
ich hab hier ein Verhörprotokoll aus dem Jahr 1708 von der Grafschaft Friedberg-Scheer aus den Oberamtsverhörprotokollen.
Ich komme mit den familiären Verzweigungen hier nicht ganz klar. Wer weßen Geschwister sind.
"Magdalena und Dorothea Linder weiland Martin Linder seelig zu Blochingen aus anderter Ehe nach sich gelaßene Töchter in eigenen und Christian Linders auch Agathe Linder, ihrer geschwistrigen seelig hinterlaßener Kinder namen, beklagen sich, was maßen ihr Schwager Michael Wiedmann und ihr Stiefbruder Johannes Linder, die von ihrem Vater seelig ... "
Der Martin Linder hatte aus 1.Ehe einen Sohn Johannes * 1660
Dann stammen die Magdalena und Dorothea aus seiner bekannten 2.Ehe - das ist klar.
Aber:
Die erwähnten Christian und Agathe Linder, sind es Kinder von einem Bruder des Martin Linder? Ist das die richtige Deutung des "geschwistrigen seelig hinterlaßenen ..." ?
Denn ein Christian wird 1678 als Sohn von Mathias Linder geboren. der bei seiner Heirat aus Österreich nach Blochingen kam. Demnach müßten Mathias und Martin zwei österreichische Brüder gewesen sein?
aliasali
Auch Christian und Agathe (falls diese nicht nur Ehefrau des Christian) müssen Kinder des Martin (aus erster Ehe) gewesen sein. Sonst könnten sie nicht als Geschwister der beiden Klägerinnen bezeichnet werden. Sie sind verstorben. Die Interessen der Kinder werden durch die Klägerinnen mit vertreten.
smashy
Dann wären Christian und Agathe ihre Stiefgeschwister aus der ersten Ehe (ich konnte deren Taufeinträge aber nicht finden). Mich machte die Benutzung des Wortes Stiefbruder beim Johannes Linder sutzig. Hätte er ja bei Christian und Agathe so auch schreiben müssen, können. Aber ich weiß, daß die alten Familienbezeichnungen in diesen Verhörprotokollen nicht immer korrekt waren.
Allerdings werden im österreichischen Taufbuch von Hohenems, wo einer der beiden herkommt, zwei Brüder 1637 und 1642 namens Martin Linder und Mathias Linder getauft. Bin mir da noch etwas unsicher.
Gast Liachtinger
aliasali, diesmal denk ich hast du nicht recht.
Geschwistrige Kinder sind schon Cousar und Cousinen.
vgl.
Meyers Konv.lexikon für die gebildeten Stände !!! (1880)
Bd. 7
S.225
Geschwisterkinder - Geschwülste.
Geschwisterkinder (Kousin und Kousine), die Kinder von Geschwistern in ihrem wechselseitigen verwandtschaftlichen Verhältnis und zwar sowohl von vollbürtigen Geschwistern als von Halbgeschwistern
smashy
ich sehe das auch so, daß die geschwistrigen Kinder, die Kinder des Bruders vom erwähnten sind.
Gast Liachtinger
auch im Krünitz stehts aso:
Geschwister=Kind [das], die Geschwisterkinder, Personen, welche Kinder zweyer oder mehrerer Geschwister, z. E. die Kinder von zween Brüdern, oder die Kinder von zwo Schwestern sind, L. Consobrini und Consobrinae, Fr. Cousins germains. Er oder sie ist mit mir Geschwisterkind, (in einigen Provinzen: er ist mein leiblicher Vetter, sie ist meine leibliche Muhme) c' est mon cousin germain, ma cousine germaine. Sie sind Geschwisterkinder. Im Nieders. Böhlken=Kinder, welches zu dem Worte Buhle gehört, aber nur Personen bedeutet, welche von Geschwistern zweyerley Geschlechtes erzeuget worden, oder die Kinder eines Bruders und einer Schwester; dagegen das Hochdeutsche auch von Personen gebraucht wird, welche von Geschwistern einerley Geschlechtes herstammen. Andergeschwisterkinder, Fr. issus de germain, zwo Personen, welche von zwey Geschwisterkindern entsprossen sind, oder, deren Großältern Geschwister waren.
Zudem deckt sich das mit den Einträgen in Österreich sowie weiters der Tatsache, dass das (einzige ) Kind Johann aus 1. Ehe als "Stiefbruder" bezeichnet wird, die beiden Geschwisterkinder jedoch nicht als "Stiefschwestern"
Es is schon so wie du vermutet hattest.
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1708
Region, aus der der Begriff stammt: Blochingen (PLZ 88512)
Region, aus der der Begriff stammt: Blochingen (PLZ 88512)
ich hab hier ein Verhörprotokoll aus dem Jahr 1708 von der Grafschaft Friedberg-Scheer aus den Oberamtsverhörprotokollen.
Ich komme mit den familiären Verzweigungen hier nicht ganz klar. Wer weßen Geschwister sind.
"Magdalena und Dorothea Linder weiland Martin Linder seelig zu Blochingen aus anderter Ehe nach sich gelaßene Töchter in eigenen und Christian Linders auch Agathe Linder, ihrer geschwistrigen seelig hinterlaßener Kinder namen, beklagen sich, was maßen ihr Schwager Michael Wiedmann und ihr Stiefbruder Johannes Linder, die von ihrem Vater seelig ... "
Der Martin Linder hatte aus 1.Ehe einen Sohn Johannes * 1660
Dann stammen die Magdalena und Dorothea aus seiner bekannten 2.Ehe - das ist klar.
Aber:
Die erwähnten Christian und Agathe Linder, sind es Kinder von einem Bruder des Martin Linder? Ist das die richtige Deutung des "geschwistrigen seelig hinterlaßenen ..." ?
Denn ein Christian wird 1678 als Sohn von Mathias Linder geboren. der bei seiner Heirat aus Österreich nach Blochingen kam. Demnach müßten Mathias und Martin zwei österreichische Brüder gewesen sein?
aliasali
Auch Christian und Agathe (falls diese nicht nur Ehefrau des Christian) müssen Kinder des Martin (aus erster Ehe) gewesen sein. Sonst könnten sie nicht als Geschwister der beiden Klägerinnen bezeichnet werden. Sie sind verstorben. Die Interessen der Kinder werden durch die Klägerinnen mit vertreten.
smashy
Dann wären Christian und Agathe ihre Stiefgeschwister aus der ersten Ehe (ich konnte deren Taufeinträge aber nicht finden). Mich machte die Benutzung des Wortes Stiefbruder beim Johannes Linder sutzig. Hätte er ja bei Christian und Agathe so auch schreiben müssen, können. Aber ich weiß, daß die alten Familienbezeichnungen in diesen Verhörprotokollen nicht immer korrekt waren.
Allerdings werden im österreichischen Taufbuch von Hohenems, wo einer der beiden herkommt, zwei Brüder 1637 und 1642 namens Martin Linder und Mathias Linder getauft. Bin mir da noch etwas unsicher.
Gast Liachtinger
aliasali, diesmal denk ich hast du nicht recht.
Geschwistrige Kinder sind schon Cousar und Cousinen.
vgl.
Meyers Konv.lexikon für die gebildeten Stände !!! (1880)
Bd. 7
S.225
Geschwisterkinder - Geschwülste.
Geschwisterkinder (Kousin und Kousine), die Kinder von Geschwistern in ihrem wechselseitigen verwandtschaftlichen Verhältnis und zwar sowohl von vollbürtigen Geschwistern als von Halbgeschwistern
smashy
ich sehe das auch so, daß die geschwistrigen Kinder, die Kinder des Bruders vom erwähnten sind.
Gast Liachtinger
auch im Krünitz stehts aso:
Geschwister=Kind [das], die Geschwisterkinder, Personen, welche Kinder zweyer oder mehrerer Geschwister, z. E. die Kinder von zween Brüdern, oder die Kinder von zwo Schwestern sind, L. Consobrini und Consobrinae, Fr. Cousins germains. Er oder sie ist mit mir Geschwisterkind, (in einigen Provinzen: er ist mein leiblicher Vetter, sie ist meine leibliche Muhme) c' est mon cousin germain, ma cousine germaine. Sie sind Geschwisterkinder. Im Nieders. Böhlken=Kinder, welches zu dem Worte Buhle gehört, aber nur Personen bedeutet, welche von Geschwistern zweyerley Geschlechtes erzeuget worden, oder die Kinder eines Bruders und einer Schwester; dagegen das Hochdeutsche auch von Personen gebraucht wird, welche von Geschwistern einerley Geschlechtes herstammen. Andergeschwisterkinder, Fr. issus de germain, zwo Personen, welche von zwey Geschwisterkindern entsprossen sind, oder, deren Großältern Geschwister waren.
Zudem deckt sich das mit den Einträgen in Österreich sowie weiters der Tatsache, dass das (einzige ) Kind Johann aus 1. Ehe als "Stiefbruder" bezeichnet wird, die beiden Geschwisterkinder jedoch nicht als "Stiefschwestern"
Es is schon so wie du vermutet hattest.
Kommentar