Grundbucheintrag meine 6fachen Urgroßvaters

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  • LutzM
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2019
    • 3028

    [gelöst] Grundbucheintrag meine 6fachen Urgroßvaters

    Quelle bzw. Art des Textes: familysearch, Grundbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1750
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Bez. Dauba Sudeten
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo Ihr Lieben,

    ich traue gar nicht zu fragen, ob das einer für mich transkribieren kann. Es ist 'ne ganze Menge Text, aber ich sitze seit gestern dran und bekomme keinen rechten Sinn in die Sache. Mir geht es weiniger um die 1:1 "Übersetzung" sondern mehr darum, zu verstehen wie so eine Hofübergabe vor 250 Jahren gehandhabt wurde und was den "Alten" verblieb. Scheint ja so, als wenn es auch damals nur ums Geld ginge

    Hier der Eintrag.

    Ich habe bisher:

    Andreas Haame

    Kauft? angenohmen? Anno 1750 den 13. Juni Andreas Haa
    me von seinem Vatter Hanns Haame daß in Dörfle
    Beschkaben gelegene grosse Häußl mit allen hiernach?
    bestehenden? Schuld, und Schuldigkeiten von und???


    Ausgedinge. xxx sich xxxx nebst seinem
    Weib aus Lebens lang freie Herberg, frei waschen
    und Backen, die hintern xxx Bank? zum sietzen,
    der Kammer über der Stuben zur Liegenstatt,
    nach der Verhäusers? Tochter aber fallet der Muttern
    die Cammer obig dem Stalle, zum gebrauchen,
    so lange sie lebet zu, fehrners Jährl. 6 XXX Korn,
    2 XXX Weitzen, 2 xxx Gersten, 1 xxx Erbessen, 8 xxx
    Hopfen? Gruben? unter deme? Fenstere? Gewand?
    Vier Khur? als vertrauxxxx? xxx xxx xxx, hier
    zur ein Xxxx xxx in Witzen Graben? Gewand?.
    30 Schitten? Wxxx, und 30 gebünde gersten Strohs
    und wenn die nicht gehalten werden kunte, so wird
    Xxxx „12 Butter“ 12 XX Xxxx und 1 XX Xxxxxx
    geben. Von den Erwachsen möge xxx obst? So lang
    als der Xxxxhäusler Leben möchte, und er möge gewxxxx
    so wenig als wolle jährl. 1 St?
    Gerathe, und nirgebete?, zu xxx zufall soll es xxx
    xxx xxx ist wann zu leisten und zu geben schuldig sein.
    Wenn eines oder das andere von vertrauxxx Sxxx
    mit Todt abgehen solte, fallet obiges ausgedinge alles
    aus dem festte? dem Xxxx xxxxx, ihr Khur? aber gar
    sondern bekomet die Mutter die xxx von obig ausgesetzten

    nur zugenüssen? , danach unmündig Tochter
    Maria Elisabeth durch 4 Jahre lang kein
    Bethe zusähen in getxxxx xxxx, xxx
    in so lange als Verxxx lebet, jährlich
    4 getüngte? Bethe an zupflanzen, nach dessen
    todt aber nur das Verxxx Weibe? 2 Bethe
    verbleiben solle.

    Tausend Dank für Eure Hilfe!
    (Ich würde die Tage noch 'ne Seite nachschieben, die mit den ganzen Gegenständen, 1 Tisch, 1...)
    Lieben Gruß

    Lutz

    --------------
    mein Stammbaum
    suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz
  • rpeikert
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2016
    • 2668

    #2
    Hallo Lutz

    ich mache mal einen Anfang:

    Kauft? angenohmen? Anno 1750 den 13. Juni Andreas Haa
    me von seinem Vatter Hanns Haame daß in Dörfle
    Beschkaben gelegene grosse Häußl mit allen hierauff
    hafftenden
    Schuld, und Schuldigkeiten von und umb

    Ausgedinge. Dinget sich Verkauffer nebst seinem
    Weib aus Lebens lang freie Herberg, frei waschen
    und Backen, die hintern Offen Bankh zum sietzen,
    der Kammer über der Stuben zur Liegenstatt,
    nach der Verkauffers Todte aber fallet der Muttern
    die Cammer obig dem Stalle, zum gebrauchen,
    so lange sie lebet zu, fehrners Jährl. 6 XXX Korn,
    2 XXX Weitzen, 2 xxx Gersten, 1 xxx Erbessen, 8 xxx
    Hopfen? Gruben? unter deme? Fenstere? Gewand?
    Eine Khue (Kuh) als Verkauffer sie halten kann, hier
    zur ein Xxxx xxx in Witzen Graben? Gewand?.
    30 Schitten? Wxxx, und 30 gebünde gersten Strohs
    und wenn die nicht gehalten werden kunte, so wird
    Xxxx „12 Butter“ 12 XX Xxxx und 1 XX Xxxxxx
    geben. Von den Erwachsen möge xxx obst? So lang
    als der Verkauffer Leben möchte, und er möge gewxxxx
    so wenig als wolle jährl. 1 St?
    Gerathe, und nirgebete?, zu xxx zufall soll es xxx
    xxx xxx ist wann zu leisten und zu geben schuldig sein.
    Wenn eines oder das andere von verkauffender Seith
    mit Todt abgehen solte, fallet obiges ausgedinge alles
    an der Helffte dem Kauffer anheimb, die Khue aber gar
    sondern bekomet die Mutter die Helffte von obig ausgesetzten

    nur zugenüssen? , danach unmündig Tochter
    Maria Elisabeth durch 4 Jahre lang kein
    Bethe zusähen in getxxxx xxxx, xxx
    in so lange als Verkauffer lebet, jährlich
    4 getüngte? Bethe an zupflanzen, nach dessen
    todt aber nur das Verkauffers Weibe? 2 Bethe
    verbleiben solle.

    Gruss, Ronny

    Kommentar

    • LutzM
      Erfahrener Benutzer
      • 22.02.2019
      • 3028

      #3
      Vielen lieben Dank Ronny!
      Jetzt kommt ja langsam Licht ins Dunkle.
      Lieben Gruß

      Lutz

      --------------
      mein Stammbaum
      suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

      Kommentar

      • Frank92
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2021
        • 604

        #4
        Kauft angenohmen Anno 1750 den 13. Juni Andreas Haa
        me von seinem Vatter Hannß Haame daß in Dörfl
        Bey Haben gelegene grosse Haüßl mit allen hierauff
        hafftenden Schuld, und Schuldigkeithen von und umb

        Jährl. Terminen (?) nebst Angaab
        Geld Bies Anno 1758 Erlegt

        So dann Verbl. so nach Sublocirten (?)
        an Jährl. Terminen pr (?) 5 xxx zu häben
        kommet

        und zwahr
        des Verkaufers Sohn Hannß Haame .... 6 xxx
        den Sohn Frantz welcher zu denner (?)
        Preußen Gegang zur Außstattung .... 6 xxx
        .nr.austes Hanß Hams ... 72 ...

        Außgedinge. Dinget sich Verkauffer nebst seinem
        Weib aus Lebens Lang freüe Herberg, frey waschen
        und Backen, die hintern Offen Bankh zum sietzen,
        der Kammer über der Stuben zur Liegenstatt,
        nach der Verkauffers Todte aber fallet der Muttern
        die Cammer obig dem Stahle, zum gebrauchen,
        so Lange sie Lebet zu, fehrners Jährl. 6 XXX Kornn,
        2 XXX Waytzen, 2 xxx Gersten, 1 xxx Erbessen, 8 xxx
        Hopfen Gruben unter deme? Fenstere? Gewand?
        Eine Khue (Kuh) alß Verkauffer sie halten kann, hier
        zur ein Xxxx xxx in Witzen Graben? Genand.
        30 Schitten? ratene, und 30 Gebünde Gersten Strohs
        und wann die nicht gehalten werden kunte, so wird
        Kauffer (=Käufer) „12 Butter“ 12 xxx Hoieß (?) und 1 xxx Hünnerdynes (?)
        geben. Von den Erwachßen mögenden obst so Lang
        alß der Verkauffer Leben möchte, und er möge gerath
        so wenig als wolle jährl. 1 ..., ..einfall ger...
        gerathe, und niegebete, .. diesen zufall soll es Kauffer
        auch nicht etwann zu Lausten und zu geben schuldig sein.
        Wann eines oder daß andere von verkauffender Seith
        mit Todt abgehen solte, fallet obiges ausgedinge alles
        an der Helffte dem Kauffer anheimb, die Khue aber gar
        sondern bekomet die Mutter die Helffte von obig ausgesetzten


        ...muss leider weg.

        Liebe Grüße,
        Frank

        Kommentar

        • LutzM
          Erfahrener Benutzer
          • 22.02.2019
          • 3028

          #5
          Auch Dir Frank, vielen Dank! Ich warte aber gern bis Du wieder kommst.
          Lieben Gruß

          Lutz

          --------------
          mein Stammbaum
          suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

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          • Frank92
            Erfahrener Benutzer
            • 04.01.2021
            • 604

            #6
            Noch der Rest:

            nur zugenüssen? , darnach unmündig Tochter
            Maria Elisabeth durch 4 Jahr lang 1 Lein (?)
            Bethe zusähen in getingten acker, item (?)
            in so Lang alß Verkauffer Lebet, jährlich
            4 getüngte? Bethe anzupflantzen, nach dessen
            Todt aber nur deß Verkauffers Weibe 2 Bethe
            verbleiben solle.

            Latificint (?) AmtHaußka den 17 8bris Anno 1759


            Liebe Grüße,
            Frank

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            • rpeikert
              Erfahrener Benutzer
              • 03.09.2016
              • 2668

              #7
              Ich glaube, nach der Butter geht es noch um Käse und Hühnereier

              Interessanter wäre wahrscheinlich noch die Klausel mit dem "Zufall", wo ich aber bereits an der damaligen Ausdrucksweise scheitere. Ich lese "in diesem Zufall soll es Kauffer auch nicht etwann zu kauffen und zu geben schuldig sein", und habe keine Ahnung was das heissen soll...

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              • Frank92
                Erfahrener Benutzer
                • 04.01.2021
                • 604

                #8
                in diesem Zufall soll es Kauffer auch nicht etwann zu kauffen und zu geben schuldig sein
                Ja, so heißt es!

                Ich denke "Zufall" heißt hier, wenn es jemandem "zufällt", also z.B. der Mutter:
                aber fallet der Muttern die Cammer obig dem Stahle, zum gebrauchen,
                so Lange sie Lebet zu
                In diesem Fall muss der Käufer nichts zahlen (=kaufen) oder geben. Irgendwie, warum auch immer... macht das Sinn?

                Also nochmal lesen:
                Von den Erwachßen mögenden obst so Lang
                alß der Verkauffer Leben möchte, und es möge gerath
                so wenig als wolle jährl. 1 xxx, doch einfall gereicht (?)
                gerathe, und ergebete, in diesen zufall soll es Kauffer
                auch nicht etwann zu kaufen und zu geben schuldig sein.

                Kommentar

                • Frank92
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.01.2021
                  • 604

                  #9
                  Eine Khue (Kuh) alß Verkauffer sie halten kann, hier
                  zur ein Xxxx xxx in Witzen Graben? Genand.
                  30 Schitten? ratene, und 30 Gebünde Gersten Strohs
                  und wann die nicht gehalten werden kunte, so wird
                  Kauffer (=Käufer) „12 Butter“ 12 xxx Kaaß und 1 xxx Hünneraijer
                  geben.

                  Also wenn der Verkäufer eine Kuh halten kann, dann bekommt er u.a. 30 Gebinde Gerstenstroh, und wenn er sie nicht halten kann, dann bekommt er 12 Butter, 12 Käse und 1 (vielleicht Schock) Hühnereier.

                  Kommentar

                  • Frank92
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.01.2021
                    • 604

                    #10
                    Ich hatte auch mal einen Gutsübergabevertrag von den Eltern auf die Kinder. Da es mehrere Kinder gab, wurde das genau geregelt, was die älteste Schwester ("die Uebernehmerin" des Hofes) an die anderen Kinder geben muss (sogar mit 4% verzinst).

                    Und die Eltern "bedingen sich die Stuben u. Kammer zum Winkel mit ihren ledigen Kindern aus, welche Wohnung bewohnt und heizbar von der Uebernehmerin herzurichten ist. Die Eltern behalten sich auch ein Bett nebst Bettstatt bevor und bestimmen, daß nach ihrem Tode dieses sowie das übrig bleibende Geld ... gemeinschaftlich getheilt werden soll".

                    Kommentar

                    • LutzM
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.02.2019
                      • 3028

                      #11
                      Guten Morgen,
                      habt vielen Dank für Eure Hilfe und auch für den Versuch der Deutung! Jetzt kann man wenigstens verstehen, was so alles geregelt wurde.
                      Ein bisschen gemein finde ich ja, dass sie erst über der Stube wohnen dürfen, aber wenn der Vater gestorben ist, muss die Mutter über dem (kalten) Stall wohnen. Aber okay, dass war ja auch alles ein paar Jahre vor dem Genderwahn.
                      Lieben Gruß

                      Lutz

                      --------------
                      mein Stammbaum
                      suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

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