Hallo,
ich habe zwei Vorfahren, die nach Reichsgründung als Wehrpflichtige bei den "Preußen" waren, ein uneheliches Kind zeugten und die Mutter erst nach dem Militärdienst heirateten.
Nebenbei: Die betreffenden Kinder wurden auch nachträglich nicht legalisiert und behielten den Mädchennamen der Mutter.
Ich weiß, daß Offizieren und Beamte weiterhin eine Heiratserlaubnis benötigten. Wie war das mit eingezogenen wehrpflichtigen, einfachen Soldaten? Durften die in ihrer aktiven Phase überhaupt heiraten?
ich habe zwei Vorfahren, die nach Reichsgründung als Wehrpflichtige bei den "Preußen" waren, ein uneheliches Kind zeugten und die Mutter erst nach dem Militärdienst heirateten.
Nebenbei: Die betreffenden Kinder wurden auch nachträglich nicht legalisiert und behielten den Mädchennamen der Mutter.
Ich weiß, daß Offizieren und Beamte weiterhin eine Heiratserlaubnis benötigten. Wie war das mit eingezogenen wehrpflichtigen, einfachen Soldaten? Durften die in ihrer aktiven Phase überhaupt heiraten?

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