Podewils

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4712

    #16
    zu A 2)
    Das Podewils-Dürnitz-Wappen ist bei
    Gritzner, Standeserhebungen und Grandenakte Deutscher Landesfürsten, Band I, 1880, S. 283 wie folgt beschrieben:



    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

    Kommentar

    • Lars Severin
      Erfahrener Benutzer
      • 08.06.2008
      • 806

      #17
      Zitat von Hina Beitrag anzeigen
      Das Wappen in Bayern unterscheidet sich dahingehend, dass es nur geteilt, aber nicht schräggeteilt ist und dass sich auf der Helmzier nur der Pfauenspiegel, nicht aber die Hahnenfedern befinden.
      Liebe Hina,

      Herzlichen Dank!

      Ich habe alle Änderungen eingepflegt, außer obige, da habe ich ein Rückfragen:

      Im Allianzwappen Podewils-Dürniz (1878), welches dem gräflichen Wappen (1911) identisch ist(!!), tauchen die Hahnenfedern wieder auf!!? Auch weis ich nicht ob ''nur geteilt'' für ’’wagerecht-’’ oder ’’senkrecht geteilt’’ steht?

      Es wundert mich auch, dass mit der Hebung in den Grafenstand keine Wappenbesserung stattfand.

      Mit ''Wappen in Bayern'' meintest du (1611) Herren oder (1715) Freiherren? Auch hier stellt sich die Frage ob die Nobilitierung 1715 eine Wappenbesserung beinhaltetet. Vielleicht sind genau dabei die Hahnenfedern (versehentlich) abhandelgekommen, und wurden (absichtlich) 1878 wieder hinzugefügt?

      Gibt es ggf. auch ein ''Immatrikulationswappen'' (1611)?

      Würdest du bitte auch hier die Quelle zu deinen eventuellen weiteren Ausführungen nennen?

      Herzliche Grüße
      Lars
      pater semper incertus est

      Kommentar

      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4712

        #18
        Hallo Lars,

        die Wappenbeschreibung stammt aus dem Siebmacher Bd. II, Abt. 1, Bayerischer Adel, Freiherren, Nürnberg 1856, S. 51.

        Möglich natürlich, dass da die Hahnenfedern im Bayern-Band vergessen wurden. Das ist schwierig zu klären. Im Band Mecklenburg steht allerdings eine Anmerkung, dass das Wappen recht verschieden dargestellt wurde.



        Geteilt bedeutet quer geteilt, senkrecht wäre gespalten.

        Zum Allianzwappen habe ich leider keine Darstellung, auch nicht zum bayerischen gräflichen Wappen nicht, nur zum preußischen. Dieses ist ja vermehrt worden.

        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

        Kommentar

        • Lars Severin
          Erfahrener Benutzer
          • 08.06.2008
          • 806

          #19
          Liebe Hina,
          herzlichen Dank, das war aufschlussreich, dennoch bleiben Zweifel wegen der Hahnenfedern.

          Ich überlege mich leidensfähig zu zeigen und mich aufs Wappenportal zu begeben.

          Es sollte mE ein Wappen 1611 gegeben haben. Denn ein Übertritt in eine andere Ritterschaft ohne Beibringung eines Wappens erscheint mir fraglich. Sind dort die Hahnenfedern vorhanden, wovon ich ausgehe, müssen wir bei der Weglassung selbiger 1715 (Siebmacher) sehr sicher von einem Irrtum ausgehen. Denn 1878/1911 sind sie vorhanden.

          Die Übereinstimmung der Wappen 1878/1911 ergibt sich aus der von dir hier eingestellten Beschreibung durch Gritzner (1878) und der im GHdA-Lex (1911).

          Was die offenen Fragen wegen ggf. vorhandenen Allianzwappen Podewils-Juncker-Bigatto und Aufseß-Podewils anbelangt, wird man auf dem Wappenportal wohl auch am ehesten Auskunft geben können, ... mit viel Glück und etwas Geneigtheit.

          Wegen dem Grafenproblem werde ich in der kommenden Woche drei Landesbibliotheken versuchen die leistungsstark in der Fernleihe und sehr serviceorientiert sind. (Herder-I., LB Hannover, LB Koblenz).

          Aufgrund von momentanen Computerproblemen bin ich stark eingeschränkt in meinem Handeln.

          Beste Grüße
          Lars
          pater semper incertus est

          Kommentar

          • Lenz
            Erfahrener Benutzer
            • 08.07.2007
            • 421

            #20
            Aus dem "Alten Siebmacher" mit Hahnenfedern:



            Viele Grüße Lenz

            Kommentar

            • Lars Severin
              Erfahrener Benutzer
              • 08.06.2008
              • 806

              #21
              Danke Lenz,
              sind mit ''altem Siebmacher'' auch ganz sicher die fränkischen P. gemeint oder alle?
              Grüße
              Lars
              pater semper incertus est

              Kommentar

              • Lars Severin
                Erfahrener Benutzer
                • 08.06.2008
                • 806

                #22
                Guten Morgen,

                mir ist ein weiteres unerwartetes Problem aufgegangen:

                (Die nachfolgenden beide Zitate habe ich aufs für die Frage wesentliche gekürzt bzw. umgestellt, ich hoffe das verstößt nicht gegen die Boardnetiquette?)

                Zitat von Hina Beitrag anzeigen
                Clemens Hans Constantin Freiherr v. Podewils, geb. 1850, gest. 1922, 1911 in den Grafenstand erhoben, heiratete 1874 Friederike Freiin v. Dürniz.
                Dies ist der bayrische Graf, mit erblichen Grafenstand, will meinen, seine Kinder sind geborene Grafen, seine Söhne tragen den Titel weiter. Hab ich das richtig verstanden?

                Zitat von Lenz Beitrag anzeigen
                Phillippine Amalie Freiin v. Junker-Bigatto (1822-1900) oo 1848 Constantin Carl Friedrich Freiherr v. Podewils (1820-1887).
                ...was zur Namensvereinigung Podewils-Junker-Bigatto führte? Das zumindest, der Sachstand wie ich ihn bisher dank vielseitiger Hilfe als gesetzt angenommen habe.

                Auf der WP (http://de.wikipedia.org/wiki/Clemens_von_Podewils) wird Clemens v. Podewils (1905-1978) als Enkel des ersteren ausgewiesen, gleichzeitig als Graf tituliert, was noch nachvollziehbar ist aber eben auch mit dem vollständigen Namen Podewils-Junker-Bigatto ausgewiesen. Hier mit hab ich ein Verständnisproblem.

                Nach meinen möglichleise/hoffentlich fehlerhafte Überlegungen, kann er entweder nur ein Podewils-Junker-Bigatto und Enkel (über sein Mutter) des obigen Gfn. Clemens sein. Oder ein Graf und Enkels des obigen über seinen Vater, dann aber kein Podewils-Junker-Bigatto.

                Begründen tut sich die Kontroverse nach meinem dafürhalten darin, dass obiger Podewils-Junker-Bigatto vor dem Gfn. Podewils(-Dürniz) lebte. Stimmig wäre es nur, wenn das Vater und Sohn wären, dann aber hätte der Name Podewils-Junker-Bigatto-Dürniz heißen müssen, oder das Junker-Bigatto fällt eben weg, kann dann aber nicht zwei Generationen später wieder auftauchen bei gleichzeitiger Weglassung von Dürniz?

                Kann mir das bitte einer erklären, oder mir bitte meinen Denkfehler aufzeigen?

                edit: hab eine Teilantwort in der NDB gefunden: http://www.deutsche-biographie.de/sfz96491.html

                Die Filiation stimmt also, das Junker-Bigatto taucht demnach auf und unter nach belieben? Ich muss erneut festellen die Namensverhältnisse der fränkischen Podewils sind alles andere als übersichtlich!

                Beste Grüße
                Lars
                Zuletzt geändert von Lars Severin; 26.09.2011, 09:26.
                pater semper incertus est

                Kommentar

                Lädt...
                X