KB Breitscheid Sterbeeintrag Catharina Margrethe Leisegang

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  • Grisabel
    Erfahrener Benutzer
    • 31.01.2017
    • 246

    [gelöst] KB Breitscheid Sterbeeintrag Catharina Margrethe Leisegang

    Quelle bzw. Art des Textes: KB Breitscheid, Sterbeeinträge
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1787
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Breitscheid, Hessen
    Namen um die es sich handeln sollte: Leisegang


    Hallo zusammen,

    diesmal geht es um einen Sterbeeintrag von 1787 im KB Breitscheid. Und zwar geht es um die Ehefrau des Erasmus Leisegang, die in dem Heiratseintrag und in den Taufeinträgen der früheren Kinder Anna Catharina genannt wurde. Ich vermute, dass im Eintrag aus einer Anna Catharina eine Catharina Margrethe geworden ist, da das Kind diesen Namen erhalten hat.

    Hier ist der Link zum Eintrag bei archion.

    Den entsprechenen Eintrag habe ich angehängt.

    Medenbach denn 21ten 8b (Okt) nachts zwischen 11 und 12 starb im Kindbett, nachdem
    sie ? vorher ein Kind zur Welt gebracht, Cathrine Margre
    the, Erasmus Leisegangs Ehe Hauß Frau und wurde ?
    ? beigebrachte Einwilligung den 24ten begraben. Alt 38 Jahr

    Danke im voraus fürs Helfen.

    Liebe Grüße
    Petra
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Grisabel; 01.02.2024, 15:42. Grund: Titel ergänzt
    LG Petra
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Medenbach den 21ten 8b (Okt) nachts zwischen 11 und 12 starb im Kindbett, nachdem
    sie kurz vorher ein Kind zur Welt gebracht, Cathrine Margre
    the, Erasmus Leisegangs eh(eliche) Haußfrau und wurde auf dazu
    vom F. (?) Amt beigebrachte Einwilligung den 24ten begraben.
    Alt 38 Jahr

    Kommentar

    • Grisabel
      Erfahrener Benutzer
      • 31.01.2017
      • 246

      #3
      Danke Jürgen.


      Wieso benötigt man eine Einwilligung zum Begräbnis? Möglicherweise vom Friedhofsamt? Falls es sowas zu der Zeit bereits gab.
      Zuletzt geändert von Grisabel; 01.02.2024, 16:41.
      LG Petra

      Kommentar

      • Gastonian
        Moderator
        • 20.09.2021
        • 3326

        #4
        Hallo Petra:


        Es gibt noch einen Fall einer erwähnten Amtseinwilligung zwei Einträge vorher. Hier wird etwas ausdrücklicher gesagt, daß ein unerwarteter Tod dem Amt angezeigt wurde und dann Erlaubnis zum Begräbnis gegeben wurde.


        Hier ist nicht ein Friedhofsamt gemeint, sondern das Amt als überörtliche Gerichts- und Verwaltungsbehörde (Medenbach war zu dieser Zeit im fürstlich Nassau-Dillenburgischen Amt Herborn). Aus meinem Gebiet um Frankenberg (Eder) kenne ich dies auch, daß bei unerwarteten oder ungewöhnlichen Todesfällen das Amt entscheiden mußte, ob eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden und daher die Leiche zur Beschauung bewahrt werden sollte.


        VG


        --Carl-Henry
        Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

        Kommentar

        • Grisabel
          Erfahrener Benutzer
          • 31.01.2017
          • 246

          #5
          Hallo Carl-Henry


          Auf die Idee bin ich überhaupt nicht gekommen. Tod im Kindbett hab ich bei fast jeder Ehefrau der letzten Tage in Medenbach als Ursache gehabt, allerdings waren die anderen beiden auch jeweils Zwillingsgeburten gewesen. Wenn ich das jetzt so aus dem Kopf richtig zusammenpuzzel.


          Und natürlich Danke für deine Erläuterung.
          Zuletzt geändert von Grisabel; 01.02.2024, 18:47. Grund: den vergessenen Dank hinzugefügt
          LG Petra

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