VIERTELERBE, n. : unsere schatzbaren unterthanen, welche voll- und halbe oder viertel erbe besitzen
Offenbar auch 3/4
SCHATZBAR, adj. 1) zinspflichtig, stipendiarius, vectigalis Stieler 1742: hat der schatzbare unterthan ein umschränktes eigenthum: so kann er sich einem herrn zum leibeignen übergeben
Schatzbar, adj. et adv. von Schatz 7, doch nur in einigen Gegenden, verpflichtet, Schatz, d. i. Steuern, u. s. f. zu geben, wofür in einigen Gegenden auch schatzpflichtig üblich ist. Schatzbare Güter, steuerbare.
Es hängt wohl damit zusammen, wieviele Steuern er zahlen mußte
Viele Grüße ...................................
Christine .. ............. Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein. (Konfuzius)
Demnach würde ich meinen: ¾ Erbe = Dreiviertelbauer
Dazu Zitat:
"Nach der Grösse ihres Besitzes (Hofstandardwerte), teilweise auf der Grundlage des bis in das Mittelalter zurück reichenden lokalen Markenrechtes (Markenanteile), werden in den verschiedenen Gegenden Deutschlands unterschieden:
-- Vollbauer (Vollspänner, Vollmeier, Vollerben, Vollhöfner, "geheeles" oder ungeteiltes Vollerbe, Besitzer ganzer Höfe, Hofbauern, Hufe, Manse)
-- Dreiviertelbauer (Hüfnermeier, Dreiviertelspänner)
-- Halbbauer (Halbspänner, Halbhufner, Huber, Halbmeier, Halberbe)
-- Viertelhofbauer ...."
aber auch daraus leitet sich ab, wieviel Steuern er zahlen mußte
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Christine .. ............. Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein. (Konfuzius)
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