Bitte um französische Transkription + deutsch Übersetzung: Sterbeeintrag 1810 Bracht

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  • Munger
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2021
    • 1250

    [gelöst] Bitte um französische Transkription + deutsch Übersetzung: Sterbeeintrag 1810 Bracht

    Quelle bzw. Art des Textes: Sterbeeintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1810
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Bracht
    Namen um die es sich handeln sollte: Catharina Brocks, geborene Stinkes


    Guten Tag,

    ich bitte um französische Transkription + deutsch Übersetzung des Sterbeeintrags von Catharina Brocks, geborene Stinkes.

    Herzlichen Dank für die Mühe und Hilfe :-)

    LG Patrick
    Angehängte Dateien
  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2415

    #2
    Hallo Patrick,

    Hier ist meine Lesung.
    Die Übersetzung überlasse ich meinen deutschen Kollegen.

    Département de la Roer. Arrondissement de Creveld
    Canton de Bracht. Mairie de Bracht
    N° 69. Acte de décès

    L’an mil huit cent dix le dix neuf du mois de septembre
    Par devant nous Pierre Mathieu EUKENS maire de Bracht, officier de l’état civil sont comparus les sieurs Jean DOCMGES âgé de cinquante six ans profession de cultivateur demeurant à Bracht qui nous a dit être voisin et témoin de la défunte et Paul LEHNEN âgé de trente quatre ans profession de cultivateur demeurant à Bracht qui nous a dit être voisin et témoin de la défunte lesquels nous ont déclaré que le dix neuf du mois de septembre de l’an mil huit cent dix à cinq heures du matin est décédée Catharine STINKES veuve de Guillaume BROCS née à Bracht Département de la Roer âgée de cinquante deux ans profession de journalière demeurant à Bracht fille de Jean STINKES et d’Hélène KEUPS.
    Les déclaran(t)s, après lecture faite, interpellé(s) de signer avec nous le présent acte, ont déclaré de ne le savoir.

    Unterschrift
    Zuletzt geändert von Wallone; 28.02.2022, 19:23.
    Viele Grüße.

    Armand

    Kommentar

    • Andre_J
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2019
      • 1910

      #3
      Departement der Roer. Arrondissement von Creveld.
      Kanton Bracht. Bürgermeisterei von Bracht.
      N° 69. Sterbeurkunde

      Im Jahr eintausendachthundertundzehn am neunzehnten September.
      Vor uns Peter Mathias EUKENS Bürgermeister von Bracht, Standesbeamter erschienen die Herren Johannes DOCMGES, sechsundfünfzig Jahre alt, Beruf Landwirt, wohnhaft in Bracht, der uns sagte, dass er Nachbar und Zeuge der Verstorbenen war, und Paul LEHNEN, vierunddreißig Jahre alt, Beruf Landwirt, wohnhaft in Bracht, der uns sagte, dass er Nachbar und Zeuge der Verstorbenen war. die uns erklärt haben, dass am zehnten September des Monats neun des Jahres achthundertzehn um fünf Uhr morgens Catharine STINKES, Witwe von Wilhelm BROCS, gestorben ist. Sie wurde in Bracht geboren, Departement de la Roer, und war zweiundfünfzig Jahre alt, Beruf Tagelöhnerin, wohnhaft in Bracht, Tochter von Johannes STINKES und Helene KEUPS.
      Die Erklärenden wurden nach dem Lesen gefragt, ob sie die vorliegende Urkunde mit uns unterzeichnen möchten, und haben erklärt, dass sie es nicht können.

      Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
      Zuletzt geändert von Andre_J; 28.02.2022, 22:25.
      Gruß,
      Andre

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2415

        #4
        Der letzte Satz bedeutet eher:

        Die Erklärenden wurden nach dem Lesen gefragt, die vorliegende Urkunde mit uns zu unterzeichnen, und haben erklärt, dass sie es nicht können.
        Zuletzt geändert von Wallone; 01.03.2022, 20:13.
        Viele Grüße.

        Armand

        Kommentar

        • Huber Benedikt
          Erfahrener Benutzer
          • 20.03.2016
          • 4650

          #5
          Armand, da sehe ich aber jetzt keinen Unterschied in der Bedeutung deines
          Satzes mit dem von Andre. Den finde ich sogar "geschmeidiger".
          Was anderes wär wenn es hiesse:
          wurden aufgefordert.... mit uns zu unterschreiben....
          da ginge die "ob sie möchten" Variante nicht.


          PS: Jemand fragen ob er etwas tun will impliziert ja eine Entscheidungsmöglichkeit was bei der Aufforderung nicht der Fall ist.
          Oder anders ausgedrückt:
          Bei der Frage entscheidet der Gefragte, bei der
          Aufforderung der Auffordernde etwas zu tun.
          Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 01.03.2022, 20:07. Grund: PS
          Ursus magnus oritur
          Rursus agnus moritur

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          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2415

            #6
            Benedikt, das ist Haarspalterei.
            Geschmeidiger schon, aber nicht ganz richtig.
            Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Zeuge folgende Antwort geben könnte : « ja, ich kann schreiben aber ich will nicht unterschreiben ».
            Ja endlich, es ist mehr eine Aufforderung als eine Frage.
            Viele Grüße.

            Armand

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            • Huber Benedikt
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2016
              • 4650

              #7
              Du kennst die Bedeutung von interpeller besser als ich.
              Wenn es eher als "Aufforderung" denn als reine Frage zu übersetzen ist dann
              (siehe oben) geht nur deine Variante.
              Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 01.03.2022, 20:32.
              Ursus magnus oritur
              Rursus agnus moritur

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              • Munger
                Erfahrener Benutzer
                • 06.04.2021
                • 1250

                #8
                Besten Dank für Eure Hilfe :-)

                Damit habt Ihr mir sehr weitergeholfen.

                LG Patrick

                Kommentar

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