Ich brauche mal eure Meinung, wessen Eidam hier gemeint ist

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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11326

    [ungelöst] Ich brauche mal eure Meinung, wessen Eidam hier gemeint ist

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: um 1580
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Berleburg (Wittgenstein)
    Namen um die es sich handeln sollte: ohne Bedeutung


    Werte Lesehelfer,


    im Anhang ein Bild aus einer Akte mit folgendem Wortlauf des Eintrages (es ist der unterste):


    Frantz, Jungehen zue
    Schwarzenaw/Eidamb
    contra Hanßen aufm Boell
    zu Dotzlar...



    Meine Frage: Gehört der Begiff Eidamb zu Frantz oder Hanßen? Der Strich suggeriert mir eher den Hanßen. Was meint ihr?


    Für sachdienliche Hinweise setze ich wie immer eine Belohnung eines dankbaren Friedrich aus.


    Friedrich
    Angehängte Dateien
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hi
    natürlich Frantz
    Das ist Strich mit Doppelpunkt /: das bedeutet Klammer auf (
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 04.08.2023, 23:23.
    Viele Grüße

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    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11326

      #3
      Moin Anna Sara,


      ich glaube nicht an eine Klammer. In allen anderen Fällen wurde das Eidam nämlich direkt hinter den Namen und vor die Ortsbezeichnung geschrieben. Für mich sieht das eher so aus, als ob der Strich andeuten soll, dass der Begriff Eidam zur unteren Person gehört.


      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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      • Gastonian
        Moderator
        • 20.09.2021
        • 3323

        #4
        Hallo Friedrich:


        Dies sieht aus wie ein Inhaltsverzeichnis zum Protokoll. Gibt es nähere Angaben auf fol. 55, fac. 1?


        VG


        --Carl-Henry
        Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11326

          #5
          Moin Carl-Henry,


          leider komme ich erst im Oktober dazu, da genau nachzugucken, ob es dazu die Details noch gibt. Das Interessante bei der Sache ist, dass der Franz (Spies) bisher immer als Sohn von Jungehen angesehen wurde. Falls sich der Begriff Eidam auf Franz bezieht, müsste hier die eine oder andere Info z. B. in der Wittgensteiner Datenbank (https://www.ortsfamilienbuecher.de/wittgenstein/) geändert werden, abgesehen davon, dass mich das persönlich interessiert, da ich den Franz zu meinen Vorfahren zähle.


          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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          • Astrodoc
            Erfahrener Benutzer
            • 19.09.2010
            • 8789

            #6


            Wenn Friedrich eine Frage stellt bzw. stellen muss ...
            ... dann ist eine richtige Antwort eher Zufall

            Meine persönliche, völlig unbewiesene Meinung:
            "Eidamb" ist eine nachträgliche Erläuterung zu "Frantz, Jungehen Zur Schwarzenaw"
            Schöne Grüße!
            Astrodoc
            ______


            Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!
            Beispieltexte: Polnisch: Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag ..

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            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Also wenn es ein NACHTRÄGLICHER Einschub war, dann kann es sich auf Hanßen beziehen. Es war (ist) üblich, dass man Nachträge DARÜBER schreibt
              Viele Grüße

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              • Gastonian
                Moderator
                • 20.09.2021
                • 3323

                #8
                Hallo Friedrich:


                Da ich ja nur die vier Einträge hier sehen kann - es scheint mir, jeder Eintrag ist der Titel einer Gerichtssache. In drei der Einträge ist ein "contra" der Mittelpunkt des Eintrags, welcher die zwei Parteien in der Sache (Kläger und Beklagter) trennt (im vierten Eintrag ist es des Cyriaci Straf Sache).



                Da in dem Eintrag ganz unten der Eidamb vor dem "contra" steht, scheint er mir zum Kläger und nicht zum Beklagten zu gehören. Da kein Nachname für Franz angegeben wird - könnte es sein, daß der Jungehen sowohl einen Sohn wie auch einen Schwiegersohn namens Franz hatte?


                VG


                --Carl-Henry
                Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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                • Astrodoc
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.09.2010
                  • 8789

                  #9
                  OK, wenn NACHträge VORher eingefügt werden, bin ich aufgrund meines Kausalitätsverständnisses leider raus. Das klingt ja so, als würde die Explosion erst den Zündfunken verursachen ...
                  Schöne Grüße!
                  Astrodoc
                  ______


                  Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!
                  Beispieltexte: Polnisch: Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag ..

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                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11326

                    #10
                    Franz Spies steht m. E. fest. Schwarzenau bestand m. W. damals nur aus zwei Höfen, und auf dem einen war nachweislich zu dieser Zeit ein Franz Spies, der den Sekundärquellen nach ein Sohn eines Jungehen war.


                    Was mich irritiert, ist der Strich vor dem Eidam. Wenn das Wort "einfach" hinter Schwarzenaw stünde, wäre das klar zum Franz gehörig.


                    @ Carl-Henry: Es ist ein Protokoll von Gerichtsfällen, das hast du richtig erkannt.




                    Friedrich
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                    • Jürgen Wermich
                      Erfahrener Benutzer
                      • 05.09.2014
                      • 5692

                      #11
                      Drei Gedanken - ohne Lösung:

                      Der ominöse Strich mit Punkt steht für selig (glaube ich selbst nicht).

                      Eidanb kann m. E. nicht zum Contra-Part gehören, weil dort ein zweiter Vorname fehlt;
                      natürlich, doch unwahrscheinlich, könnte der Schwiegersohn des Hans namenlos bleiben.

                      Schwarzenaw gehört m. E. zunächst nur zu Jungehen, der Strich könnte genau dies als Klammerung betonen (es gibt ja schon einen Strich nach Frantz);
                      dessen Schwiegersohn Frantz muss nicht in Schwarzenau leben,
                      der bereits bekannte Franz Spies zu Schwarzenau muss also gar nicht gemeint sein.

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                      • Friedrich
                        Moderator
                        • 02.12.2007
                        • 11326

                        #12
                        Moin zusammen,


                        ich erwarte von einem Kenner der Materie in Kürze ein paar Infos und will mal gucken, was sich daraus ergibt. Vorerst möchte ich mich für eure Denkanstöße bedanken! Vor allem, das was Jürgen geschrieben hat, ergibt eine neue Perspektive, nämlich, dass der Franz Spies aus Schwarzenau nicht gemeint ist, sondern dessen Schwager.


                        Ich halte euch auf dem Laufenden, falls es was Neues gibt!



                        Friedrich
                        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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