Leibrecht 1728

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  • Ahnensepp
    Benutzer
    • 17.08.2014
    • 47

    [gelöst] Leibrecht 1728

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokolle, Leibrecht, Hofmark Thurn Marklkofen
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1728
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Marklkofen Stainberg Niederbayern
    Namen um die es sich handeln sollte: Sebastian Huber Schneider zu Stainberg


    Teil1

    …… in ammani forma
    Allind

    Amb da so genannte Ammanihs Heisl und
    Hopfen gärtl zu Stainberg pro 15 fl
    Die hochgenedige Herrschaft selbst hat Ermögen auf
    Gründten ….. ed Dato 15. July ano
    auf forero Lehenes gehorsamst Anlang und
    Bitte Sebastian Hubers Schneider zu Stainberg
    auf ehr leibs lebenslang, aber mit ferer noch
    langer Hinblick auf ……...so ge-
    nannten Ernstheisl zu… Stainberg,ehrliches
    mit Grundt und Poden auf aller Niedergericht Bar
    keit zum … … Hofmarkts Thurn
    Marchelkofen gehöriges sambt allen Rechten
    … .. Zugehörung nichts Hirzu .. genommen
    .. woraus Am… EheweibLeb Briefs
    de 17. Febr. anno 1712 zugleich noch Leib hat
    leib gegen verlie und verlassen pro 15 fl

    Teil2
    ..sind Gebühren bezahltem Leibgeld, ..
    nun leibeigenes der Frays genuta Herrschafts
    forderungAnlag hat das beim älteren Briefen
    Ein langamtes Ebleck, Gegen von hanten Geb-
    ung eines erdtenklichen Steuers, …..
    26. August anno 1728


    Ein Hilferuf an alle Helfer, es wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte,
    Gruß
    Ahnensepp
    Angehängte Dateien
  • Holzfux
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2024
    • 146

    #2
    Lieber Ahnenjosef, beisst denn keiner an? Dann erbarme ich mich halt Deiner.



    Revers in communi forma
    Alliud

    Umb das so genante Amanischt. Heisl und
    Hopfen gärttl zu Stainberg pro 15 fl
    Die hochgenedige Herrschaft selbst hat Vermög aus-
    gesendten Befelchschreibens de dato 15. July ao diss
    auf vorgero geschehenes gehorsambl. Anlangen und
    Bitten Sebastian Hubers Schneidern zu Stainberg
    auf dessen leibs lebenlang, aber nit ferrer noch
    lenger, nemblich auf dessen inhabenten so ge-
    nanten Ernstheisl zu bedeitten Stainberg,welches
    mit Grundt und Poden auch aller Nidergericht Bar-
    kheit zum Lerchenfeldt. Hofmarchs Thurn
    Marchelkofen gehörig ist sambt aller rechtlichen
    Ein und Zugehörung nichts hievon ausgenommen
    Worauf auch dessen Eheweib zaig Briefs
    de dato 17 t. Febr. ao 1712 zugleich noch Leib hat
    leib gegeben verlichen und verlassen pro 15 fl


    Verstehst Du alles, z.B. verrer? hängt zusammen mir fern
    Gruß Holzfux

    Kommentar

    • Holzfux
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2024
      • 146

      #3
      Bin schon wieder zurückgeschlichen, hab geschaut, ob nicht einer inzwischen
      angebissen hat.
      Mach ma halt behutsam und vorsichtig weiter


      pactiert(en) und gleich paar bezalten Leibgelt, was
      nun ybrigens die iehrlich hieraus geheute? Herrschaffts
      forderungen anlangen hat das bäin Öltern Briefen
      sein ungeandertes Verbleiben gegen von Handten Geb-
      ung eines ordtenlichen Revers Actum
      26. Augusti ao 1728

      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        Drittletzte Zeile "Verbleiben":
        Dieses "Schul-Schreibschrift-E" in der Bedeutung "ver" ist mir so bisher nicht bekannt (im letzten Beitrag des Fragestellers tauchte es allerdings schon einmal auf).
        Kennt jemand weitere Belege dafür, oder steht hier vielleicht doch etwas anderes?

        Kommentar

        • Ahnensepp
          Benutzer
          • 17.08.2014
          • 47

          #5
          Erstmal herzlichen Dank für die schnelle Hilfe, hat mir sehr geholfen.
          Zum Verstehen benutze ich die beiden Bücher Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich (3. Auflage) von Reinhard Riepel, sowie Genealogisches Wörterbuch von Felix Grundacker.

          Danke Ahnensepp

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