Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1714/1725
Region, aus der der Begriff stammt: Beierstedt im nördlichen Vorharz
Region, aus der der Begriff stammt: Beierstedt im nördlichen Vorharz
Hallo zusammen!
In der Lesehilfe ging es um einen verstorbenen Ackermann, den man, vermutlich um ihn von anderen im Ort ansässigen Männern gleichen Namens zu unterscheiden, als "im Gebeu" oder "aus dem Gebeu" kennzeichnete. Bei seiner einige Jahre später verstorbenen Witwe findet sich die gleiche Phrase.
Ein freundlicher Forenkollege hat folgende Links geteilt:
https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...&firstterm=geb
Die Bedeutung von "Gebäu", oder, wie es hier geschrieben wird, "Gebeu" ist eigentlich eindeutig. Es scheint ein Gebäude gemeint zu sein. Mir drängt sich allerdings die Frage auf, inwiefern diese Umschreibung die Unterscheidbarkeit der damit gekennzeichneten Menschen gewährleisten soll. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wird niemand mehr in Erdlöchern oder Zelten gewohnt haben. Oder ist nicht irgendein Gebäude gemeint, sondern eines, das im Ort als DAS Gebäude bekannt war? Ich habe schon Google bemüht, aber der kurze Wikipedia-Artikel zur Ortsgeschichte gibt keinerlei Hinweise.
Ist jemandem so ein "Gebeu" schon einmal untergekommen? Was könnte gemeint sein? Der betreffende Ackermann lebte mit seiner Frau eigentlich als Interimswirt auf einem Ackerhof, der als "im Winkel" spezifiziert wurde. Warum hat man es nicht dabei belassen? Könnte es sich um ein neuerbautes Altenteilerhaus handeln, in das das Ehepaar von ihrem im Winkel gelegenen Hof gezogen ist, nachdem der rechtmäßige Erbe den Hof übernommen hat?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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