Quelle bzw. Art des Textes: Rechtsgutachten
Jahr, aus dem der Text stammt: 1659
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Universität Tübingen
Jahr, aus dem der Text stammt: 1659
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Universität Tübingen
Hallo,
da meine Lateinkenntnisse nicht ausreichen, würde es mich freuen, wenn jemand mir folgendes übersetzen könnte.
Weilen, allem vermuthen nach, solche vulneratio ex post facto ererst per neglectum curam et vulnerati malum regimen khan lethalis geworden sein.
Hintergrund: Die Tübinger Juristen beurteilten in ihrem Gutachten einen Totschlag. Der Angeklagte behauptet, dass die von ihm dem Opfer zugefügte Wunde nicht tödlich war, sondern die schlechte Versorgung des Opfers durch die Scherer/Bader. Zu dem Schluss scheinen auch die Juristen gekommen zu sein. (Das oben stehende Zitat ist ohne Korrrektur der Schreibweise wiedergegeben.)
Schönen Gruß
Uwe
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