Hilfestellung für ein Testament aus 1705 Seiten 1 und 2

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  • FamJohannsen
    Erfahrener Benutzer
    • 05.11.2010
    • 371

    [gelöst] Hilfestellung für ein Testament aus 1705 Seiten 1 und 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Testament
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1705
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Nordhastedt Dithmarschen


    Hallo,
    ich habe die Testamente einiger Vorfahren gefunden.
    Dieses ist eine besondere Freude, da die Kirchenbücher aus diesem Zeitraum 1741 einem Feuer zum Opfer gefallen sind.
    Die Erblasserin muß die Mutter meines bisher ältesten Vorfahren der namensgebenden Linie sein.
    Ich möchte Euch daher vielmals um Unterstützung bei den Seiten 1 und 2 bitten.
    Ich lese
    Im Nahmen der heil. Drey Einigkeit sey hirmit
    Jedermann wißend ....
    (leider hat mein "lesen" bei diesem Text mehr mit raten zu tun)

    Ich hoffe daher auf Eure Hilfe
    Arne
    Angehängte Dateien
    Forschung zu FN
    Johannsen, Göser, Lüders, Kühl, Peters, Paulsen und Janhsen – Dithmarschen
    Blunk, Teege, Schlätel und Bruhn – Kreis Segeberg; Storm, Stender und Bracker – Kreis Plön
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 3948

    #2
    Hallo Arne,

    hab mal den Anfang gemacht. Jetzt müßte noch verbessert werden.

    Im Nahmen der heil(igen) Drey-Einigkeit sey hirmit
    Jedermann wissend, sonderlich denen so darum ge-
    legen, dass die Viel-Ehr-Und Tugend-reiche Frau
    Anna Johansens, Hanß Johannsens Ehel(iche)
    Haußfrau Zum Westerwohlde vor den lieben Gott
    mit einer gefahrl(ichen) kranckheit belegt, Und weihes?
    Ehrbeweiß, dass sie in dieser Welt nichts geweißens?
    alß den Tod Zuerwarten, alß hat sie nicht nur
    ihr geißliches Selen-Hauß wohl bestellet, sondern
    auch Anstalt gemacht, wie es mit denen ge..g..
    Nachlaß nach ihren Tode solle gehalten werden
    wie sie dann auch daran des mich..........?
    alß ihren Beichtvater zu sich foden lassen, und
    nach bestellung ihres geistl(ichen) Seelen-Haußes, in
    Gegenwart des absonderlich darzu erwehlten
    Beystands Carsten Rodens, und der sich....
    ...., alß ... Detlev Rodens des Ältern und
    Clauß Peterß des Jüngern, mit deutlichen und
    verständl(ichen) Worten, bey vollen Verstande zu
    mir sagte: Alle meine Selbst-gewonnenen Güter
    sie haben Nahmen, wie sie wollen, sollen auß Ehrlicher Liebe und Treu meinen lieben Mann
    Gantz, und die Erb-Güter, Vermöge LandRechtens
    halb geschenckt und verehent? seyn.
    Daß ist mein erster, letzter und bestendigster
    wille, s... ....ch aus erheblichen ursachen

    nichts lieb...s, dann ...... sen meinen letzten
    Willen n...h mei.... ....... nachgelebet werden
    wie Jeh d.... auch ..... hochlöbliche Mal..
    dorffische Gericht demühtigste will ersicht ...
    gebeten habe............. sonder List und Ge-
    fäh... ............hat der Beystand hanß
    Wohld von .... ............. und obl......... ..
    .... Gezeugen diß Testament sowoll, alß ....
    zu einer Zeit, mit eigenen Här? den Unterges....
    ben, untersiegelt und versiegelt, zum Wester-
    wohlde, am 16ten Octobr. 1705
    Hans Wohlt als Beistat
    Wilhelm Oller Pastor ex Officio
    Detleff Rohde als Gezeuge
    Clauß Peters als Gezeuge
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • Kunzendorfer
      Erfahrener Benutzer
      • 19.10.2010
      • 2029

      #3
      Hallo,

      stürze ich mich zu später Stund noch drüber (nicht über die Gaby, Anm.)

      Im Nahmen der heil(igen) Drey-Einig Keit sey hiemit
      Jedermann wißend, sonderlich denen so daran ge-
      legen, daß die Viel-Ehr-Und Tugend-reiche Frau
      Anna Johannsens, Hanß Johannsens Ehel(iche)
      Haußfrau Zum Westerwohlde vor dem lieben Gott
      mit einer gefährl(ichen) Kranckheit belegt, Und weil es
      Ihr beweist, daß sie in dieser Welt nichts gewißers
      alß den Tod Zuerwarten, alß hat Sie nicht nur
      ihr geisteliches Seelen-Hauß wohl bestellet, sondern
      auch Anstalt gemacht, wie es mit ihrem geringen
      Nachlaß nach ihrem Tode solle gehalten werden
      wie sie dann auch daran des mich Seelsbenannten
      alß ihren Beichtvater Zu sich fordern laßen, und
      nach bestellung ihres geistl(ichen) Seelen-Haußes, in
      Gegenwart ihres absonderlich darzu erwehlten
      Beystands # Hanß Wohld, von Nordharstette # Carsten Rodens, und der sichern
      Gezeugen, alß Herr Detlev Rodens des Ältern und
      Clauß Peterß des Jüngern, mit deutlichen und
      verständl(ichen) Worten, bey vollem Verstande, Zu
      mir sagte: Alle meine Selbst-gewonnene Güter,
      sie haben Nahmen, wie sie wollen, sollen auß
      Ehrlicher Liebe und Trewe meinem lieben Mann
      Gantz, und die Erb-Güter, Vermöge LandRechtens
      halb geschenckt und verehent seyn.
      Daß ist mein ernster, letzter und bestendigster
      wille, sehe auch aus erheblichen Ursachen

      nichts liebers, dann daß diesem meinen letzten
      Willen nach meinem Tode nachgelebet werde
      wie Ich dann auch das hochlöbliche Mal-
      dorffische Gericht demühtigst will ersucht und
      gebeten haben. Alles ? solch ? der ? List und Ge-
      fährden Uhrkündliche hat der Beystand Hanß
      Wohld von Nordharstette und obberührten si-
      chern Gezeugen diß Testament sowoll, alß Ich
      zu einer Zeit, mit eigenen Händen untergeschrie-
      ben, untersiegelt und versiegelt, zum Wester-
      wohlde, am 16ten Octobr. 1705
      Hans Wohlt als Beistat
      Wilhelm Oller Pastor ex Officio
      Detleff Rohde als Gezeuge
      Clauß Peters als Gezeuge
      Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 09.02.2013, 02:26.
      G´schamster Diener
      Kunzendorfer

      Kommentar

      • FamJohannsen
        Erfahrener Benutzer
        • 05.11.2010
        • 371

        #4
        ich danke Euch beiden.
        Mit so einem schnellen Ergebnis hatte ich gar nicht gerechnet.
        Nochmals herzlichen Dank
        Arne
        Forschung zu FN
        Johannsen, Göser, Lüders, Kühl, Peters, Paulsen und Janhsen – Dithmarschen
        Blunk, Teege, Schlätel und Bruhn – Kreis Segeberg; Storm, Stender und Bracker – Kreis Plön

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4848

          #5
          m Nahmen der heil(igen) Drey-Einig Keit sey hiemit
          Jedermann wißend, sonderlich denen so daran ge-
          legen, daß die Viel-Ehr-Und Tugend-reiche Frau
          Anna Johannsens, Hanß Johannsens Ehel(iche)
          Haußfrau Zum Westerwohlde vor dem lieben Gott
          mit einer gefährl(ichen) Kranckheit belegt, Und weil es
          Ihr bewust, daß sie in dieser Welt nichts gewißers
          alß den Tod Zuerwarten, alß hat Sie nicht nur
          ihr geisteliches Seelen-Hauß woll bestellet, sondern
          auch Anstalt gemacht, wie es mit ihrem geringen
          Nachlaß nach ihrem Tode solte gehalten werden
          wie sie dann auch deroends (= schließlich) mich Endtsbenannten
          alß ihren Beichtvater Zu sich fodern laßen, und
          nach bestellung ihres geistl(ichen) Seelen-Haußes, in
          Gegenwart ihres absonderlich darzu erwehlten
          Beystands # Hanß Wohld, von Nordharstette # Carsten Rodens, und der sichern
          Gezeugen, alß Herr Detlev Rodens des Ältern und
          Clauß Peterß des Jüngern, mit deutlichen und
          verständl(ichen) Worten, bey vollem Verstande, Zu
          mir sagte: Alle meine Selbst-gewonnene Güter,
          sie haben Nahmen, wie sie wollen, sollen auß
          Ehelicher Liebe und Treu meinem lieben Mann
          Gantz, und die Erb-Güter, Vermöge LandRechtens
          halb geschenckt und verehret seyn.
          Daß ist mein ernster, letzter und bestendigster
          wille, sehe auch aus erheblichen Ursachen

          nichts liebers, dann daß diesem meinen letzten
          Willen nach meinem Tode nachgelebet werde
          wie Ich dann auch das hochlöbliche Mal-
          dorffische Gericht demühtigst will ersucht und
          gebeten haben. Alles sonder (= ohne) List und Ge-
          fährde Uhrkündliche hat der Beystand Hanß
          Wohld von Nordharstette und obberührten si-
          chern Gezeugen diß Testament sowoll, alß Ich
          zu einer Zeit, mit eigenen Händen untergeschrie-
          ben, untersiegelt und versiegelt, zum Wester-
          wohlde, am 16ten Octobr. 1705
          Hans Wohlt als Beistat
          Wilhelm Olter Pastor ex Officio
          Detleff Rohde als Gezeuge
          Clauß Peters als Gezeuge

          Gruß Konrad

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