Benedikt erklärt das völlig richtig.
Deswegen ist ja der Wortlaut "sub conditione" so entscheidend.
Wenn da nur allein stünde "rebaptizata", könnte man es als Wiederholung verstehen.
Aber "sub conditione rebaptizata" ist eben eine "Wiederholung in Anführungszeichen", die nur als eine Taufe gelten kann, unter der Bedingung (lat. sub conditione), dass die Nottaufe unwirksam war.
Welches der beiden Daten trägt man als Genealoge nun als das Taufdatum ein? Viel Spaß bei der Entscheidung
Viele Grüsse
Vielen Dank für Eure Informationen! Wieder was gelernt Also nix mit 2. Taufe sondern sicherheitshalber nochmal nachgetauft, was aber nur gilt, wenn die (vermutlich Not-)Taufe wegen Formfehler ungültig war.
Welches der beiden Daten trägt man als Genealoge nun als das Taufdatum ein? Viel Spaß bei der Entscheidung
Das ist jetzt einfach für mich, denn ich hatte mir kein weiteres Datum notiert . Ich vermute, dass da dann auch keins stand, aber um sicher zu gehen, müsste ich den Eintrag beim nächsten Besuch im Archiv nochmal raussuchen.
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