Erbschaften für Ausgewanderte?

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  • Ostpreussin
    Erfahrener Benutzer
    • 17.06.2012
    • 940

    Erbschaften für Ausgewanderte?

    Hallo liebe Mitlesende,
    ich habe eine neue Idee bezüglich meiner verschwundenen Vorfahrin, und möchte diese durch euch auf Plausibilität prüfen lassen. Folgender Sachverhalt: von meiner Vorfahrin gibt es nur zwei Spuren 1) die Geburt ihres Sohnes 1851 in Marienburg und 2) der Besitz eines Gutes bei und eines Mietshauses in Königsberg ab circa 1880 (können aufgrund der vorhandenen Einwohner- und Güteradressbücher nicht VOR 1880 in ihren Besitz gelangt sein).
    Da fragt man sich natürlich: wo war die Dame zwischen 1851 und 1880?
    Sie soll ja nach Amerika ausgewandert sein, ich nahm aber immer an, daß das zwischen 1888 und 1891 passiert sein müsse.
    Nun meine Frage: kann sie in der fehlenden Zeit schon in Amerika gewesen sein, und wegen der Erbschaft (von der sie dann das Haus erhielt und das Gut kaufte) kurzfristig nach Ostpreußen zurückgekehrt sein? Konnten Auswanderer in den Staaten von verstorbenen Preußen erben?
    Würde mich sehr über eure Infos und Gedanken dazu freuen :-) LG, Tina
    Viele Grüße von der Ostpreussin

    "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)
  • didirich
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2011
    • 1372

    #2
    hallo Ostpreußin
    Im Württemberg wurden Erben in Amerika durch Bekanntmachungen gesucht und haben, wenn gefunden, auch ihr Erbe bekommen.
    Ich nehme an in Preußen war es ebenso ?
    Gruß
    didirich

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    • Ostpreussin
      Erfahrener Benutzer
      • 17.06.2012
      • 940

      #3
      Hallo Didirich, vielen Dank für die Info. Wenn das in Württemberg so war, könnte es in Preußen tatsächlich ebenso gewesen sein. Wobei ich mich dann frage, ob die Ausgewanderten nicht auch das Erbe annehmen konnten, ohne dafür wieder zurück nach Preußen zu reisen? Hm. Ich frage mich eh, warum sie damals das Gut gekauft hat. Sie muß zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre alt gewesen sein, wenn nicht sogar noch älter. Ihr Sohn war über 30, da hätte sie doch auch ihm einfach das Geld geben können... Fragen über Fragen... nun, ich werde mal bei Family search schauen, ob sie zu einem früheren Zeitpunkt, als ursprünglich von mir angenommen, ausgewandert sein könnte. Lieben Dank!
      Viele Grüße von der Ostpreussin

      "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

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      • Johannes v.W.
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2008
        • 1151

        #4
        Zitat von Ostpreussin Beitrag anzeigen
        Ich frage mich eh, warum sie damals das Gut gekauft hat. Sie muß zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre alt gewesen sein.
        Hallo Tina,
        Landbesitz galt damals als ausgesprochen sichere und v.a. über Generationen wertbeständige Geldanlage. Der Bauboom in den Städten (Mietshäuser) begann gerade erst und stille Anteile an Firmen waren in den Gründerjahren z.T. ziemlich riskant.
        Ein mittelgroßes Gut wurde zudem nicht selbst, sondern von einem Inspektor od. Pächter bewirtschaftet und hatte gesellschaftlichen Prestigewert für die ganze Familie.

        VG Johannes
        Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

        Kommentar

        • Ostpreussin
          Erfahrener Benutzer
          • 17.06.2012
          • 940

          #5
          Hallo Johannes, lieben Dank für den "Input"!
          Das mit dem "gesellschaftlichen Wert für die Familie" kann ich ja nachvollziehen - aber sie hatte ja keine Familie. Es gab nur ihren Sohn. Vielleicht wollte sie schlicht und einfach auch nur, daß er versorgt war. Er wollte unbedingt Architekt werden, durfte das aber nicht, weil sein Vater wollte, daß er zur Kavallerie geht. Das hat er dann auch gemacht. Er hat also in dem Sinne nie einen Beruf gehabt. Das Gut bot ihm die Möglichkeit, zusammen mit den Mieteinnahmen aus dem Königsberger Haus, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und eine Familie zu gründen.
          Meine heißgeliebte Vorfahrin muß natürlich irgendwann auch einmal Eltern gehabt haben, und höchstwahrscheinlich auch Geschwister. Als mein Vater mal meinen Großvater danach fragte, soll der nur gesagt haben, er solle nicht nachfragen, es gab niemals eine Familie. Leider konnte ich diese ziemlich unsinnige Aussage bisher nicht widerlegen. Meine Friederike Emilie Adelheid kam aus dem Nichts und ging ins Nichts. :-(
          Und trotzdem bin ich irgendwie felsenfest davon überzeugt, sie eines Tages aufzuspüren. Ich habe ständig den Eindruck, daß ich irgend ein wichtiges kleines Detail übersehen habe... ja, ich weiß, das nennt man besessen ;-))) LG, Tina
          Viele Grüße von der Ostpreussin

          "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

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          • Garfield
            Erfahrener Benutzer
            • 18.12.2006
            • 2216

            #6
            Hallo

            Ich meine, mal hier im Forum gelesen zu haben, dass Ausgewanderte von den USA wieder nach Europa reisen mussten, um bei einer Erbschaft die entsprechenden Dokumente zu unterzeichnen.
            Um welche Zeit es sich handelte, weiss ich nicht mehr. Vielleicht findest du über die Forensuche noch weitere Hinweise?
            Viele Grüsse von Garfield

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            • Karla
              • 23.06.2010
              • 1034

              #7
              Hallo zusammen !
              Ja jeder der etwas erbt, muss zur Testamentseröffnung anreisen.
              Egal wo er wohnt.
              Er ist dann der Erbe und kann das Vermögen auch vom Ausland verwalten.
              Oder einen Verwalter einsetzen.
              Das ist alles kein Problem.

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              • didirich
                Erfahrener Benutzer
                • 02.12.2011
                • 1372

                #8
                Hallo
                Nein , es musste nicht immer zu einer Testamenteröffnung aus Amerika nach Deutschland angereist werden.
                Eine notariell beglaubigte Unterschrift genügte das hier ein Notar oder Anwalt die Interessen der in Amerika lebenden Erben vertrat.
                Da habe ich zahlreiche Beispiele.
                MfG didirich

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                • animei
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.11.2007
                  • 9328

                  #9
                  Didirich hat vollkommen Recht. Von den sechs ausgewanderten Geschwistern meines Vorfahren kam, soweit mir bekannt, keiner zur Testamentseröffnung des Vaters nach Deutschland.
                  Gruß
                  Anita

                  Kommentar

                  • Karla
                    • 23.06.2010
                    • 1034

                    #10
                    Das habe ich nicht gewusst!
                    Schon wieder was dazu gelernt.

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                    • Ostpreussin
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.06.2012
                      • 940

                      #11
                      Ich auch! Selbst wenn man nichts direkt über einen gesuchten Vorfahren herausfindet, bekommt man hier immer Forum immer wieder neue Informationen über die allgemeinen Lebensumstände und Gegebenheiten unserer Vorfahren. Das ist toll! Vielen lieben Dank für eure Antworten! Die Suche zwischen 1850 und 1880 hat bisher allerdings auch nichts gebracht. Mal schauen. Vielleicht war es eben doch nicht Amerika, sondern Australien oder Argentinien.... ;-)
                      Viele Grüße von der Ostpreussin

                      "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

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