Erbitte Lesehilfe Amtsprotokoll 1754, Amt Horn

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  • zummelt
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2016
    • 510

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe Amtsprotokoll 1754, Amt Horn

    Quelle bzw. Art des Textes: Amtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1754
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Horn
    Namen um die es sich handeln sollte: Lahmann, ...


    Hallo,

    augenscheinlich war einer meiner Ahnen in eine Rechtsstreit verwickelt. Leider ist es mir auch hier nicht möglich, den Text komplett (sinnvoll) zu lesen. Daher würde ich mich erneut über Hilfestellungen freuen.

    Besten Dank
    Steffen



    1754 Justizprotokoll (25.03.1754)

    Lahman aus Wilberg vs. … Lobbig zu Meyenberg
    [Lahmann] stellet als Vorsteher
    der Gemeinde, welcher
    am Amte die Bürg
    schaft wegen der
    Lobbig... Coloney über
    nommen vor gestalt
    dieses sich unter... an
    den BauerRichter 12 Fuhren und an
    Papen… 8 Fuhren Erde
    zu verkauffen, anstatt
    vom er so fortfahren solte
    seine eigne länderey aushungern
    würde, wodurch mit der Zeit
    von hir genöthigst wären, …
    … … zu elocieren, hir
    keinen Pächter finden dürfte
    bittet um Inhibition und Stell
    ung eines Rückbürg
    … gestehet zwar daß er
    einige Erde an obige verkauffet hätte, al
    lein die noth hätte ihn dazu veranlasset
    und wollte ... die Erde
    auf sein eigen Land bringen
    … auch … …
    bey der anderweiten nicht ver
    … Verpachtung ihm
    keine Rückbürgschaft vorbehalten
    habe vielmehr den Weinkauf
    … angenommen habe.

    Es wird dem Bekl(ag)ten bey nach
    drücklicher Strafe verbothen
    ferneweit ohne Amts vorhe
    rige Untersuch(ung) und Einwilli
    gung die Erde andern zu über
    lassen, dahingegen dem Amts
    diener … anbefohlen wird,
    was es vor eine Bewandniß
    mit dem von … … ge
    nommenen Weinkauf habe, sich
    zu … … und davon ad
    protocollum zu referiren.
    Angehängte Dateien
    Beste Grüße
    Steffen
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Hallo Steffen,


    ein Anfang, hoffentlich inspiriert es andere drüber zu schauen:


    1754 Justizprotokoll (25.03.1754)

    Lahman aus Wilberg vs. … Lobbig zu Meyenberg
    [Lahmann] stellet als Vorsteher
    der Gemeinde, welcher
    am Amte die Bürg
    schaft wegen der
    Lobbigstschen Coloney über
    nommen vor gestalten
    dieses sich unterfangen an
    den BauerRichter 12 Fuhren und an
    Papenmeiern? 8 Fuhren Erde
    zu verkauffen, anstatt
    vom er so fortfahren solte
    seine eigne länderey aushungern
    würde, wodurch mit der Zeit
    von hir genöthiget wären, qu/qa-
    lend anderen zu elocieren, hir
    keinen Pächter finden dürfte
    bittet um Inhibition und Stell
    ung eines Rückbürg
    Bellter gestehet zwar daß er
    einige Erde an obige verkauffet hätte, al
    lein die noth hätte ihn dazu veranlasset


    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Karla Hari
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2014
      • 5878

      #3
      und so gehts vielleicht weiter:


      und wollte hinführo die Erde
      auf sein eigen Land bringen
      wie dan auch Flammenkamp
      bey der anderweiten nicht ver
      flossenen Verpachtung ihm
      keine Rückbürgschaft vorbehalten
      habe vielmehr den Weinkauf
      pure angenommen habe.


      Es wird dem Bekl(ag)ten bey nach
      drücklicher Strafe verbothen
      ferneweit ohne Amts vorhe
      rige Untersuch(ung) und Einwilli
      gung die Erde andern zu über
      lassen, dahingegen dem Amts
      diener Colter(?) anbefohlen wird,
      was es vor eine Bewandniß
      mit dem von Flammenkamp ge
      nommenen Weinkauffe habe, sich
      zu erkundigen und davon ad
      protocollum zu referiren.
      Zuletzt geändert von Karla Hari; 12.05.2020, 09:23.
      Lebe lang und in Frieden
      KarlaHari

      Kommentar

      • Malte55
        Erfahrener Benutzer
        • 02.08.2017
        • 1625

        #4
        Moin,
        Lahman aus Wilberg c(on)tra … Lobbig zu Meyenberg
        [Lahmann] stellet als Vorsteher
        der Gemeinde, welcher
        am Amte die Bürg-
        schafft wegen der
        Lobbigschen Coloney über-
        nommen vor [was?] gestalt(en)
        dieser sich unterfangen an
        den BauerRichter 12 Fuhren und an
        Papemeyern 8 Fuhren Erde
        zu verkauffen, anstatt derselbe
        wan er so fortfahren solte
        seine eigne länderey aushungern
        würde, wodurch mit der Zeit
        wan sie genöthiget wären, …
        land anderen zu elocieren, sie
        keinen Pächter finden dürften
        bittet um Inhibition und Stell-
        ung eines Rückbürg(en)
        Bekl(ag)ter gestehet zwar daß er
        einige Erde an obige verkauffet hätte, al-
        lein die noth hätte ihn dazu veranlasset
        und wollte hinführo die Erde
        auf sein eigen Land bringen
        wie dan auch Flammenkamp
        bey der anderweiten nicht ver-
        floßenen Verpachtung ihm
        keine Rückbürgschaft vorbehalten
        habe vielmehr den Weinkauff
        puré angenommen habe.

        Es wird dem Bekl(ag)ten bey nach-
        drücklicher Straffe verbothen
        fernerweit ohne Amts vorhe-
        rige Untersuch(ung) und Einwilli-
        gung die Erde andern zu über-
        lassen; dahingegen dem Amts-
        diener Solter anbefohlen wird,
        was es vor eine Bewandniß
        mit dem von Flammenkamp ge-
        nommenen Weinkauffe habe, sich
        zu erkundigen und davon ad
        protocollum zu referiren.
        LG Malte
        Zuletzt geändert von Malte55; 12.05.2020, 09:36.

        Kommentar

        • zummelt
          Erfahrener Benutzer
          • 15.02.2016
          • 510

          #5
          @ alle 3 Helfer

          Dank eurer Hilfe liest sich der Text nun fast wie eine Erzählung...

          Danke!

          Steffen
          Beste Grüße
          Steffen

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