Kürzeste Zeitspanne zwischen Tod des Ehepartners und neuer Heirat!

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  • econ
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2012
    • 1430

    #16
    Zitat von Cardamom Beitrag anzeigen
    Aber ich gehe schon davon aus, dass man sich eine Weile ... sagen wir mal: einige Monate - kennt, bevor man beschließt, zu heiraten.

    Hallo,

    du meinst, so "romatisch" wie heute???
    Ich vermute, daß man sich in den meisten Fällen schon kannte, da man ja ebenso häufig die Witwe des Bruders oder den Witwer der Cousine oder den Bruder des verstorbenen Ehemannes etc. heiratete.

    Ich könnte mir auch vorstellen, daß man immer zusehen mußte, daß der Besitz in der Familie blieb (es sei denn, man hatte das Glück, sich durch eine Heirat nicht nur menschlich (Gelächter, Gelächter!!!) zu bereichern.

    LG von Econ

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    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 5099

      #17
      Zitat von econ Beitrag anzeigen
      Ich vermute, daß man sich in den meisten Fällen schon kannte, da man ja ebenso häufig die Witwe des Bruders oder den Witwer der Cousine oder den Bruder des verstorbenen Ehemannes etc. heiratete.
      *seufz*

      Dieser Mythos ist wohl nicht aus der Welt zu kriegen...

      Derartiges passierte vielleicht nach 1800.

      Vorher war es schlicht - zumindest in einigen (evtl. den katholischen?) Teilen Deutschlands - verboten.

      Neulich gab es in der Lesehilft einige Akten zu so einem Fall.
      Gruß
      gki

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      • econ
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2012
        • 1430

        #18
        Zitat von gki Beitrag anzeigen
        Vorher war es schlicht - zumindest in einigen (evtl. den katholischen?) Teilen Deutschlands - verboten.

        Neulich gab es in der Lesehilft einige Akten zu so einem Fall.
        Na, dann habe ich das wohl verschlafen (in der Lesehilfe meine ich). Jetzt weiß ich es...

        Ich glaube ja, daß das Verbotene aber schon immer am verführerischsten war und deshalb auch mit Freude "genossen" wurde.

        Lg von Econ


        P. S. Leider sind meine Forschungen kaum weiter als bis 1800 vorgedrungen, daher bin ich natürlich unwissend!!!

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        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 5099

          #19
          Zitat von econ Beitrag anzeigen
          Na, dann habe ich das wohl verschlafen (in der Lesehilfe meine ich). Jetzt weiß ich es...
          Es war einen Reihe von Beiträgen des Nutzers Alter Schwede, zB hier:
          Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsakte Jahr, aus dem der Text stammt: 1787 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schweikartswinden Kr. Ansbach Hallo und guten Tag liebe Helfer! Ich bitte um eine Überprüfung/Ergänzung meiner Übersetzung. Vielen dank auch. Copiudito Protocollt: de acto 8 ten Octobius 1787 Aetum Schillingsfürst den


          Eine Witwe wollte den Bruder ihres verstorbenen Mannes heiraten.

          Ich glaube ja, daß das Verbotene aber schon immer am verführerischsten war und deshalb auch mit Freude "genossen" wurde.
          Wie man an dem Beispiel sieht, fällt das mitunter auf.

          P. S. Leider sind meine Forschungen kaum weiter als bis 1800 vorgedrungen, daher bin ich natürlich unwissend!!!
          Beides ist sehr bedauerlich.
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • econ
            Erfahrener Benutzer
            • 04.01.2012
            • 1430

            #20

            Kommentar

            • Cardamom
              Erfahrener Benutzer
              • 15.07.2009
              • 2091

              #21
              Zitat von econ Beitrag anzeigen
              du meinst, so "romatisch" wie heute???
              Nein, das bestimmt nicht. Mir ist bewußt, daß man früher zumeist aus sehr viel pragmatischeren Gründen geheiratet hat (solls auch heute noch geben: sie = schön, er = reich, gibt das perfekte aufstiegsorientierte Paar ).

              Ich meine, dass beide sich vor der Heirat gekannt haben - ganz neutral. Und dann hat man sich halt "zsammgetan".
              Vilelleicht kann ich anhand der Meldekarten da noch ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

              liebe Grüße
              Cornelia

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              • Hintiberi
                Erfahrener Benutzer
                • 26.09.2006
                • 1095

                #22
                Servus!
                Um mal kurz zur Ausgangsfrage zurückzukehren, ein Eintrag aus dem Kirchenbuch Störmede -
                Da hatte es eine Witwe besonders eilig:

                1797, 4 April
                copulati sunt Joannes Henricus Möller […]
                & Anna Maria Elisabeth Hering
                vidua per 10 dies ex Langeneicke.

                Das ist bislang der kürzeste Zeitrum zwischen Tod des Ehegatten und Neuvermählung der Witwe, den ich bislang entdecken konnte.

                Viele Grüße
                Jens
                Meine Ahnen
                http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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                • Bigerl
                  Benutzer
                  • 26.08.2010
                  • 26

                  #23
                  Nur 2. Monate

                  Mein Urgroßvater hat nach 2. Monaten seine 2.te Frau geheiratet. Er stand plötzlich mit 4 kleinen Kinder alleine da. Mutter und das fünfte Kind waren bei der Geburt verstorben. Meine Oma, die Älteste war damals 7 Jahre alt.

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                  • Schlumpf
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.04.2007
                    • 364

                    #24
                    Hallo

                    Ich denke, man kann einiges in etwas hineininterpretieren, man kann es aber auch lassen.
                    Catharina vom Birken + 18.04.1735, ihr Mann Gregor heiratet am 03.07.1736 Catharina
                    von der Bicke. (Die Namensählichkeit hat viele Forscher verwirrt!)
                    oder Sibilla Berg + 19.04.1827 ihr Mann Christian heiratet am 30.07.1827 ne Magd
                    namens Gertrud Cremer. Alle Personen katholisch.
                    Warum? Nun dass ist kann man sich selber ausmalen.

                    Um 1730 heiratete ein freier Bauer namens Heinrich Volmer eine Trina Gehrken. Das Paar hatte 2 Kinder, als er 1734 starb. Seine Witwe heiratete dann einen Peter Schulte, bis sie
                    dann 1738 ebenfalls starb. Nun war der Schulte Vormund für den Hoferben! In dieser
                    Position heiratete er dann 1741 eine Gertrud Rickert. Die Tochter von Peter Schulte und
                    Gertrud Rickert heiratete dann um 1760 den Sohn von Heinrich Volmer und Trine Gehrke.

                    Viel Spaß damit
                    Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

                    Kommentar

                    • Brigitte Bernstein
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.08.2010
                      • 615

                      #25
                      Hallo!
                      Eine Heirat aus Liebe wie es heute der Fall ist, gab es bis zirka 1900 in den wenigsten Fällen. In manchen Gegenden sogar erst ab 1920. Die Heirat sollte eine Frau so wie einen Mann oder auch den Besitz in erster Linie absichern. Mein Ururgroßvater ging 2 Monate nach dem Tod seiner 1. Frau eine neue Ehe ein. Es waren schon 6 kleine Kinder da. Bei der Geburt des 7. Kindes starb seine Frau. Er musste seinen Kindern so schnell wie möglich eine neue Mutter besorgen. Es war die Frau seines Bruders welche 1 Jahr zuvor Witwe wurde. Auch sie hatte bereits 5 Kinde. So war es in vielen Fällen; es wurde jemand geheiratet den man schon kannte und beiden war geholfen.
                      Schöne Grüße Brigitte
                      Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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                      • Ruhland
                        Erfahrener Benutzer
                        • 11.11.2012
                        • 243

                        #26
                        Bei mir beträgt die kürzeste Spanne 8 Monate
                        Mein 3xUrgroßvater Johann Gottfried Schneider Heiratet 1841 in Kroppen seine 1. Frau Johanne Rosine Rosenbaum bekommt mit ihr in den folgenden 18 Jahren 9 Kinder von denen nur 3 das Kindesalter überleben. Seine 1. Frau stirbt am 9.1.1859 in Jannowitz
                        Am 20.1.1859 heiratet Johann Gottfried Schneider meine 3xUrgroßmutter Johanne Sophie Schiemanz und bekommt mit ihr 5 weitere Kinder bis sie nach 12 Ehejahren am 4.12.1871 stirbt.

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                        • Ahrweiler
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.12.2009
                          • 1062

                          #27
                          Hallo zusammen
                          + 3.8.1797 1.Ehefrau gestorben
                          oo 15.12.1797 2.Ehefrau geheiratet
                          bei der Hochzeit mit der 2.Ehefrau war diese bereits im 2.Monat schwanger
                          Liebe Grüße
                          Franz Josef

                          Kommentar

                          • Friedrich
                            Moderator
                            • 02.12.2007
                            • 11550

                            #28
                            Moin Franz Josef,

                            das nennt man familiäre Effektivität.

                            Friedrich
                            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                            Kommentar

                            • Silke Schieske
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.11.2009
                              • 4493

                              #29
                              Hallo zusammen,

                              Also früher brauchte man eine Erlaubnis zum erneuten heiraten, wenn der tod des Ehepartners weniger als 1 Jahr betrug. Bei meinem 5xurgroßvater stand bei seiner 2. Eheschließung, dass er die Erlaubnis sich eingeholt hatte.
                              Seine Ehefrau starb 1784 und er heiratete am 02.07.1784 meine 5x urgroßmutter. Leider kann ich nicht nachschauen, wann genau sie gestorben ist, aber ich glaube mich zu erinnern, das es keine 6 Monate waren.
                              Allerdings starb er bereits 1807 im Alter von 61 Jahren und meine 5xUrgroßmutter heiratete noch einmal.

                              LG Silke
                              Wir haben alle was gemeinsam.
                              Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

                              Kommentar

                              • gki
                                Erfahrener Benutzer
                                • 18.01.2012
                                • 5099

                                #30
                                Hallo Silke!

                                Zitat von Silke Schieske Beitrag anzeigen
                                Also früher brauchte man eine Erlaubnis zum erneuten heiraten, wenn der tod des Ehepartners weniger als 1 Jahr betrug.
                                Wann und wo war das? Das galt ganz sicher nicht überall. Im bäuerlichen Niederbayern vor 1800 war es sehr ungewöhnlich, daß mit der Wiederheirat länger als vier Monate gewartet wurde.
                                Gruß
                                gki

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