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#1
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![]() Quelle bzw. Art des Textes: Sterbebucheintrag Jahr, aus dem der Text stammt: 1922 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Patschkau in Schlesien Namen um die es sich handeln sollte: Guten Morgen, den angehängten Text kann ich fast vollständig lesen, aber eine Spalte bereitet mir Kopfzerbrechen: 19. neunzehnten Januar 1922 nachm. 2° Auf dem hiesigen Communalfriedhofe wurde beerdigt die am 16. Januar 1922 vorm. 2° verstorbene Witwe Josefa Beck geb. Mücke Reichensteiner Str. halbe Schule? halbe Schuld? oder so ähnlich hl. Sterbesakramente Grippe Herzlähmung Kann in der fraglichen Spalte "halbe Schuld" stehen? Kann das bedeuten, dass für die kirchliche Amtshandlung nur die halbe Gebühr zu zahlen war? Leider kenne ich die Spaltenüberschrift nicht. Gruß Jo |
#2
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![]() Hallo,
es heißt halbe Schule und hat was mit der Größe des Gottesdiensts zu tun. Siehe hier: https://forum.ahnenforschung.net/sho...t=halbe+Schule |
#3
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![]() Hallo,
vielen Dank für die Lösung. Das ging ja schnell. Schönen Tag! Jo |
#4
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![]() Guten Tag,
ich hätte im August 2019 auch gleich danach fragen sollen, was die 7 in der linken Spalte des zweiten Bildes bedeutet. Leider kenne ich die Spaltenüberschriften nicht. Vielleicht liest dies ja ein Experte für Patschkau. Grüße Jo Geändert von Raschdorf (21.11.2020 um 15:57 Uhr) |
#5
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![]() Hallo Jo,
kann das Sterbebuch nicht einsehen, vermute aber mal: Die Witwe wurde 68 Jahre und 7 Monate alt. |
#6
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![]() Hallo Arno,
das habe ich auch schon gedacht, aber dann müsste dort (aufgerundet) eine 5 stehen. Die Verstorbene war am 24.08.1853 in Pilz geboren. Aber selbst enge Verwandte kannten ja manchmal das genaue Alter eines Verstorbenen nicht. Ich habe auch schon vermutet, dass die 7 die Anzahl der Angehörigen angab, die an der Trauerfeier teilnahmen. Grüße Jo |
#7
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![]() Hallo,
die halbe, viertel, oder ganze Schule hat schon mit der Größe der Beerdigung zu tun, bzw. auch mit der Bedeutung der verstorbenen Person. Meist gehörte es zu den Pflichten des örtlichen Lehrers, der nicht immer, aber oft auch der Kantor war, mit seinen Schülern bei Beerdigungen 1 oder mehrere Chorlieder aufzuführen. Das wurde, je nach örtlichem Arbeitsvertrag extra vergütet, oder war im Gehalt des Lehrers inbegriffen. Die Familie des/r Verstorbenen hatte der Kirche den Chorgesang zu bezahlen. Je nach Rang des Verstorbenen und Geldbeutel der Hinterbliebenen brachte der Schulmeister alle Schüler, nur die Hälfte oder eben ein Viertel der Schüler zum Singen mit. Das war z.T. auch öffentlich geregelt: was z.B. einem Handwerksmeister zustand, oder einem Pfarrer, oder einer Krämersgattin etc.... Grüße Gisela |
#8
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![]() Hallo Gisela,
vielen Dank für die Erläuterungen. Schönen Abend! Jo |
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