Hallo zusammen,
hier habe ich mich an weiteren Dokumenten zum Stadttor versucht:
link:
vor allemin hinteren Bereich hatte ich Schwierigkeiten
...
>>1) Es wird das Unter oder Fischer
Thor auf den Abbruch zur
Versteigerung aus gesagt,
so daß Steigerer das
dach,Mauer, Holz und
Eisenwert zum Eigen-
thum behält.
>>2) Ist Steigerer schuldig das Thor
bis 2 Schuh (0,5m) unter dasFundament
abzubrechen und muß dabei
so vorsichtig zu werke
gehen, als möglich in dem an
für seinen und seiner Leute
?lichtigkeiten mit eige-
nem Vermögen haften
muß.
>>3) Ebenso ist dafür zu sorgen
das beym Abbruch die ???
nicht gehemmt wird.
>>4) Das Thorgebäude muß mit
der ge? ?zeit
als bald abgelegt werden
und muß als dann binnen ?
alles gesäubert seyn.
>>5) Die Zahlung des Steigsch?
? ? adato ?
binnen 8 Tagen an Her?
? Höchst in harter
? Münzen.
>>6) ? beym Abbruch des
Thores und der ?
sich ?,
Münzen, Schriften oder ?
auf die Erbauung dieser
Alterthümer Bezug habenden
? ? so
sind selbige mit größter
Beh?tlichkeit aus zubrechen
? ? dem ?
? beamten ?
? undan desen
? ? abzuliefern.
Eine unver? keit ?
oder gar eine hinterhaltung
wird mit 20 ? Strafe
vergäut, mit vorbehalt der
? ? Strafe
>>7) ? ?
? ? ein ?
nicht ? und.
>>8) hat Steiger 20 für
den ? zu diesem
? zu bezahlen
>>9) Endlich bleibt die Ratification
? general d?
? vorbehalten.
Nach deutlicher Verlesung dieser
Bedingungen und den
gehörigen ? am
Steigliebhaber wurde
geboten wiefolgt!
....
LG
Volker
hier habe ich mich an weiteren Dokumenten zum Stadttor versucht:
link:
vor allemin hinteren Bereich hatte ich Schwierigkeiten
...
>>1) Es wird das Unter oder Fischer
Thor auf den Abbruch zur
Versteigerung aus gesagt,
so daß Steigerer das
dach,Mauer, Holz und
Eisenwert zum Eigen-
thum behält.
>>2) Ist Steigerer schuldig das Thor
bis 2 Schuh (0,5m) unter dasFundament
abzubrechen und muß dabei
so vorsichtig zu werke
gehen, als möglich in dem an
für seinen und seiner Leute
?lichtigkeiten mit eige-
nem Vermögen haften
muß.
>>3) Ebenso ist dafür zu sorgen
das beym Abbruch die ???
nicht gehemmt wird.
>>4) Das Thorgebäude muß mit
der ge? ?zeit
als bald abgelegt werden
und muß als dann binnen ?
alles gesäubert seyn.
>>5) Die Zahlung des Steigsch?
? ? adato ?
binnen 8 Tagen an Her?
? Höchst in harter
? Münzen.
>>6) ? beym Abbruch des
Thores und der ?
sich ?,
Münzen, Schriften oder ?
auf die Erbauung dieser
Alterthümer Bezug habenden
? ? so
sind selbige mit größter
Beh?tlichkeit aus zubrechen
? ? dem ?
? beamten ?
? undan desen
? ? abzuliefern.
Eine unver? keit ?
oder gar eine hinterhaltung
wird mit 20 ? Strafe
vergäut, mit vorbehalt der
? ? Strafe
>>7) ? ?
? ? ein ?
nicht ? und.
>>8) hat Steiger 20 für
den ? zu diesem
? zu bezahlen
>>9) Endlich bleibt die Ratification
? general d?
? vorbehalten.
Nach deutlicher Verlesung dieser
Bedingungen und den
gehörigen ? am
Steigliebhaber wurde
geboten wiefolgt!
....
LG
Volker
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