Taufeintrag 1697 - Michael Seidl

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  • LisiS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.05.2018
    • 1525

    [gelöst] Taufeintrag 1697 - Michael Seidl

    Quelle bzw. Art des Textes: Matricula
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1697
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Trautmannsdorf
    Namen um die es sich handeln sollte: Michael Seidl



    Schönen Nachmittag!

    Ich schon wieder...

    Vorletzter Eintrag links unten:


    10

    Trautmanns
    torf

    Michael
    Legl.

    Adam Seidl
    Herrschaft (?)
    Sch.... Bar
    bara uxor
    eius

    Mathiaß
    Weber (?) Schuster (?)
    in Eh????

    Adamus
    Pickler

    DANKE!
    Liebe Grüße
    Lisi

    SUCHE Vorfahren:
    Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
    Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ
  • Ulpius
    Erfahrener Benutzer
    • 03.04.2019
    • 942

    #2
    Das wird beim Namen des Kindes nicht Legl. heißen, sondern eher eine Abkürzung für leg(i)t(imus/a) - solche Schlussbögen finden sich in den Matriken vielfach. Also: ehelich geborener Sohn bzw. ehelich geborene Tochter. In der entsprechenden Schulklasse würde ich nicht sein mögen, wenn ich als Junge Michael hieße.

    Die Nameneinträge sind so aufgebaut: Vorname Zuname ggf. Ortsangabe Beruf ggf. Ortsangabe
    Bei Adam lese ich in der zweiten Zeile: hier ??
    dritte: Schuster
    Die Ortsangabe beim Taufpaten Mathiaß ??(Familienname) Schuster in ?? dürfte sich durch "Schmökern" in dem Buch lösen lassen. Er wird nicht von so weit weg herkommen, der Name an anderer Stelle also vielleicht besser lesbar notiert sein.
    Zuletzt geändert von Ulpius; 21.02.2021, 18:02. Grund: Nachtrag

    Kommentar

    • Huber Benedikt
      Erfahrener Benutzer
      • 20.03.2016
      • 4650

      #3
      Trautmanns
      torf

      Michael
      Leg(itimus)

      Adam Seidl
      herrschaftl(icher)
      Schuster Bar-
      bara uxor
      eius

      Mathiaß
      Vatter Schuster
      in Pfarr

      Adamus
      Pichler
      Ursus magnus oritur
      Rursus agnus moritur

      Kommentar

      • LisiS
        Erfahrener Benutzer
        • 27.05.2018
        • 1525

        #4
        Danke Ulpius!

        Das beim legitimiert (was es ja übersetzt heisst - also ehelich) hatte ich mich vertippt. Der Umstand, was das heisst, war mir klar.

        Auch die Geschichte mit Vorname, Nachname Beruf und Ort ist mir nicht fremd.

        Ob ich den Namen des Schusters Mathias "erschmökere" glaub ich kaum. Das Taufbuch besitzt kein Register/Index und so bin ich schon bei Seite 350 angelangt um die zu finden, die ich suche.

        Danke Benedikt!
        Ach Ja! Dann war der Vater auch Schuster und nicht nur der Pate. Alles klar! Der ging nicht in mein Auge und in der Folge ins Hirn rein. Deswegen bin ich froh, dass es euch hier gibt!
        Liebe Grüße
        Lisi

        SUCHE Vorfahren:
        Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
        Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

        Kommentar

        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 19762

          #5
          Wobei legitim und legitimiert zwei Paar Schuhe sind.
          Ein legitimiertes Kind war zunächst illegitim.
          Fraglich, ob ein legitimiertes Kind auch legitim sein kann.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

          Kommentar

          • Huber Benedikt
            Erfahrener Benutzer
            • 20.03.2016
            • 4650

            #6
            Fraglich, ob ein legitimiertes Kind auch legitim sein kann

            Ich denk ja
            Bsp:
            Frau B und Herr C sind verheiratet.
            Herr A hat GV mit Frau B
            Das daraus resultierende Kind ist ehelich (da während bestehender Ehe geboren) --> legitim
            Herr C spannt was ( das Kind is nämlich farbig wie Herr A z.B.) und lässt sich daraufhin scheiden.
            Frau B heiratet dann den Herrn A und schwupps…das Kind ist per matrimonium subsequens legitimiert.


            Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 21.02.2021, 20:17.
            Ursus magnus oritur
            Rursus agnus moritur

            Kommentar

            • LisiS
              Erfahrener Benutzer
              • 27.05.2018
              • 1525

              #7
              *hihi* Gutes Beispiel! Schön erklärt!
              Und ich habs schon wieder vertauscht. Das war keine Absicht!
              Legitim und legitimiert sind natürlich 2 Paar Schuhe!
              Zuletzt geändert von LisiS; 21.02.2021, 21:07.
              Liebe Grüße
              Lisi

              SUCHE Vorfahren:
              Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
              Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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