Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1666
Region, aus der der Begriff stammt: Norddeutschland
Region, aus der der Begriff stammt: Norddeutschland
Hallo zusammen!
In einem Dokument schreibt ein Vorfahre immer von seinem "Uhr Elter Vater", also Urältervater. Wen genau meint er damit: seinen Urgroßvater oder dessen Vater, also seinen Ururgroßvater? Das Ereignis, welches er mit dem Mann verbindet, liegt vom Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments (1666) aus 110 Jahre zurück. Bei extrem kurzer Generationenfolge, so um die 25 Jahre, könnte der Ururgroßvater gemeint sein. Nimmt man eine im vorliegenden sozialen Kontext passendere Generationenfolge, also über 35 Jahre, geht es sich auch mit dem Urgroßvater aus. Darüber kommt man der Lösung also nicht näher. Daher hoffe ich, daß der Begriff des Urältervaters ganz eindeutig definiert ist. Mir ist dieser Begriff gänzlich unbekannt. Wer weiß Rat?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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