Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 31

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1687

    [gelöst] Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 31

    Quelle bzw. Art des Textes: Juristischer Schriftsatz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833-35
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schemmern
    Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert


    Hallo zusammen, hier kommen die beiden letzten Seiten aus der Akte, die noch auf Eure Hilfe warten.

    Hier die dürftigen Ergebnisse meiner Lesung:

    Seite 1
    überlassen __ muß beym Criminal-Senat des Obergerichts das
    Gegebene anzustelllen.
    3. daß das Vergehen des Appellanten in der Beschwerdeschrift
    als __________________ in den
    Cr[iminal] Akten zur Bestethigung findet,
    daß der Appellant, welcher wegen Mishandlung, Unterschlagung? u[nd]
    Eigenmacht schon mehrmalen bestraft worden ist, bey den um
    vom Gerichte 1. Instanz zugerechneten ___ Strafen, ____
    ___ ___ ___ zuerkannte Strafe für sachlich ___ nicht
    zu halten ist.
    M.O. muß ich demnach _______
    die Nichtigkeitsbeschwerde als unerfindlich die Be-
    rufung aber als ungegründet zurückzuweisen.
    Auch würde ich das Obergericht darauf aufmerksam
    machen, daß nach Ausweiß der älteren Akten der Appel-
    lant wegen der ihm in angefochtenem Erkenntniß zur Strafe
    zugerechneten _______ beruht durch
    das Erkenntniß v[om] 30. Oct. 1832 bestraft worden zu seyen
    scheine u[nd] daher Umstand aus ___ des Er-
    Erkenntnißes _________ zu stellen gewesen wäre,

    J M Schwenken 22/9 34
    vorgetragen


    Seite 2
    Vorgetragen in der Sitzung den 19/2 35 placuit
    die Berufung nach dem Votum des __ Herrn Correferenten als
    ungegründet zurückzuweisen, und dieses mit dem vom ___
    vorgeschlagenen Grunde zu motivieren.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Christian40489; 26.02.2021, 17:46.
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  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1679

    #2
    (Ende Teil 30)

    dem Appellanten vielmehr

    -----

    31

    Seite 1

    überlassen bleiben muß beym Criminal-Senat des Obergerichts das
    Geeignete vorzustellen.
    3. daß das Vorgeben des Appellanten in der Beschwerdeschrift
    als leide er an Gemüthsschwäche, Gemüthskrankheit in den
    Cr. Akten keine Bestethigung findet,
    daß der Appellant, welcher wegen Mißhandlung, Widersetzung u.
    Eigenmacht schon mehrmalen bestraft worden ist, bey den ihm
    vom Gerichte 1. Instanz zugerechneten mehrfachen Vergehen, durch
    die ihm dafür zuerkannte Strafe für rechtlich beschwert nicht
    zu halten ist.
    M.O. muß ich demnach unmasgeblich darauf antragen,
    die Nichtigkeitsbeschwerde als unerfindlich, die Be-
    rufung aber als ungegründet zurückzuweisen.
    Auch würde ich das Obergericht darauf aufmerksam
    machen, daß nach Ausweiß der älteren Akten der Appel-
    lant wegen des ihm im angefochtenen Erkenntnisse zur Strafe
    zugerechneten Abhandentrage[n]s eines Schockes Korn bereits durch
    das Erkenntniß v. 30. Oct. 1832 bestraft worden zu seyen
    scheine u. daher dieser Umstand vor Abgabe des Er-
    kenntnisses neher in Gewißheit zu stellen gewesen wäre,

    J M Schwenken 22/9 34
    vorgetragen

    Seite 2

    Vorgetragen in der Sitzung den 19/2 35 placuit
    die Berufung nach dem Votum des ... Herrn Correferenten als
    ungegründet zurückzuweisen, und dieses mit dem von solchem
    vorgeschlagenen Grunde zu motivieren.
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 26.02.2021, 19:43.
    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • Christian40489
      Erfahrener Benutzer
      • 25.03.2008
      • 1687

      #3
      Tja, liebe Mithelfer, das waren die Teile der Transkription, die ich ohne Hilfe nicht geschafft hätte. Ich muss zwar noch einige Seiten übertragen, das dürfte aber problemlos sein. Und falls nicht, würde ich Euch wieder um Unterstützung bitten. Ich schätze, dass ich mit den Restarbeiten noch ca. eine Woche beschäftigt sein werde. Dann stelle ich hier einen Link ein, über den Ihr Euch die komplette Akte ansehen könnt.
      Ich bedanke mich sehr herzlich für Eure schnelle und kompetente Transkriptionshilfe!
      Viele Grüße Christian
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