Hallo!
Genealogie ist eine anerkannte Hilfswissenschaft. Man kann - sofern ordentlich dokumentiert - Ergebnisse und Zusammenhänge nachvollziehen.
Nur wie verhält es sich mit Sachen, die man weiß, für einen völlig selbstverständlich sind, aber sonst niemand anhand von Dokumenten nachvollziehen kann?
Der Gedanke kam mir neulich, als ich eine Übersicht fertigen wollte, aus der hervorgeht, welche Urkunden, Dokumente usw. zu einer Person überhaupt vorhanden sind.
Für mich ist es selbstverständlich, dass meine Großmutter meine Großmutter ist, ihre beiden Brüder meine zwei Großonkel, eben ihre Brüder.
Anhand öffentlich zugänglicher Dokumente lässt sich das jedoch nicht mehr beweisen.
Kirchliche und standesamtliche Unterlagen zu den Geburten sind vernichtet, die Eheschließungen in den 1930er Jahren wiesen die gemeinsamen Eltern nicht aus. Die Sterbeeinträge ebenfalls nicht.
Nachdem ich festgestellt habe, dass der Bruder bei Antwortschreiben des Suchdienstes des DRK lediglich als Angehöriger und nicht als Bruder bezeichnet wurde, wurde ich langsam nervös.
Die in Russisch gehaltene Kriegsgefangenenakte war dann auch nicht die Hilfe, weil als Vorname des Vaters nicht der übliche Rufname genannt war.
Habt ihr ähnliche Fälle, in denen der Nachweis nur auf familiärer Überlieferung beruht?
Oder Sachen als gegeben hingenommen wurden, weil man glaubte, sie nicht prüfen zu müssen, da es ohnehin bekannt bzw. sonnenklar ist?
Fertigt ihr ggf. Eigenbelege? "Gemäß Aussage von xy war ..."
Letzteres wäre m.E. noch in Ordnung, wenn ich die Woche vorher die Person xy befragt hätte, aber irgendwie sperre ich mich 25 Jahre nach dem Tod meiner Großmutter zu schreiben, man hätte es mir vor 40 Jahren so erzählt, also passt das schon.
Bin gespannt auf eure Gedanken dazu.
VG
Philipp
Genealogie ist eine anerkannte Hilfswissenschaft. Man kann - sofern ordentlich dokumentiert - Ergebnisse und Zusammenhänge nachvollziehen.
Nur wie verhält es sich mit Sachen, die man weiß, für einen völlig selbstverständlich sind, aber sonst niemand anhand von Dokumenten nachvollziehen kann?
Der Gedanke kam mir neulich, als ich eine Übersicht fertigen wollte, aus der hervorgeht, welche Urkunden, Dokumente usw. zu einer Person überhaupt vorhanden sind.
Für mich ist es selbstverständlich, dass meine Großmutter meine Großmutter ist, ihre beiden Brüder meine zwei Großonkel, eben ihre Brüder.
Anhand öffentlich zugänglicher Dokumente lässt sich das jedoch nicht mehr beweisen.
Kirchliche und standesamtliche Unterlagen zu den Geburten sind vernichtet, die Eheschließungen in den 1930er Jahren wiesen die gemeinsamen Eltern nicht aus. Die Sterbeeinträge ebenfalls nicht.
Nachdem ich festgestellt habe, dass der Bruder bei Antwortschreiben des Suchdienstes des DRK lediglich als Angehöriger und nicht als Bruder bezeichnet wurde, wurde ich langsam nervös.
Die in Russisch gehaltene Kriegsgefangenenakte war dann auch nicht die Hilfe, weil als Vorname des Vaters nicht der übliche Rufname genannt war.
Habt ihr ähnliche Fälle, in denen der Nachweis nur auf familiärer Überlieferung beruht?
Oder Sachen als gegeben hingenommen wurden, weil man glaubte, sie nicht prüfen zu müssen, da es ohnehin bekannt bzw. sonnenklar ist?
Fertigt ihr ggf. Eigenbelege? "Gemäß Aussage von xy war ..."
Letzteres wäre m.E. noch in Ordnung, wenn ich die Woche vorher die Person xy befragt hätte, aber irgendwie sperre ich mich 25 Jahre nach dem Tod meiner Großmutter zu schreiben, man hätte es mir vor 40 Jahren so erzählt, also passt das schon.
Bin gespannt auf eure Gedanken dazu.
VG
Philipp
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