Urältervater

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5535

    [gelöst] Urältervater

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1666
    Region, aus der der Begriff stammt: Norddeutschland


    Hallo zusammen!

    In einem Dokument schreibt ein Vorfahre immer von seinem "Uhr Elter Vater", also Urältervater. Wen genau meint er damit: seinen Urgroßvater oder dessen Vater, also seinen Ururgroßvater? Das Ereignis, welches er mit dem Mann verbindet, liegt vom Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments (1666) aus 110 Jahre zurück. Bei extrem kurzer Generationenfolge, so um die 25 Jahre, könnte der Ururgroßvater gemeint sein. Nimmt man eine im vorliegenden sozialen Kontext passendere Generationenfolge, also über 35 Jahre, geht es sich auch mit dem Urgroßvater aus. Darüber kommt man der Lösung also nicht näher. Daher hoffe ich, daß der Begriff des Urältervaters ganz eindeutig definiert ist. Mir ist dieser Begriff gänzlich unbekannt. Wer weiß Rat?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
    Zuletzt geändert von consanguineus; 16.02.2023, 23:26.
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
  • Upidor
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2021
    • 1990

    #2
    Siehe hier: https://www.dwds.de/wb/dwb/urältervater

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28393

      #3
      Oder hier https://wiki.genealogy.net/Lehrbuch_...Genealogie/206
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • minhs
        Erfahrener Benutzer
        • 30.08.2019
        • 230

        #4
        Oder das hier. Wenn ich das richtig übersetze ist der Urältervater der Vater des Uraltvaters bzw. der Ururgroßvater ist.
        Viele Grüße
        Hartwig

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 5535

          #5
          Guten Morgen!

          Vielen Dank für Eure Antworten! Ich fasse mal zusammen:

          Laut dem Link von Christine ist der Uraltvater der Ur-Ur-Ur-Großvater.

          Unter dem Urältervater und dem Uraltvater scheint das DWB aber den Ur-Ur-Großvater zu verstehen.

          Im DWB habe ich darüberhinaus den Ältervater gefunden, welcher sowohl der Groß- als auch der Urgroßvater sein kann. Ich schlußfolgere daraus, daß der Urältervater, der ja eine Generation vor dem Ältervater angesiedelt, mithin dessen Vater ist, gleichsam Ur-Großvater und Ur-Ur-Großvater sein kann.

          Den Urururgroßvater kann ich in meinem Fall ausschließen. Bleiben noch Urgroßvater und Ururgroßvater, womit wir genau am Ausgangspunkt meiner Frage angelangt wären. Ich verzichte darauf, sämtliche Flüche, die mir gerade durch den Kopf gehen, hier aufzuschreiben...

          Viele Grüße
          consanguineus
          Suche:

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          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28393

            #6
            Eine Seite vor auf 205 steht:

            Ein Uebelstand der meisten Sprachen ist es, daß diese aufsteigenden Generationsreihen nicht mehr durch ganz anerkannte, allgemein verständliche Namen bezeichnet werden können.
            Wie wahr!
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • fps
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2010
              • 2161

              #7
              Moin,

              wie Christine zutreffend zitiert, gibt es für die Ahnenbezeichnungen keine genormten Begriffe, und damit ist die Zuordnung oft problematisch.

              Das "Grimmsche" Wörterbuch ist etwa 50 Jahre früher entstanden als das "Lehrbuch" und damit zeitlich näher an der von consanguineus gefundenen Verwendung. Außerdem wird hier explizit vom "Urältervater" und "Ältervater" gesprochen, nicht von Uralt- und Alt-Vater.
              Man könnte nun daraus schlussfolgern, dass die Grimm'sche Definition die Sache besser trifft, und dann wäre der Urältervater der Ururgroßvater.

              Nur mal so als Denkansatz.....
              Gruß, fps
              Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

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              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 5535

                #8
                Hallo zusammen!

                Das DWB ist sicherlich eine Superquelle. Es wird ja auch nur das abgebildet, was "die Grimms" vorgefunden haben. Und wenn das, wie im vorliegenden Fall, nicht eindeutig ist, so trifft sie selbstverständlich keine Schuld.

                Wenn ich mich nicht ganz großartig täusche, könnte es sich beim Urältervater also um den Ururgroßvater, aber ebensogut auch um den Urgroßvater handeln. Das DWB gibt leider beides her.

                Da liegt schon einmal eine so wunderbare Originalquelle vor, mit der man bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts kommt. Und dann scheitert die wasserdichte Zuordnung der erwähnten Personen an einer mehrdeutigen Begrifflichkeit...

                Viele Grüße
                consanguineus
                Suche:

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                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 5535

                  #9
                  Hallo zusammen!

                  Ich habe in demselben Ort, allerdings 1747, also rund 80 Jahre später, die Erwähnung eines "Eltervaters" gefunden. Und hier ist eindeutig und ohne den geringsten Zweifel der Urgroßvater gemeint. Somit gehe ich jetzt für den ursprünglich in Rede stehenden Fall des "Uhreltervaters" davon aus, daß es um den Ururgroßvater geht.

                  Falls jemand meine Methodik fragwürdig findet oder abweichender Meinung ist, möge er sich bitte jetzt zu Wort melden!

                  Viele Grüße
                  consanguineus
                  Suche:

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                  Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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