Kirchenbucheintrag Königsberg 1795

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  • BLN2014
    Erfahrener Benutzer
    • 11.10.2014
    • 501

    [gelöst] Kirchenbucheintrag Königsberg 1795

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1795
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Königsberg
    Namen um die es sich handeln sollte: Gottlob Christoph Issermann, Gotthilf Charlotta Issermann, geb. Hofrichter

    Hallo zusammen,

    ich meine den Eheeintrag der Eltern von Gotthold Eduard Issermann gefunden zu haben und bräuchte nun wieder eure Lesehilfe.


    Es geht dabei um den Eintrag Nr. 23 auf der rechten Seite. Ich lese:
    23. d. 13. Febr. Meister Gottlob Christoph
    Issermann hiesiger ? Schuh
    macher, Trau? von 30 J. mit
    seiner Verlobten Gotthilf Charlotta, des
    Schuhmachers Tochter David Hofrichter, ehel.
    ? T. von 29 J.

    im ? cop. (was bedeutet das?)
    Bräutigaum hat des? ?
    ? abgelegt, in Gegenw.
    des Schuhm. Mstr. Dav. Hof
    richter u. d. Schuhm. Mstr.
    Carl Ludw. Reacr?

    Außerdem fand ich passend dazu diesen Eintrag. Was hat es damit auf sich?


    Hier bräuchte ich Hilfe bei der Angaben zu zwei Stellen.
    Bei Gottlob Christoph Issermanns Beruf lese ich B. u. Schuhmachermstr. f.?
    Tgl.? zur.? coel?
    Was bedeutet die Bemerkungen unterhalb des Namens der Ehefrau?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Beste Grüße
    Beste Grüße
    Der Berliner
  • LutzM
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2019
    • 3028

    #2
    Ich fang an:

    Es geht dabei um den Eintrag Nr. 23 auf der rechten Seite. Ich lese:
    23. d. 13. Febr. Meister Gottlob Christoph
    Issermann hiesiger Bürger u. Schuh
    macher, Jungges. von 30 J. mit
    seiner Verlobten Gotthilf Charlotta, des
    Schuhmachers Meister David Hofrichter, ehel.
    ältesten T. von 29 J.
    Lieben Gruß

    Lutz

    --------------
    mein Stammbaum
    suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

    Kommentar

    • LutzM
      Erfahrener Benutzer
      • 22.02.2019
      • 3028

      #3
      ergänzung: im Hause cop. (was bedeutet das?)
      Bräutigaum hat des? ?

      Bei den anderen Sachen kann ich nicht helfen, hab keine Ahnung von Latein.
      Der andere Eintrag ist für mich der Index, welcher aus den Originalkirchenbüchern erstellt wurde. Heute haben wir Computer, damals waren es Karteikarten. Ist ja alles schön alphabetisch geordnet, so dass man es fix finden konnte.
      Die Bemerkung unter der Ehefrau ist für mich die Abschrift des ersten Dokuments, also würde ich schätzen, dass es e.ä.T. ist, also "ehelich ältester Tochter".
      Keine Ahnung ob das so stimmt, ist meine Interpretation...
      Zuletzt geändert von LutzM; 27.03.2021, 12:20.
      Lieben Gruß

      Lutz

      --------------
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      • teakross
        Erfahrener Benutzer
        • 14.06.2016
        • 1119

        #4
        Hallo,
        ich lese:


        im Hause cop. (bedeutet: zu Hause getraut, nicht in der Kirche)
        Bräutigam hat das iurum
        Coelibat abgelegt, in Gegenw.
        des Schuhm. Mstr. Dav. Hof
        richter u. d. Schuhm. Mstr.
        Carl Ludw. Reacr?

        Vermutung zu iurum Coelibat:
        Da es hier um eine Heirat geht, bedeutet es wohl:
        Der Bräutigam versichert keine vorehelichen Verkehr gehabt zu haben.

        LG Rolf

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        • BLN2014
          Erfahrener Benutzer
          • 11.10.2014
          • 501

          #5
          Hallo zusammen,

          vielen Dank für eure Lesehilfe und die Ergänzungen.

          Eine Frage, die ich mir schon immer mal wieder gestellt habe, wenn es mich ereilen sollte, kam in diesem Zusammenhang nun auf. Da im Eintrag ja nicht steht, wo die beiden zur Eheschließung lebten: Wie geht in diesen Fällen mit dem Ort der Eheschließung oder generell auch bei Geburten in Taufbüchern und Todesfällen um?

          Beste Grüße
          Beste Grüße
          Der Berliner

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          • teakross
            Erfahrener Benutzer
            • 14.06.2016
            • 1119

            #6
            Zitat von BLN2014 Beitrag anzeigen
            Da im Eintrag ja nicht steht, wo die beiden zur Eheschließung lebten: Wie geht in diesen Fällen mit dem Ort der Eheschließung oder generell auch bei Geburten in Taufbüchern und Todesfällen um?
            Beste Grüße
            Hallo,
            wenn ein eintrag in einem Kirchenbuch oder einer Standesamt-Urkunde vorliegt ist es klar.
            In diesem Fall hier ist der Eintrag aus Altstadt (oben steht Königsberg - Altstadt).
            Altstadt ist schwierig GOV hat dazu 200 Einträge https://gov.genealogy.net/search/name

            Am Anfang eines KB steht (fast) immer ein Titelblatt. Hier ist es das Bild #4. Freundlicherweise hat jemand ergänzt "Altstätische Kirche".
            Das kann man in den 200 Einträgen bei GOV suchen:

            Es ist also die Kirche in der Altstadt von Königsberg.
            Damit hat das Braurpaar (wahrscheinlich) dort auch gewohnt. Falls sie verschiedene Wohnorte hatten fand die Trauung häufig im Wohnort der Braut statt.

            Bei Todesfällen wird immer dort beurkundet, wo der Sterbefall eintrat - auch wenn das nicht der Wohnort war.
            Das gilt für Standesämter, bei Kirchenbüchern bin ich mir nicht sicher.

            LG Rolf

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            • Lock
              Erfahrener Benutzer
              • 07.04.2016
              • 452

              #7
              Hallo Zusammen

              Altstadt im Zusammenhang mit Königsberg bezieht sich auf den Stadtteil mit Kirche.

              übrigens gibt es viele KB von Königsberg und Umland hier



              v.G.Gerhardt

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              • BLN2014
                Erfahrener Benutzer
                • 11.10.2014
                • 501

                #8
                Hallo ihr zwei,

                vielen Dank für eure Rückmeldung.

                Beste Grüße
                Beste Grüße
                Der Berliner

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