Lesehilfe, Aufgebot Hamburg, 1950

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  • DeniSee
    Benutzer
    • 25.09.2018
    • 80

    [ungelöst] Lesehilfe, Aufgebot Hamburg, 1950

    Quelle bzw. Art des Textes: Aufgebot
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1950
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hamburg
    Namen um die es sich handeln sollte:



    Hallo,
    und wieder benötige ich (Lese-)Hilfe aus der Sammelakte von 1950.

    Bild 1:
    Un.. Pass 208806
    Reccomandation ... 20.01.50
    ... Urt. 5R 66... Lg Hamburg .....
    .........Urteil(?)
    §48 ...

    Bild 2:
    Polen
    ... (das gestrichene) geschieden, griechisch katholisch
    ... (ebenfalls das gestrichene)
    1XC 11.06.1938 in Zwiniacz
    Tekla, geb.
    24.02.50 keine

    für das 1XC habe ich auch keine Idee, was es bedeuten könnte


    Bild 3:
    Mögl. Trauung (?)
    No.90 (?) .....
    ....
    Urteil zu 1 (?)
    mögl. ....



    Ich danke euch im voraus und entschuldige mich für die schlechte Qualität, ich habe die Fotos schon bearbeitet, im Original sind die Kopien leider noch schlechter.


    Grüße,Denise
    Angehängte Dateien
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Bild 1:
    Un.. Pass 208806
    Reccomandation ... 20.01.50
    Scheid. Urt. 5R 66... Lg Hamburg kein Scheid.
    grund angegeben
    im abgetrennten(?)....Urteil(?)
    §48 Eheges

    dazu:
    § 48. Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. 1. Ist die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben und infolge einer tiefgreifenden, unheilbaren Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten, so kann jeder Ehegatte die Scheidung begehren.
    2. Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so kann der andere der Scheidung widersprechen. Der Widerspruch ist nicht zu beachten, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe und des gesamten Verhaltens beider Ehegatten sittlich nicht gerechtfertigt ist.
    3. Dem Scheidungsbegehren ist nicht stattzugeben, wenn das wohlverstandene Interesse eines oder mehrerer minderjähriger Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind, die Aufrechterhaltung der Ehe erfordert.


    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

    Kommentar

    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13440

      #3
      Bild 3:
      Kirchl. Trauung
      No.90 (?) .....
      Erkl. über ......
      Rechtskräft. Scheidungs
      Urteil zu 1 (?)
      mögl. ....


      Thomas
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

      Kommentar

      • Karla Hari
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2014
        • 5878

        #4
        im Bild 2
        das gestrichene


        geschied...g
        bisher nicht verh. gewes.


        im Bild 1 vorm Datum: d.d. (de dato)
        abgetrennt eher nicht, sieht aus wie: abgekrazten - ist aber nicht sinnvoll


        Bild 3:
        Kirchl. Trauung
        No.90 (?) .....
        Erkl. über ......ts eingeh.
        Rechtskräft. Scheidungs
        Urteil zu 1
        mögl.? .... Zeugen
        zu 1 u. 2
        Zuletzt geändert von Karla Hari; 12.11.2018, 12:15.
        Lebe lang und in Frieden
        KarlaHari

        Kommentar

        • DeniSee
          Benutzer
          • 25.09.2018
          • 80

          #5
          Danke Karla und Thomas


          Seid ihr ganz sicher, dass es bei Bild 3 Kirchl. Trauung ist?

          Weiter im Raten:
          mögliche GLAUBHAFTE??? Zeugen
          Ist das möglich? Würde so schön passen...



          Noch jemand Ideen?

          Kommentar

          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 19753

            #6
            Hallo,
            drittes Bild, dritte Zeile:
            Erkl. über Staatsangeh.
            Fünfte Zeile: kein möglich für mich. Glaubhaft lese ich auch nicht.
            Kirchlich lese ich auch.
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

            Kommentar

            • DeniSee
              Benutzer
              • 25.09.2018
              • 80

              #7
              Danke Horst!

              Erklärung über Staatsangehörigkeit macht Sinn, die ist tatsächlich in der Sammelakte enthalten.


              Ansonsten verwirrt es mich ein bisschen.... kirchliche Trauung ist eigentlich unmöglich, für ihn ist es die 2. Ehe und die beiden sind römisch und griechisch katholisch.


              Aber ich befürchte langsam, dass ich die Geschichte nie entwirrt bekomme...

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11784

                #8
                Wie wär's mit:

                mögl.(ichst) gleiche Zeugen
                zu 1 u . 2
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

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