zur Versteigerung des Stadttors (II)

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  • volkerhaak
    Erfahrener Benutzer
    • 15.10.2007
    • 132

    [gelöst] zur Versteigerung des Stadttors (II)

    Hallo zusammen,
    hier habe ich mich an weiteren Dokumenten zum Stadttor versucht:

    link:


    vor allemin hinteren Bereich hatte ich Schwierigkeiten

    ...
    >>1) Es wird das Unter oder Fischer
    Thor auf den Abbruch zur
    Versteigerung aus gesagt,
    so daß Steigerer das
    dach,Mauer, Holz und
    Eisenwert zum Eigen-
    thum behält.

    >>2) Ist Steigerer schuldig das Thor
    bis 2 Schuh (0,5m) unter dasFundament
    abzubrechen und muß dabei
    so vorsichtig zu werke
    gehen, als möglich in dem an
    für seinen und seiner Leute
    ?lichtigkeiten mit eige-
    nem Vermögen haften
    muß.

    >>3) Ebenso ist dafür zu sorgen
    das beym Abbruch die ???
    nicht gehemmt wird.

    >>4) Das Thorgebäude muß mit
    der ge? ?zeit
    als bald abgelegt werden
    und muß als dann binnen ?
    alles gesäubert seyn.

    >>5) Die Zahlung des Steigsch?
    ? ? adato ?
    binnen 8 Tagen an Her?
    ? Höchst in harter
    ? Münzen.

    >>6) ? beym Abbruch des
    Thores und der ?
    sich ?,
    Münzen, Schriften oder ?
    auf die Erbauung dieser
    Alterthümer Bezug habenden
    ? ? so
    sind selbige mit größter
    Beh?tlichkeit aus zubrechen
    ? ? dem ?
    ? beamten ?
    ? undan desen
    ? ? abzuliefern.
    Eine unver? keit ?
    oder gar eine hinterhaltung
    wird mit 20 ? Strafe
    vergäut, mit vorbehalt der
    ? ? Strafe

    >>7) ? ?
    ? ? ein ?
    nicht ? und.

    >>8) hat Steiger 20 für
    den ? zu diesem
    ? zu bezahlen

    >>9) Endlich bleibt die Ratification
    ? general d?
    ? vorbehalten.
    Nach deutlicher Verlesung dieser
    Bedingungen und den
    gehörigen ? am
    Steigliebhaber wurde
    geboten wiefolgt!


    ....



    LG
    Volker
    Zuletzt geändert von volkerhaak; 01.05.2010, 11:00.
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11326

    #2
    Moin Volker,

    Teil 1:

    >>1) Es wird das Unter oder Fischer
    Thor auf den Abbruch zur
    Versteigerung aus gesagt,
    so daß Steigerer das
    dach,Mauer, Holz und
    Eisenwert zum Eigen-
    thum behält.

    >>2) Ist Steigerer schuldig das Thor
    bis 2 Schuh (0,5m) unter dasFundament
    abzubrechen und muß dabei
    so vorsichtig zu werke
    gehen, als möglich in dem an
    für seinen und seiner Leute
    Unvorsichtigkeiten mit eige-
    nem Vermögen haften
    muß.

    >>3) Ebenso ist dafür zu sorgen
    das beym Abbruch die Pasage
    nicht gehemmt wird.

    >>4) Das Thorgebäude muß mit
    der gelinden Jahreszeit
    als bald abgelegt werden
    und muß als dann binnen 4 Wochen
    alles gesäubert seyn.

    >>5) Die Zahlung des Steigschillings
    geschiehet ad adato ratificationis

    binnen 8 Tagen an Herzogs
    Redceptur Höchst in harter
    gangbarer Münzen.

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

    Kommentar

    • niederrheinbaum
      Gesperrt
      • 24.03.2008
      • 2557

      #3
      Hallo!

      Dann mache ich weiter.

      >>6) Insofern beym Abbruch des
      Thores und der Funda-
      mente sich Denkmäler,
      Münzen, Schriften oder sonstige
      auf die Erbauung dieser
      Alterthümer Bezug habenden
      Anspielungen vorfinden, so
      sind selbige mit größter
      Behutsamkeit aus zubrechen
      zuvor gedech ist dem Herz(oglichen)
      Rezepturbeamten hievon
      Anzeige zu machen und an desen
      demnächst den Fund abzuliefern.
      Eine Unvorsichtigkeit hirin
      oder gar eine hinterhaltung
      wird mit 20 Rth. Strafe
      vepönt, mit vorbehalt der
      ordentl(ichen), gesetzlichen Strafe

      >>7) Nach vollzogener Versteiger
      ung findet ein Nachgeboth
      nicht statt und.

      >>8) hat Steiger 20 .r für
      den Stempel zu diesem
      Protocoll zu bezahlen

      >>9) Endlich bleibt die Ratification
      Herzogl(ich) General Domainen
      Direction vorbehalten.
      Nach deutlicher Verlesung dieser
      Bedingungen und bei der
      gehörigen Concurenz am
      Steigliebhaber wurde
      geboten wie folg!

      vom* dem Zimmermann Gustav Kraft
      in Hofheim 50 fm.
      und das höchste und legte
      Geboth geschehen durch
      denselben mit 86 fm.
      worauf ihm der provisorische
      Zuschlag geschehen.
      Christoph Kraft
      in fidem
      Kabbe

      *Anmerkung: Es müßte sicher von heißen, aber es steht
      "vom" dort.

      Viele Grüße, Ina

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