Heiratserlaubnis

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  • Silvio52
    Erfahrener Benutzer
    • 17.06.2021
    • 232

    Heiratserlaubnis

    Hallo,

    ich habe zwei Vorfahren, die nach Reichsgründung als Wehrpflichtige bei den "Preußen" waren, ein uneheliches Kind zeugten und die Mutter erst nach dem Militärdienst heirateten.

    Nebenbei: Die betreffenden Kinder wurden auch nachträglich nicht legalisiert und behielten den Mädchennamen der Mutter.

    Ich weiß, daß Offizieren und Beamte weiterhin eine Heiratserlaubnis benötigten. Wie war das mit eingezogenen wehrpflichtigen, einfachen Soldaten? Durften die in ihrer aktiven Phase überhaupt heiraten?

    Suche FN: Dülge (Stettin, Lublin) / Streich und Hintz (Großpolen, Lublin) / Seeger (Elbing, Danzig und Berlin) / Havemann, Thiede und Stolz (Breslau, Bernau und Berlin).
  • Silvio52
    Erfahrener Benutzer
    • 17.06.2021
    • 232

    #2
    Zwischenzeitlich habe ich gelesen, daß selbst noch 1922 Unteroffizieren eine Heiratserlaubnis regelmäßig nur erhielten, wenn sie mindestens 27 Jahre waren oder 8 Dienstjahre hinter sich hatten.

    Damit scheiden wohl Hochzeiten von Wehrpflichtigen im aktiven Dienst grundsätzlich aus.

    Da ich lesen mußte, daß es in den 2 Jahren bei "normaler" Verwendung auch kein Urlaub gab, muß es wohl großzügig Ausgang gegeben haben, um eine Frau kennenzulernen und zu schwängern ... gut, letzteres geht auch mal schnell


    Gleich eine Anschlußfrage:

    Sowohl bei der zeitnahen Hochzeit, als auch bei der rd. 3 Jahre späteren Scheidung wird er als Musketier im xxx Regiment bezeichnet. Wäre das ein Hinweis auf Arbeitslosigkeit?

    So daß auf den Urkunden als "Beruf" jeweils die letzte ausgeübte Tätigkeit genannt wurde?
    Suche FN: Dülge (Stettin, Lublin) / Streich und Hintz (Großpolen, Lublin) / Seeger (Elbing, Danzig und Berlin) / Havemann, Thiede und Stolz (Breslau, Bernau und Berlin).

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