Zitat von katzenfloo
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Meine Urgroßmutter heiratete zwar "erst" mit 19, aber gegen den Willen ihrer Mutter (Vater war schon tot), weil sie von zuhause rauswollte, sie verstand sich nicht mit ihrer Mutter. Uroma ist deswegen vor Gericht gegangen, und weil der Richter fand, dass gegen Uropa nichts einzuwenden sei, durften sie heiraten.
In Verhältnissen, wo Kinder oft schon mit 14 aus dem Haus gingen, um zu arbeiten, empfand man sie, und sie sich selbst, sicher auch schon früh als erwachsen.
Zum Ehevollzug mit Kinderbräuten: Ich kenne (aus Literatur und Studium) die Regel, dass die Ehe erst nach der Menarche (erste Regelblutung) körperlich vollzogen werden durfte. Mit meist 12-14 Jahren war das Mädchen natürlich immer noch schrecklich jung dafür - und erst recht für die möglicherweise daraus resultierende Schwangerschaft.
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