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  • manni-412
    Benutzer
    • 19.03.2008
    • 85

    Landmann --- Ackerer

    Was ist unter der Berufsbezeichnug "Landmann" und was unter "Ackerer" zu verstehen?

    Friederike

    zu Ackerer schau bitte hier: http://www.der-familienstammbaum.de/...lte-berufe.php
    und zu Landmann bitte hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Landwirt

    Gast DeutschLehrer

    Ackerer
    Berufsbezeichnung mit Bedeutung: Bauer, Ackermann, Ackerbürger
    Landmann
    1. Auf dem Lande Lebender
    2. Ältere Form zu Landsmann, Einwohner des gleichen Gebiets
    3. Mitglied des Landtags

    BochMin

    vielleicht ist der nachstehende Auszug zum Thema "Bauer" aus Eike Pies Buch "Zünftige und andere alte Berufe" für dich von Interesse. Einige der Begriffe tauchen bei Recherchen in ländlicher Umgebung zwangsläufig auf.
    Bauer auch Ackerer,
    Abbauer ( = Pächter mir kleinem Eigenbesitz),
    Anspänner ( = Vollbauer, auch Tagelöhner, der die Pferde pflegt),
    Baumann, Beständer ( = Pächter),
    Einspänner ( = Voll- oder Großbauer),
    Häusler ( (= Kleinbauer, der nur ein Haus und wenig Land besitzt)
    Hintersasse ( = Kleinbauer),
    Köllmer ( = Großbauer)
    Kolonist ( = Siedler),
    Kossath, Kossät, Kotsasse, Kötter ( = Kleinbauer),
    Landwirt,
    Tropfhäusler (= Kleinstbauer)
    Für Altbauer auch: Abnahmemann, Abschiedsmann, Altenteiler, Ausgedinger, Ausnehmer, Austrägler, Auszügler, Altsitzer
    Nach der Größe des Besitzes wurde unterschieden:
    - Vollbauern (auch: Vollspänner, Vollmeier, Vollerben, Vollhöfner, Hofbauern) als Besitzer ganzer Höfe
    - Dreiviertelbauern ( Hüfnermeier, Dreiviertelspänner)
    - Halbbauern (Halbspänner, Halbhufner, Huber, Halbmeier)
    - Viertelhofbesitzer ( Lehner, Eigenlehner, Köter, Kotsassen, Kotsässen) , die nur ein Haus und etwas Ackerland besaßen
    - Hintersiedler (Hinterbesitzer, Hintersassen, Klein- oder Tropfhäusler), die ein kleines Haus und keinen oder wenig Landbesitz hatten
    Rauschenberger (Seck/Westerwald)
    Basche (Albrechtsbruch, Krs. Oststernberg)

    Kommentar

    • OPeZa
      Erfahrener Benutzer
      • 10.08.2009
      • 360

      Latein: expesse

      Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1734
      Region, aus der der Begriff stammt: Herzberg / Elster

      in einem Kaufvertrag (1734) steht:
      "... Als haben in die verschriebene expesse Hypothec Unsern Obrigkeitl. Consens dergestalt ertheilet, daß dieser Verschreibung in allen richtig nachgelebet, Widrigenfalls ..."
      Was bedeutet expesse?

      Gast DeutschLehrer

      Ich halte es für einen Schreibfehler. So etwas soll auch schon früher vorgekommen sein.

      Kögler Konrad

      expresse heißt ausdrücklich

      OPeZa

      anbei ein Bild dazu.
      -> Letztes Wort 2te und Anfang 3te Zeile.



      Gast DeutschLehrer

      Die Ansicht spricht auch für einen Schreibfehler, das r wurde vom Schreiber vergessen und nachträglich versucht einzufügen.

      OPeZa

      expresse bzw. ausdrücklich passt zum Kontext.
      Liebe Grüße
      OPeZa

      Die ZUKUNFT war früher auch besser. (Karl Valentin)

      SUCHE in Altmark + Niedersachsen: Falke(n) - Griestock - Hehl - Menk, Menck - Peltret - Plettke - Riestock - Rudolph - Seerau. Brandenburg + Berlin: Peltret. Westpreußen: Zacharias - Granditzki (Grzendzicki - Gransicki) - Gernatowski - Rosman - Butza - Ahrendt - Zibuhr - Kopahnke - Pape - Sulewski - Boroszcewska.

      Kommentar

      • SSydow
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 422

        gleicher Name?

        Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1595
        Region, aus der der Begriff stammt: Mähren, Braunseyfen

        erstmal wünsche ich euch frohe Weihnachten. Bevor die Bescherung los geht, habe ich allerdings noch eine kleine Frage an euch.
        Es geht um eine Hochzeit im Jahr 1595. Hierbei ist der Bräutigam ein Barthel Röricht?
        Ich habe eine Taufe von 1600 und von 1597 dort wird der Vater als Barthel Tölich/Töllicht/Töliches genannt.
        Kann dieser Name in der Damaligen Mundart gleich ausgesprochen werden? Handelt es sich eventuell um die gleiche Person?

        Karl Heinz Jochim

        Also, auf dem Bildausschnitt kann man eindeutig "Röricht" lesen.
        Die anderen Namen kommen aber davor auch sicher in Frage, noch nicht mal so sehr "mundartlich", sondern - und das habe ich schon öfter erlebt - wenn eine Familie zugezogen kam und der Pfarrer beim ersten Eintrag den Namen nicht richtig verstand und den Namen rein phonetisch übertrug. Meist konnte die meldende Person keine Korrektur vornehmen, da sie nicht lesen und schreiben konnte (gesagt ist nicht gleich gehört, gehört ist nicht gleich verstanden, verstanden ist nicht gleich geschrieben). Solche Fehler kommen in der damaligen Zeit sogar häufig vor.

        henrywilh

        Von "Röricht" zu "Tölllicht" ist es m.E. phonetisch ziemlich weit. Ohne Textvergleich müsste man da schon an starkes Knödeln des Sprechers verbunden mit starker Schwerhörigkeit des Pfarrers glauben.

        Friedrich

        was versteht man unter Knödeln? Das Sprechen mit dem Handtuch im Mund?
        Den Begriff kannte ich bisher nicht.

        Gast Liachtinger

        Knödeln als Ausdruck für gepresstes undeutliches Sprechen (vor allem auch Singen..."de knedelt ebbs zamm") ist hier im bayr./österreichischen Grenzsprachgebiet durchaus häufig.
        Allerdings offensichtlich auch bei de Preissn wie der anliegende Auszug aus einem Skript der TH Aachen beweist.
        7. Knödeln
        Entsteht durch Verengung des Rachenraumes und meistens in Stresssituationen.
        Die
        Stimme klingt dann, als hätte der Sprecher eine heisse Kartoffel oder Knödel auf der Zunge liegen.
        Wirkt auf Dauer sehr anstrengend und belastet die Stimmbänder und die
        Atmung.
        Zitiert aus: Stimme und Sprechen im Unterricht
        RWTH Aachen
        Institut für Erziehungswissenschaft
        Seminar im Hauptstudium: Medien im Unterricht; SS 2004

        Friedrich

        Auf nifft beffer wie'n Handtuff im Mund...

        viktor

        .... nu nimm's wieder raus, Friedrich
        Dass du auch immer so furchtbar abschweifen musst tztztztz....
        Um beim Thema zu bleiben ähem... ein Schriftvergleich sollte schon angestellt werden. Sonst ist alles nur Spekulation.

        SSydow

        Den Begriff Knödeln habe ich auch noch nicht gehört, aber man lernt ja immer wieder dazu.
        Der Name Röricht kommt übrigens in dem Kirchenbuch sonst nicht mehr vor. Nur dieses eine mal.


        Friedrich

        auch ohne Knödeln und Schwerhörigkeit des Pfarrers lese ich hier Töllichß und Tölches.
        War in der Zwischenzeit vielleicht ein Pfarrwechsel?

        rigrü

        Beim 2. Eintrag eher Tölcher oder?

        Friedrich

        Nee, Tölchen. Hab's falsch gelesen.

        rigrü

        Mein ich doch, oh mann...

        henrywilh

        Ja, Tölchen, 100pro.
        Jedenfalls knödelweit entfernt von Röhrich.
        (Das war doch der bei "Werner", oder?: "Röhrig, Gas, Wasser, Sch..ßeee" ...)
        Angehängte Dateien

        Kommentar

        • Mandragora
          Erfahrener Benutzer
          • 03.09.2011
          • 388

          wurde jach getaufft

          Jahr, aus dem der Begriff stammt: mehrfach 1700 - 1720
          Region, aus der der Begriff stammt: Schwaben in Bayern

          Und gleich noch eine Frage: mehrfach steht bei Kindern, die gleich nach der Geburt ohne Namen getauft wurden weil sie nur wenig Lebenszeichen zeigten, dass sie "jach/Jach getaufft" wurden ... weiß jemand, woher dieser Begriff kommt bzw. was er bedeutet?
          Bei Kindern die die Nacht überlebten wurde die Namenstaufe am nächsten Tag in der Kirche nachgeholt.

          Gast Marlies

          die Kinder wurden sofort getauft: http://de.wiktionary.org/wiki/j%C3%A4h

          animei

          Jachtaufe: http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Jachtaufe
          Ostpreussen (Masuren) - Bayern (Nordschwaben/Oberfranken) - Sachsen (Erzgebirge) - Österreich

          Kommentar

          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11503

            Unterschied zwischen Subhastation und Exekution

            Jahr, aus dem der Begriff stammt: um 1820
            Region, aus der der Begriff stammt: ehemaliges Hochstift Paderborn

            in den Paderborner Intelligenzblättern fand ich des öfteren die beiden oben genannten Begriffe im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Angeboten. Bei der Subhastation handelt es sich um die Zwangsversteigerung, das ist soweit klar, aber welchen Unterschied machte die zur Exekution? Ich habe nämlich die Vermutung, daß es sich hier ebenfalls um eine Art Zwangsvollsteckung handelte. Nur, was war der Unterschied?
            Im Krünitz bin ich zwar fündig, aber nicht unbedingt schlauer geworden.

            sternap

            hier ist noch keine antwort, sondern eine erklärung, dass es noch weitere arten der vollstreckung gab:
            http://www.archive.org/stream/dielan...ngoog_djvu.txt
            "Die schlesische königlich genehmigte Steuerexecutionsordnung von 1699 kennt als Executionsmittel nach vorher- gegangener Dupli-, Triplicirung und Quadruplirung : die militärische Execution, Sequestration, Subhastation der Güter, Personalarrest. (Schles. Sammlung, II, S. 31, XL.) "
            zitiert aus dem google book:
            "die landesfürstliche verwaltungspflege im österreich vom ausgang des 15. bis zum ausgang des 18.jahrhunderts"
            subhastation ist versteigerung an den meistbietenden.
            sequestration sei beschlagnahme bzw. zwangsverwaltung.
            exekution war die gerichtliche pfändung oder beschlagnahme, der eine schuldenrückzahlung oder eine versteigerung folgen konnte.

            Gast Liachtinger

            die wesentlichen Punkte wurden bereits angesprochen.
            Exekution ist der Oberbegriff und umfasst alle
            obrigkeitlich (= hoheitlich d.h. in Ausübung staatlicher Gewalt) durchgeführten Vollstreckungsakte aus Rechtstiteln.
            Der wesentliche Unterschied ist folgender:
            Die Subhastation ist die Vollstreckung in unbewegliches Vermögen des Schuldners (Grundstücke, auch Schiffe und Flugzeuge per Legaldefinition).
            durch Zwangsversteigerung nach eigens geregelten Rechtsvorschriften (in D nach ZVG. durch das Gericht! ( Rechtspfleger))
            Es handelt sich hier also bereits um eine Verwertung !
            Das Pendant ist die Fahrnisexekution d.i. die Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen des Schuldners sowie als Sonderfall in Forderungen und Rechte, Diese erfolgt durch Pfändung (= Beschlagnahme unter Mitnahme oder durch Anbringen des Pfandsiegels (vulgo Kuckuck !)) durch den Gerichtsvollzieher (in Österreich auch Exekutor genannt) bzw. bei Forderungen und Rechten durch Pfandung und Überweisung (PfüB = gerichtlicher Pfändungs-und Überweisungsbeschluss). [Daneben gibts noch den Arrest als Sicherungspfändung der ebenfalls eine Exekutionsmassnahme darstellt]
            Hier liegt noch keine Verwertung vor, sondern lediglich ein Entzug der Verfügungsbefugnis d.h. der Schuldner hat die Möglichkeit, entweder durch Zahlung die titulierte Forderung zu befriedigen oder sich mit dem Gläubiger zu einigen und etwa Aufschub oder Aufhebung der Pfändung zu errreichen.
            d.h. Exekution bedeutet Zwangsvollstreckung allgemein,
            Subhastation als Sonderfall der Exekution bedeutet die Verwertung unbeweglichen Vermögens durch Zwangsversteigerung
            PS: Nachdem sich der Begriff "Exekution" als Bezeichnung für einen " finalen" Sonderfall der Vollstreckung hoheitlicher Titel eingebürgert hatte verschwand er als Synonym für Zwangsvollstreckung allgemein in D. (Da war man ja auch recht fleissig im Gebrauch dieser Vollstreckungsart !!)
            In Österreich ist er allerdings noch heute gleichbedeutend mit Zwangsvollstreckung gebräuchlich. Neben dem Begriff Exekutor (für Gerichtsvollzieher, zuständig NUR für bewegliche Sachen) verwendet dort auch der Gesetzgeber noch den Begriff Exekution für Zwangsvollstreckung allgemein (gesetzlich in Ö. in der Exekutionsordnung - EO -geregelt).

            Friedrich

            ich werde mal genau darauf achten müssen, ob wirklich lebendes Inventar bei der Subhastation dabei war; das kann ich auf der Stelle nämlich nicht sagen.

            Gast Liachtinger

            du kannst die Definition von Subhastation auch noch mal im Krünitz nachlesen

            Subhastation , der öffentliche meistbietende Verkauf unbeweglicher Güter, so wie Anktion der öffentliche <177, 648> meistbietende Verkauf von beweglichen Gütern oder Mobilien etc. ist.
            Anktion muss natürlich "Auktion" heissen.
            auch hier wird ganz deutlich die Verwertung von unbeweglichen Gütern (= Subhastation) im Unterschied zur Verwertung beweglicher Güter (Auktion oder auch Fahrnisexekution) herausgestellt.
            Meyers (http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Subhastation)
            nennt dagegen einen "weiten Begriff der S." der die Verwertung allgemein bedeuten soll und Subhastation im engeren Sinn, der wie auch bei Krünitz NUR die Verwertung unbeweglichen Guts bezeichnet. (und nur so kenn ich den Begriff)

            Friedrich

            also das lebende Inventar habe ich tatsächlich nur bei der Exekution gefunden. Kann man das Ganze auch salopp ausgedrückt, so definieren, daß bei der Exekution noch Handlungsspielraum für den bisherigen Eigentümer bestand, bei der Subhastation aber nicht mehr?
            Kann man allgemein was dazu sagen, ob in beiden Fällen (was ja logisch wäre) eine vorherige Pfändung vorlag? Bestand vielleicht bei der Subhastation, nicht aber bei der Exekution, ein Hypothekeneintrag?

            Gast Liachtinger

            Das ist von der Fragestellung nicht geeignet, den Unterschied der beiden Begriffe herauszustellen.
            1. Wie bereits ausgeführt ist Exekution die Zwangsvollstreckung allgemein d.h. sowohl in bewegliches als auch in unbewegliches Gut. Dies fängt an mit der Pfändung und endet mit der Verwertung.
            2. Die Subhastation (i.e.S.) ist ein Spezialfall der Exekution und zwar weil
            a) nur unbewegliches Gut, d.h. idR. Grundstücke (einschl. Gebäuden und damit festverbundenem Inventar) Gegenstand sein kann
            b) es bereits die Verwertung darstellt (Versteigerung)
            In allen Fällen der Exekution (d.h. auch bei der Subh.) besteht Handlungsspielraum. Das ganze Verfahren ist ein Parteiverfahren d.h. es wird nur auf Antrag des Gläubigers - und nur soweit und solange dieser Antrag aufrechterhalten bleibt - betrieben.
            Dies bedeutet, dass der Gläubiger jederzeit seinen Antrag zurücknehmen kann zB. weil die Forderung beglichen wurde oder er sich mit dem Schuldner anderweitig geeinigt hat oder aus welchen Gründen auch immer.
            Der Schuldner andererseits hat ebenfalls eigene Möglichkeiten und Rechtsbehelfe. Es ginge zu weit hier auf juristische Details einzugehen aber selbstverständlich hat er jederzeit die Möglichkeit den Ausgleich der zugrundeliegenden Verbindlichkeit nachzuweisen und so der ZV die Grundlage zu entziehen.
            Einer Verwertung zur Befriedigung der Gläubigerforderung geht immer ein Entzug der Verfügungsbefugnis des Schuldners voraus und zwar
            a) durch Sachpfändung (nur bei beweglichen Gütern)
            b) durch Eintrag des ZV vermerks im Grundbuch ggf. mit vorherigem Eintrag einer Sicherungsgrundschuld (nur bei unbeweglichen Gütern)
            Eine Hypothek (oder allg. ein Grundpfandrecht) kann NUR an unbeweglichen Sachen bestehen.
            Das hat aber mal grds. nichts mit Exekution oder Subhastation zu tun.
            Ein Grundpfandrecht begründet lediglich ein sog. dingliches Recht am Grundstück wie wir Juristen sagen, d.h. ein Recht lastet unmittelbar und untrennbar auf dem Grundstück selbst.
            Der Vorteil eines solchen dinglichen Rechts ist, dass es selbst, d.h. aus sich heraus einen Anspruch begründet und dass unmittelbar daraus vollstreckt werden kann (d.h. ohne Urteil etc.) und weiters dass es unverrückbar einen Anspruch mit dem Rang des erfolgten Eintrages im Grundbuch direkt in das Grundstück selbst gibt.
            Da der Eintrag derartiger GrundPfR. idR. zur Sicherung irgendwelcher Ansprüche erfolgt passiert überhaupt nichts solange diese gesicherten Ansprüche erfüllt werden d.h. wenn es zu keiner Exekution kommt.

            Friedrich

            die juristischen Feinheiten können wir hier, denke ich, außer Acht lassen. Ich halte mal für mich fest, daß die Subhastation also ein besonderer Fall der Exekution ist.
            Nur zum Begriff der Verwertung: In den Intelligenzblättern ist nämlich auch bei der Exekution die Rede vom Verkauf an den Meistbietenden, z.B. hier unter Nr. 13. Wie lief sowas im Unterschied zur Versteigerung ab? Es geht doch in beiden Fällen um den Meistbietenden, der den Zuschlag erhielt und damit um eine Verwertung.

            Gast Liachtinger

            Exekution ist die Zangsvollstreckung allgemein (Oberbegriff) schliesst also die Verwertung auch unbeweglichen Guts ein.
            Subhastation ist die Versteigerung unbeweglichen Guts als Spezialbegriff.
            Salopp ausgedrückt:
            Wenn du sagtst: Ich hab einen Kasten Bier gekauft dann schliesst das ein dass du einen Kasten Schneiderweizen (cervisia tritici vulgaris ex oppido Monaciensis...gell Konrad !!!) gekauft hast.
            Wenn du aber sagst : Ich hab einen Kasten Schneiderweizen gekauft dann schliesst das aus, dass du einen Kasten Helles kauftest denn Schneiderweizenkauf ist ein wohldefinierter Unterfall des Bierkaufes.
            PS: Der Verkauf erfolgt zur Verwertung und Befriedigung des Gläubigers mit Einverständnis des Schuldners, ist also ein öffentlich durchgeführter Verkauf (aus dem Erlös wird zunächst der Gläubiger befriedigt, der Rest gebührt dem Verkäufer).
            Die Versteigerung ist ein hoheitlicher Akt der Verwertung bei der das Einverständnis des Schuldners keine Rolle spielt (erfolgt auch gegen dessn ausdrücklichen Willen daher auch "Zwangs"versteigerung genannt. Der Erlös ist hier idR wesentlich niedriger da die Sache zu jedem zulässigen Gebot verwertet wird obs dem Schuldener passt oder nicht.
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

            Kommentar

            • Tirola
              Erfahrener Benutzer
              • 24.12.2011
              • 388

              Voithdienst

              was ist "Voithdienst" ?
              Der Ausdruck stammt aus einem Kaufvertrag von 1658, aus Salzburg.
              bitte um

              Gast Liachtinger

              Voithdienst ist offensichtlich nur eine Schreibweise von Vo(i)gtdienst, das sind die Dienstleistungen (meist Hand-und Spanndienste oder Lieferverpflichtungen) die gegenüber dem Voigt (Stifter, Schutzherr Statthalter, Lehensherr) von seinen Untertanen zu erbringen waren.
              schöne Grüße
              Wolfgang

              Kommentar

              • tabby
                Erfahrener Benutzer
                • 18.10.2010
                • 390

                Was bedeutet &quot;Jungfer in Schwarz&quot;?

                in einer Taufurkunde steht bei den Taufpaten die Formulierung:
                Jungfer Marie B. in Schwarz
                Weiß jemand um die Bedeutung? Bei schwarz denkt man ja an Witwe, aber bei Jungfer an unverheiratet...

                OlafG

                Ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht ein Elternteil oder ein anderer nahe Angehörige von ihr kurz vor der Taufe gestorben ist und sie zu diesem doch eigentlich erfreulichen Anlass in Trauerkleidung erschien.

                Friedrich

                da empfiehlt sich, den Eintrag "vor Augen" zu haben. Meist ist dann mehr erkennbar. Vielleicht handelt es sich um "in Schwarz" ja auch um eine Ortsangabe.

                Laurin

                Schwarz bei / zu Calbe(Saale)?


                Friedrich

                da wäre es auch sinnvoll, einmal zu erfahren, woher der Kirchenbucheintrag stammt.
                @ Tabby:

                tabby

                ich glaube Friedrich hat die Lösung gefunden, denn ein anderer Taufpate stammt aus Köthen :-)
                Der Vollständigkeit halber hier der Auszug, er stammt aus Bernburg
                Taufregister Christian Gottfried Heinrich Böhlert.pdf

                Laurin

                Wenngleich auch Friedrich den "Gedankenblitz" hatte und ihm der größere Ruhm gebührt -
                so möchte ich mir aber mit ihm auch die "Findung der Lösung" teilen.
                Es gab und gibt eben nur dieses eine Schwarz im näheren Umkreis von Bernburg.

                Friedrich

                ich denke, nicht ich habe die Lösung gefunden, nur die Idee gehabt, daß es ein Ort sein könnte. Teilen wir brüderlich!

                Laurin

                Dann steht mir ja doch nur die kleinere Hälfte zu - wie's so unter Brüdern üblich ist.

                Friedrich



                maria1883

                eine kleine Begebenheit nebenbei:
                sagt der Generalsekrt. der KPdSU zu Honecker: teilen wir brüderlich. Sagt Honecker als Antwort: nee, nee---- halbe, halbe.
                --ein alter Witz aus DDR-Tagen.

                Eva64

                Oder wie meine Mutter immer zu sagen pflegte:
                Brüderlich teilen, damit das Schwesterle etwas mehr bekommt .
                Viele Grüße
                tabby

                Kommentar

                • Friedrich
                  Moderator
                  • 02.12.2007
                  • 11503

                  mindere Groschen

                  Jahr, aus dem der Begriff stammt: um 1820
                  Region, aus der der Begriff stammt: Paderborner Raum

                  wer kann mir sagen, wieviele Pfennige ein "minderer Groschen" im Gegensatz zum "Guten Groschen" wert war?
                  Ich habe dazu leider hier und beim Googeln nichts Handfestes gefunden.

                  GunterN

                  http://books.google.de/books?id=qpcv...oschen&f=false

                  Laurin

                  die "minderen Groschen" sind sicherlich die sog. "minderwertigen Groschen" . Hier noch zwei weitere interessante Links: und

                  Franzine123

                  in der Chronik "750 Jahre Gemeinde Rieste" (Krs Osnabrück) steht folgendes:
                  mgr = Mariengroschen (nicht "mindere" Groschen!)
                  ggr = Gutegroschen (zusammengeschrieben)
                  1 Taler = 36 Mariengroschen; 1 mgr = 7 Pfennig
                  1 Taler = 24 Gutegroschen; 1 ggr = 10,5 Pfennig
                  Ich wünsche dir viel Spaß beim Umrechnen ...
                  Vielleicht kannst du ja eine mathematische Formel daraus bilden???

                  Friedrich

                  die Rechnung bei mir lautet zumindest für die Gutengroschen anders:
                  1 Taler = 24 Gutegroschen zu je 12 Pfennig. Von 10,5 Pfennig habe ich noch nie was gehört.
                  Aber mit dem Begriff Mariengroschen liegt Du bestimmt richtig; da google ich mal nach.

                  fdriessen

                  1,5 mindere (marien) Groschen sind 1 guter Groschen,
                  0,667 gute Groschen sind ein minderer Groschen.

                  Friedrich

                  wenn 1,5 Mariengroschen ein Gutergroschen sind, und 24 von den guten einen Taler ausmachen, ergibt sich nach einfachen mathematischen Grundsätzen, daß 36 Mariengroschen einen Taler ausmachen (und somit 8 Pfennige auf den Mariengroschen kommen).

                  Franzine123

                  nachdem hier so eifrig an Formeln und Rechnungen gebastelt wird, wage ich noch einen weiteren Blick in besagtes Buch.
                  Hier steht zusätzlich noch:
                  Titel des Kapitels (Seite 137)
                  Altosnabrücker Münzen, Maße und Gewichte
                  (nach Dr. Holtmeyer, Osnabrück)
                  Bis etwa 1602 rechnete man nach Mark (Mark Silbers), Schilling und Pfennningen.
                  1 Mark (M) = 12 Schilling
                  1 Schilling (B) = 12 Pfennig
                  1 Pfennig (d) = 2 Heller
                  Daneben kommt oft als fremde Münze der Gulden, d. h. der rheinische Goldgulden (Gldg) vor.
                  Von 1603-1827 rechnete man amtlich und im Geschäftsverkehr nach Talern (Thl) bzw. Reichstalern (Rtl).
                  In Osnabrück rechnete man (wie ich zitierte).
                  In Hannover rechnete man den mgr. zu 8 und den ggr. zu 12 Pfennig.
                  Ab 1860 rechnete man:
                  1 Taler = 30 Neugroschen; 1 Neugroschen = 10 Pfennig
                  Seit 1873
                  1 Mark = 100 Pfennig (kommt mir bekannt vor)
                  1908 wurde der Taler durch das Dreimarkstück ersetzt.
                  "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                  (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                  • Baitzer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.09.2011
                    • 1242

                    &quot;anderer Ehe&quot; in KB-Einträgen

                    In KB im Fläming wird um 1800 häufig der Begriff "anderer Ehe" bei der Abstammung von Kindern angegeben.
                    Was sagt dieser Begriff tatsächlich aus? Ist er auf eine der Erstehe nachfolgende Ehe bezogen oder wird das Verhältnis zur derzeit bestehenden Ehe angezeigt?
                    Im konkreten Fall wird ein Kind 1800 als "Tochter anderer Ehe" bezeichnet. Der Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits in zweiter Ehe verheiratet.
                    1802 wird die Tochter als "älteste Tochter zweiter Ehe" angegeben.

                    BrunoWilhelmLouis

                    Wenn Person a 1790 heiratet und 1795 kommt Tochter 1 zur Welt, die Mutter stirbt im Kindbett und Person a heiratet 1797 wieder Person b und bekommt mit dieser Frau die Tochter 2, dann ist
                    Tochter 1 eine Tochter "anderer Ehe", weil der Vater nicht mehr mit der Kindsmutter verheiratet war
                    und
                    Tochter 2 eine "älteste Tochter zweiter Ehe", da sie die älteste Tochter aus zweiter Ehe ist.

                    Baitzer

                    wahrscheinlich habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt.
                    Im konkreten Fall handelt es sich um die gleiche Tochter. 1800 als Tochter "anderer Ehe" und 1802 als "älteste Tochter zweiter Ehe" angegeben.

                    Kögler Konrad

                    Umgekehrt: andere Ehe bedeutet 2. Ehe

                    BrunoWilhelmLouis

                    kannst Du denn ausschließen, dass der Kindsvater zwischen 1800 und 1802 zum dritten Mal geheiratet hat?

                    Baitzer

                    Im Sterbeeintrag 1829 heißt es: "Er war zweimal verheiratet und hinterlässt eine majorenne Tochter erster Ehe und zwei majorenne Kinder zweiter Ehe."

                    karin-oö

                    "anderer" ist ein veraltetes Synonym für "zweiter".
                    Die "andere Ehe" ist also die zweite Ehe, die "andere Frau" die zweite Frau usw.
                    Auch in alten Verträgen steht oft andertens statt zweitens.

                    BrunoWilhelmLouis

                    Anderer Ehe ist kein Synonym für "zweiter Ehe". Anderer Ehe kann auch "neunzehnter Ehe" heißen. Es wird einfach nur jene gemeint, aus der das Kind stammt; nämlich aus einer "anderen Ehe", als die aktuelle.

                    Gast Liachtinger

                    jetzt wurde es schon zum wiederholten Male erklärt:
                    andere(r) heisst in diesem Zusammenhang der/die zweite und nix anderes.
                    1. Es wäre gegen die Gesetze der Logik wenn bezogen auf ein und dieselbe Tochter "aus anderer Ehe" und "aus 2. Ehe" nicht ebenfalls dasselbe wär.
                    2. Man nehme ein Wörterbuch und sehe nach zB:
                    Johann August Eberhards-Synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache(1910)
                    ....
                    Früher wurde der andere als Ordnungszahl gebraucht, man zählte (noch im 17. Jahrh.): der erste, der andere, der dritte usw. Doch gegenwärtig ist es ganz aus diesem Gebrauche durch der zweite verdrängt worden, nur noch Reste finden sich in altertümlichen Wendungen, wie: zum ersten, zum andern, zum dritten!......
                    3. Ich wage es kaum zu schreiben: Man frage K.K.

                    Baitzer

                    Habe mich in verschiedenen Synonymwörterbüchern nochmals "schlau"gelesen. In dem konkreten Fall bleibt es bei anderer Ehe = zweiter Ehe.

                    Kommentar

                    • Leineweber12
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.08.2010
                      • 1633

                      Subsistenamt

                      Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1720
                      Region, aus der der Begriff stammt: Kurhannover

                      kennt jemand die Bedeutung eines Subsistenamtes (ca. 1720)?
                      (...xy war Landdrost für die bisherigen Subsistenämter zu Ortschaft...)
                      Verstand man darunter Ämter, die bisher keiner Verwaltung
                      unterstanden ?

                      Gast Liachtinger

                      naja dass ist ja schon richtig.
                      Amt, Herschaftsbereich welcher nicht unmittelbar lehensabhängig war.
                      Die Substistenz wurde verliehen und bedeutete Eigenständigkeit in Verwaltung und auch (niederer) Rechtsprechung.
                      (vgl. Freie Städte)

                      Leineweber12

                      Das (Subsisten-)Amt bezog sich also auf eine Art Verwaltungsbezirk und nicht auf das Amt einer Person. Und wenn diesen "verwaltungseigenständigen" Ämtern ein Landdrost/Landesherr/Amtmann vorangestellt wurde, verloren sie die Eigenständigkeit und fielen unter dessen Verwaltung...

                      Kommentar

                      • jan20101010
                        Erfahrener Benutzer
                        • 24.06.2011
                        • 506

                        suche Hilfe beim Verstehen von Kirchenbuchabschriften

                        Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1730-1760
                        Region, aus der der Begriff stammt: Eschwege

                        Der erste Name ist immer der Täufling, und der 2. Name immer der Vater. Aber was ist mit dem 3. Name? Bei 1. ist Anthon vielleicht der Vater von seinem jüngsten Sohn Ludwig? 1-3 sind wohl Geschwister. Ob Anthon und Antonius der gleiche ist, weiß ich nicht.
                        Kl(o)ubescheid(t):
                        1.get. 25.2.1752 Friedrich - Johann Ludwig Klou- (Anthon Kloubescheidts ng. jüngster Sohn)
                        2.get. 6.1.1761 Elisabetha - Johann Ludwig (Johann Jacob Kloß Ehefrau)
                        3.get. 12.3.1765 Frantz Christoph - Johann Lugwig (Marcus Mangolt Sohn)
                        4.get. 6.4.1731 Anthonius; Corporal Klubenscheidt; Anthonius Calvonius Soldat
                        5.get. 25.9.1732 Johann Christoph; Anthonius Klubescheid Corporal; Johann Christoph Hillebrand von Grebendorff; auf begehren eingetragen
                        6.get. 14.5.1736 Johannes; Anthon Klubescheid reducierter Soldat unter Prince Maximilians Regiment zu Fuß; Johannes Barthel ebenfalls reducierter Soldat

                        rocco

                        es dürfte sich um die Taufpaten handeln.

                        Leineweber12

                        bei 1. - 3. würde ich fast vermuten, dass es sich um die Namen der Väter-Väter handelt, da auch beim Kindsvater kein Familienname angegeben zu sein scheint (ist "Ehefrau" vielleicht ein Lesefehler?). Bei 4.-6. würde ich auch denken, dass es sich um die Paten handelt.

                        jan20101010

                        Das ist möglich, aber sehr unwahrscheinlich, da der Familienname Klubescheidt sehr selten ist ( zwischen 1752 und 1767 gibt es gerade mal 8 dokumentierte Geburten in Eschwege) undder Name wohl nur in der Region Eschwege vorkam, ist es wohl nicht möglich das es dann 3 verschiedene Johann Ludwigs gibt. 1-3 müssten also die selben Väter-Väter haben.

                        tvogel17

                        also eigentlich ist es eine Frechheit, daß Kirchenbuchabschreiber keine Bedienungsanleitung ihrer Sammlung beilegen.
                        Trotzdem versuche ich mich an einer Interpretation:
                        die in Klammern oder nach Strichpunkt angegebenen 3. Personen einer Zeile sind meiner Meinung nach die Paten. Die oberen vielleicht deshalb in Klammern, weil sie nicht namentlich genannt sind, sondern nur als Angehörige ihres jeweiligen "Familienoberhaupts".
                        Ich würde wagen zu vermuten, daß Johann Ludwig Klubescheidt der Sohn des Anton ist und sein jüngster Bruder der Taufpate des erstgenannten Kindes.
                        Da Johann Ludwigs Taufe nicht verzeichnet ist, ist er wohl vor 1731 an anderem Ort getauft worden.

                        rocco

                        dann bin ich mir eigentlich sicher, dass es sich um die Paten handelt.
                        Da der Täufling fast immer (zumindest in meiner Region) den Vornamen des Paten erhielt, waren es wohl:
                        Anthon Kloubescheidts ng. jüngster Sohn mit Namen Friedrich
                        Johann Jacob Kloß Ehefrau mit Namen Elisabetha
                        Marcus Mangolt Sohn mit Namen Frantz.
                        Ansonsten hilft nur der eigene Archivbesuch zwecks Überprüfung

                        Leineweber12

                        Wenn der Familienname der Kindsväter 1. - 3. immer Klubescheidt ist (habe ich was überlesen? Ach, da..)), dann werden die in Klammern folgenden Herren wohl nicht die Väter sein . Dann auch hier eher die Paten.

                        Franzine123

                        Taufe: Felder der Reihenfolge nach:
                        1. laufende Nr.
                        2. Ort der Geburt
                        3. Geschlecht des Kindes
                        4. Voller Name des Kindes
                        5. Tag und Std. der Geburt im Jahre ...
                        6. Namen, Stand und Wohnort der Eltern
                        7. Tag der Taufe
                        8. Namen, Stand und Wohnort der Taufzeugen
                        9. Bemerkungen
                        10. Name des Kirchenbuchführers nebst Datum
                        Heirat
                        1. Laufende Nr.
                        und dann verließen sie ihn ... Ich habe hier zwar einen Eintrag, aber ich kann die Titel nicht lesen. Vielleicht finde ich ihn noch, dann folgt er. Ansonsten einfach mal in einer Kirchengemeinde anrufen oder bei Ahnenforscher-Interessengruppen nachfragen.
                        Tod
                        1. Laufende Nr.
                        2. Ort des Todes
                        3. Voller Name, Stand und Wohnort
                        4. Alter
                        5. Eltern nach Namen und Stand
                        6. Tag und Std. des Todes im Jahre ...
                        7. Todesart (heute würde man Todesursache schreiben)
                        8. Tag des Begräbnisses
                        9. Bemerkungen
                        10. Namen des Kirchenbuchführers nebst Datum

                        jan20101010

                        Mit den Taufpaten ist es logisch.
                        Weiß jemand vielleicht auch noch was "-ens-" oder "dt" bedeutet (nur bei Konfirmationsabschriften)
                        Klubescheidt:
                        1747 Johann Christoph, Anthonius -ens-dt Sohn
                        1742 Friedrich Adam, Anthonius Soh -ens-
                        1764 Johann Friedrich, Ludwig -ds Sohn
                        Zuletz noch: Was bedeutet "daselbst copulieret"
                        Heiratseintag vom 24.12.1758:
                        Johann Christoph und Catharina Elisabeth Göpel zu Herßfeld, daselbst copulieret.

                        tvogel17

                        die Buchstaben bedeuten wohl die Schreibvarianten des Namens (-ens- wohl KlubENScheid, -dt- wohl KlubescheiDT).
                        Daselbst heißt, daß in der Kirche von Hersfeld geheiratet wurde.

                        Xtine

                        Wieso Hersfeld???? Ich denke das ist ein Auszug aus den Eschweger KB, also sollte daselbst auch Eschwege bzw. die untergeordnete Pfarrei sein.
                        Daselbst heißt einfach, daß es im selben Ort geschehen ist in dem das KB geführt wurde.

                        jan20101010

                        Danke, das macht sinn. Bedeutet dann "zu Hersfeld" soviel wie aus Hersfeld? Und was bedeutet "reducierter Soldat"?

                        Xtine

                        Ahhhhh, jetzt hab ich das Hersfeld gefunden
                        Zitat:
                        Johann Christoph und Catharina Elisabeth Göpel zu Herßfeld, daselbst copulieret.
                        In diesem Falle heißt es: aus Hersfeld, dort verheiratet.
                        Zuletzt geändert von jan20101010; 06.01.2012, 18:00.

                        Kommentar

                        • Zuckervogel
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.10.2011
                          • 125

                          Kreuz bei Taufnamen

                          was bedeutet das Kreuz unter dem Taufnamen?

                          Gast Liachtinger

                          Kind ist (später) verstorben.
                          Oft steht auch das Sterbedatum dabei

                          Schlumpf

                          Stop, das ging mir viel zu schnell.
                          Ein Kreuz hinter oder neben einem Taufeintrag kann nämlich alles und nichts bedeuten.
                          Von nichtssagenden Schreibübungen im frühen18. Jahrhundert, zu Markierungen für
                          auswärtig getraute Personen im späten 18. Jahrhundert bis hin zu Sterbefällen der Kinder
                          im frühen 19. Jahrhundert oder Firmungen um 1830 ..... (Zeitangaben sind ebenfalls variabel)
                          Alles ist möglich. Es kommt einzig und alleine auf den Schreiber des Buches an, was der
                          nun damit meinte und markierte. Auf keinen Fall kann man auf die Schnelle eine allgemein gültige Antwort
                          geben.

                          Rittersporn

                          stimmt, das Kreuz kann alles mögliche bedeuten.
                          In der Taufmatrik von Altenbuch bei Trautenau stehen z.B. folgende Einträge:
                          Ca. 1720:
                          Pohl, Johann Christoph X
                          In einem neuen Register desselben Buches:
                          Pohl Johann X topf März 1696
                          Pohl Johann X topf Nov. 1715
                          Pohl Johann X opf Dez. 1752
                          Bei den Abkürzungen 'topf' und 'opf' habe ich an lateinische oder sonstige Abkürzungen gedacht (taufe ohne paten follzogen?? also Nottaufe). Aber dann habe ich gelesen, dass X für 'Christ',, also X = Christuszeichen steht. Danach sind der Johann Christ-topf und der Johann Christ-opf wohlauf gewesen, während man beim Johann Christoph X annehmen muß, dass er bald nach der Geburt gestorben ist. Oder liege ich da falsch?

                          Schlumpf

                          Könnte!!! sein.
                          könnte aber auch sein, dass der Joês Xtopf X Pohl einen weiteren Vornamen
                          gehabt hat: Xtian nämlich.
                          Es gibt auch Leute, die Johannes Hans hießen.
                          ..oder könnte sein, dass dem Pfarrer ein Fehler beim Schreiben unterlief, indem er 2 mal
                          das X setzte.
                          Das kann man aber nur anhand des Buches überprüfen.

                          carinthiangirl

                          Es wäre wohl auch zu unterscheiden zwischen x und +
                          Ein Kreuz ist bei mir das >>> +
                          Und das ist eine eindeutiges Zeichen.

                          lajobay

                          aus ostpreuß. (evgl.) KiBü kenne ich es so: "+toph" oder "+ups" bedeuten schlichtweg Christoph bzw. (lit.pruzzische Form) Kristups. Auch bei Christian fand ich es als "+ian".Ist das gemeint mit deiner Frage? Diese Vornamen wurden wohl als besonders fromm eingestuft dort im alten Ostpreussen.Das Kreuz (+) soll einfach für "Christ(us)" stehen.Hat mir später auch der Nachkomme eines alten ostpreuss.Pfarrers so erklärt. Üblich war das -meinen eigenen Feststellungen nach- vor allem so um 1820er bis 1850er-Jahre. Inwieweit das anderswo auch gängig war,entzieht sich meiner Kenntnis.

                          Friedrich

                          da habe ich aber, so wie Du das schreibst, erhebliche Bedenken!!! Ich denke nicht, daß ein Pfarrer das Chris- in den Namen mit diesem Kreuz + hier abkürzte. Dafür wurde meines Wissens nur das X genommen, und ich hab's bisher auch nur so gesehen.

                          lajobay

                          ich kenne tatsächlich beide Versionen aus eigenen KiBu-Sichtungen. Wobei das "Kreuz" dann eben keines war das dem christl.Kreuzzeichen mit langer senkr.Achse entspricht,sondern unserem "Plus". Und eben das Kreuz in "X"-Form. Beides als Ersatz für das geschriebene "Christ..." vorangestellt. Übrigens gab´s das offenbar auch bei entspr. weibl.Vornamen.Zwar selbst nur einmal gesehen (KiBu Laukischken 1823-1831,glaub ich),aber doch: "Xine" für Christine. Ein an sich sehr rarer Vorname im nördl.Opreussen.
                          Meine Aussage bezog sich in sofern auf beide Formen des Kreuzzeichens,wobei ich jetzt nicht sagen kann,welches ich häufiger gesehen hätte. Natürlich habe ich in Taufeinträgen gelegentlich auch ein später mal nachgetragenes "Kreuz" für Verstorben entdeckt.Dann aber nicht nur bei Christophs und Christians.
                          Nachtrag: meine Kenntnis der Materie beschränkt sich ausdrücklich auf evgl.KiBü aus dem nördl.Ostpreussen.Diese wurden oft von litauischstämmigen Pfarrern geführt.Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

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                          • Wallone
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.01.2011
                            • 2718

                            Friedenskleid

                            Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1650
                            Region, aus der der Begriff stammt: Cantal, Frankreich

                            Ich bin auch Mitglied einer französischen genealogischen Vereinigung in der Region Cantal.
                            Da haben wir jetzt eine Debatte über den Sinn des Wortes "Robe de paix" oder eher "Robbe de paix" in der damaligen Schrift.
                            Dieses Wort finden wir in beim Notar geschlossenen Eheverträgen wo die Braut ihrer Schwiegermutter eine "robe de paix" schenkt.
                            Einige von uns meinen daß diese "Robe de paix" als Symbol der Schliessung einer Union zwischen zwei Familien geschenkt war (Paix= Friede).
                            Aber, neben dem Zweck, um was handelte es sich eigentlich? Um ein Hauskleid?
                            Wir haben noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden und ich habe die Idee gehabt zu gucken ob man in Deutschland etwas ähnliches hat.
                            Ich habe also im Internet gelesen daß man hier das Wort "Friedenskleid" hat.
                            Meine Fragen:
                            -Was ist ein Friedenskleid?
                            -Woher stammt das Wort? Warum "Friede"?
                            -Hat man Beispiele wo das Wort in ähnlichen Umständen gebraucht war?

                            sucher59

                            Vielleicht helfen dir die Links:
                            Friedenskleid
                            und bei Krünitz gib mal "toga" ein.
                            Verwende aber auf der rechten Seite das Alphabeth und drücke auf "T" , dann scrolle herrunter bis Toga!
                            Da ist es am besten beschrieben.
                            Krünitz Online
                            Viele Grüße.

                            Armand

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                            • catachanfighter
                              Benutzer
                              • 08.03.2006
                              • 48

                              Stättebesitzer

                              bei meinen Recherchen bin ich auf Vorfahren gestoßen, bei denen als Beruf: Stättebesitzer vermerkt ist. (18Jh. und 19Jh. in Westfahlen)
                              Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ein Stättebesitzer ein Hauseigentümer ist. Warum aber dann der Vermerk bei Beruf?

                              Friedrich

                              guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4tte
                              Da steht auch was zur Stätte im Zusammenhang mit Landwirtschaft. In Deinem Fall dürfte es sich um Hofbesitzer gehandelt haben, also von Beruf Landwirte.

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                              • Czeitschner
                                Benutzer
                                • 28.12.2011
                                • 8

                                Beruf Geräteträger/Gerätelträger im 19. Jhdt

                                Ist jemandem dieser Begriff geläufig? Gerätelträger mit "l" ist tatsächlich nachgewiesen. Ich kann mit dieser Berufsbezeichnung wenig anfangen. Klingt zunächst wie eine Hilfsarbeit (jemand der Geräte schleppt), dürfte aber etwas anderes sein, da im alten Wiener Gewerbeverzeichnis von Lehmann angeführt (eben mit "l"). Auch meine Großmutter weiß aus Erzählungen, dass der betreffende Vorfahr Georg Adam Löw (gest. 1902 in Wien) eher wohlhabend und (Klein)unternehmer war.

                                animei

                                beim googeln auch mal auf google books gehen, hilft manchmal schon.
                                Der Gerätelträger scheint eine typische Wiener Bezeichnung zu sein und hat irgendwas mit der Schuhmacherei zu tun.


                                henrywilh

                                Die von Anita angegebene Quelle ist das "Statistische Jahrbuch der Stadt Wien, 1911". Das müsste man eigentlich im Bibliotheksleihverkehr bekommen können.
                                Die Fundstellen, die ich gefunden habe, lassen darauf schließen, dass es sich um eine Berufsbezeichnung handelt, die
                                a) ausschließlich typisch für Wien war
                                b) jüdische Personen betraf
                                zusammengefasst: Wiener Juden der Kaiserzeit. (Dazu passt der jüdische Name des Vorfahren Löw.)
                                Von daher ist das Schuhmacherhandwerk weniger wahrscheinlich als vielmehr eine Handelstätigkeit.

                                Laurin

                                im WIENER BERUFE - LEXIKON findet sich:
                                Geräthelträger
                                In Wien bestehen sogenannte Geräthelträger-Befugnisse, welche zur Versorgung alter hülfloser Schuhmachermeister und deren Gesellen, die wegen
                                vorgerückten Alters, oder wegen körperlicher Gebrechen bey ihrem Handwerke nicht mehr hinreichenden Unterhalt verdienen können, ertheilt wurden.
                                Diese Befugnisse beschränken sich auf den Verkauf aller, den Schuhmachern nöthigen Geräthe und auf den sogenannten kleinen Lederausschnitt,
                                daher jeder Geräthelträger sich des Schuhmachens enthalten muß.


                                Czeitschner

                                Lieber henrywilh - darüber würde ich wirklich gerne mehr erfahren. Auf welche Quellen bist du da gestoßen? Der betreffende Ahn Georg Adam Löw stammte aus Weiden in der Oberpfalz, er kam um 1830/40 nach Wien. Innerhalb der Familie wurde schon mal eine jüdische Herkunft vermutet, die Quellen sprechen aber dagegen. Im Ariernachweis meiner Urgroßmutter (leider nur in der kleinen Ausfertigung, die nur bis zu Löw selbst reicht, und nicht weiter) ist nichts dergleichen verzeichnet, Löw wurde in den Büchern immer als Katholik verzeichnet. Natürlich ist eine frühere Konversion der Familie denkbar, ich glaubs jedoch nicht. Allerdings steht da noch einiges aus, ich hatte bis jetzt keine Gelegenheit, nach Bayern zu kommen und in den Büchern nachzusehen. Vielleicht schaff ichs ja dieses Jahr und vielleicht bestätigt sich dann deine Vermutung!

                                Kasstor

                                ich möchte doch Korrekturen anbringen. Die "Quelle" von famila-austria ist ursprünglich das Buch von v. Keess von 1824. Dort steht zwar die Beschränkung auf Wien, die Bezeichnung steht aber auch in einer Listung für Linz 1853 sowie einer Statistik für Niederösterreich 1855.
                                Im Anhang noch eine behördliche Stellungnahme aus dem Jahre 1887, aus der zu ersehen ist, dass dieses Gewerbe ab einer gewissen Zeit jedermann offen stand.


                                henrywilh

                                was ich gemacht hatte, war, bei booksgoogle nach dem Wort "Geräthelträger" zu suchen. Dabei bin ich auf sehr viele Fundstellen bezüglich Wien gestoßen. Tatsächlich habe ich übersehen, dass es solche Geräthelträger auch in anderen Gegenden Österreichs gab, wenn auch seltener. Renés Korrektur war also berechtigt.
                                Fundstellen, die besonders auf jüdische Geräthelträger hindeuteten, kann ich leider jetzt nicht mehr nachvollziehen; hab ich vergessen und finde ich so schnell nicht wieder. Klar ist allerdings, dass Juden sehr häufig im Klein- und Hausierhandel vertreten waren. Es ist auch so, dass Löw, Loew, Loewe etc. häufig vorkommende deutsch-jüdische Familiennamen waren - siehe Wikipedia unter: Löwe Judas, Jüdischer Familienname - aber es gab sie auch bei Nichtjuden.
                                Der Beruf Geräthelträger ist jetzt ausreichend klar. Trotzdem noch eine bestätigende Stelle:

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