Lesehilfe für einen Eintrag im Zivilstandsregister erbeten Teil 2

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2356

    [gelöst] Lesehilfe für einen Eintrag im Zivilstandsregister erbeten Teil 2

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Liebe Lesehelfer, leider sind meine Lesefähigkeiten begrenzt, ich bitte daher um eure Mithilfe.
    Was ich bisher lese:

    dritten und vierten Sonntag des Monats September
    die Aufgebote Vormittags elf Uhr von der Kanzel zu
    ........im .. davon an die Kirche Geheftet ? wor
    den und kein....erfolget war ....die
    zu .... Urkunde ... documenta....
    1. den Geburtsschein des Bräutigams nach deßen
    Aussagen der Bräutigam im Jahre Eintausendsie
    benhundertdreyundachtzig, zwischen Martin und Wei
    nachten in Oberg gebohren
    2. den Geburts Schein der Braut nach desßen Zeugniße
    solche im Jahr Eitausendsiebenhundertfünfund
    achtzig in Oberg gebohren.
    3. den Toten Schein von dem verstorbenen Vater des
    Bräutigams, des Johann Heinrich Möllerings, .......
    ....... im Jahre Eintausendsiebenhundertund
    sechs in Oberg gestorben und
    4. ......., des folgenden
    den dritten und vierten Sontag des Monats Sep
    tember aufgeboten sind.
    Die angeführten Eheleute erklährten: daß sie in Güter
    Gemeinschaft leben und sich von Ackerbau und ....
    .... ernähren wolten.
    .....ist ihnen die.......und
    ....aus Napoleons Gesetzbuche......
    ....................................
    ......als Eheleute miteinander leben ...
    ................braut .....wurde, so
    habe ich im Namen des Gesetzes.........
    daß der Kothsaße Heinrich Christian Möllering
    aus Oberg mit Anne Dorothea Elisabeth Ah
    rens aus Oberg durch die Ehe miteinander verei
    niget sind und habe diese Urkunde darüber aufge
    nommen. Als Zeuge waren gegenwärtig 1./ Johann
    Heinrich Möllering Kothsaße aus Oberg ........
    .....der braut 2. Johann Hennig
    Möllering Kothsaße in Oberg ........ vierzig Jahre
    alt und Onkel (?) des Bräutigams

    Ich bitte um Ergänzung und Korrektur.
    Danke für die Bemühungen.
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred


    Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
    ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
    Eheschließung 1781 in Zittau
  • Der Görlitzer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.11.2022
    • 627

    #2
    dritten und vierten Sontag des Monats September
    die Aufgebote Vormittags elf Uhr von der Kanzel ge-
    schehen im Auszug davon an die Kirche geheftet wor
    den und kein Einspruch erfolget war, so laß ich ihnen die
    zu dieser Urkunde gehörigen documente vor.
    1. den Geburtsschein des Bräutigams nach deßen
    Aussagen der Bräutigam im Jahre Eintausendsie
    benhundertdreyundachtzig, zwischen Martin und Wei
    nachten in Oberg gebohren
    2. den Geburts Schein der Braut nach desßen Zeugniße
    solche im Jahr Eitausendsiebenhundertfünfund
    achtzig in Oberg gebohren.
    3. den Toten Schein von dem verstorbenen Vater des
    Bräutigams, des Johann Heinrich Möllerings, voraus
    zu......., daß solches im Jahre Eintausendsiebenhundertund
    sechs in Oberg gestorben und
    4. Das publieandum?, vorauszu....... daß solche
    den dritten und vierten Sontag des Monats Sep
    tember aufgeboten sind.
    Die angeführten Eheleute erklährten: daß sie in Güter
    Gemeinschaft leben und sich von Ackerbau und Aedler-
    chen Arbeit ernähren wolten.
    hierauf habe ich ihnen die....... Rechte und
    Pflichten aus Napoleons Gesetzbuche......
    sechstes ...... vorgelesen und habe sie befragt:
    ob sie demnach als Eheleute miteinander leben ...
    .......da diese Frage mit Ja beantwortet wurde, so
    habe ich im Namen des Gesetzes den Auspruch gethan
    daß der Kothsaße Heinrich Christian Möllering
    aus Oberg mit Anne Dorothea Elisabeth Ah
    rens aus Oberg durch die Ehe miteinander verei
    niget sind und habe diese Urkunde darüber aufge
    nommen. Als Zeuge waren gegenwärtig 1./ Johann
    Heinrich Möllering Kothsaße aus Oberg acht und
    dreißig jahre der braut 2. Johann Hennig
    Möllering Kothsaße in Oberg acht vierzig Jahre
    alt und Onkel (?) des Bräutigams
    Zuletzt geändert von Der Görlitzer; 12.12.2023, 21:08.

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 1914

      #3
      Ergänzungen/Korrekturen zu Der Görlitzer:

      zu ersehen
      publicandum woraus zu ersehen
      wechselseitigen
      fünfter Titel
      sechstes Kapitel
      wol-
      len?
      Oncle


      LG jens
      Zuletzt geändert von jebaer; 12.12.2023, 21:36.
      Ist nur meine Ansicht.
      Kann jeder seine eigene haben - meiner Ansicht nach!

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 3969

        #4
        dritten und vierten Sontag des Monats September
        die Aufgebote Vormittags elf Uhr von der Kanzel ge-
        schehen ein Auszug davon an die Kirche geheftet wor-
        den und kein Einspruch erfolget war, so laß ich ihnen die
        zu dieser Urkunde gehörigen documente vor.
        1. den Geburtsschein des Bräutigams nach deßen
        Aussage der Bräutigam im Jahre Eintausendsie
        benhundertdreyundachtzig, zwischen Martini und Wei
        nachten in Oberg gebohren
        2. den Geburts Schein der Braut nach desßen Zeugniße
        solche im Jahr Eitausendsiebenhundertfünfund
        achtzig in Oberg gebohren.
        3. den Toten Schein von dem verstorbenen Vater des
        Bräutigams, des Johann Heinrich Möllerings, woraus
        zu ersehen, daß solcher im Jahre Eintausendachthundert
        sechs in Oberg gestorben und
        4. Das publicandum, woraus zu ersehen, daß solche
        den dritten und vierten Sontag des Monats Sep
        tember aufgeboten sind.
        Die angehenden Eheleute erklährten: daß sie in Güter
        Gemeinschaft leben und sich vom Ackerbau und landli-
        cher Arbeit ernähren wolten.
        Hierauf habe ich ihnen die wechselseitigen Rechte und
        Pflichten aus Napoleons Gesetzbuche fünfter Titel
        sechstes Kapitel vorgelesen und habe sie befragt:
        ob sie demnach als Eheleute miteinander leben wol-
        ten? Da diese Frage mit Ja beantwortet wurde, so
        habe ich im Namen des Gesetzes den Auspruch gethan
        daß der Kothsaße Heinrich Christian Möllering
        aus Oberg mit Anne Dorothea Elisabeth Ah
        rens aus Oberg durch die Ehe miteinander verei
        niget sind und habe diese Urkunde darüber aufge
        nommen. Als Zeugen waren gegenwärtig 1./ Johann
        Heinrich Möllering Kothsaße aus Oberg acht und
        dreißig jahre und oncle der braut 2. Johann Hennig
        Möllering Kothsaße in Oberg acht vierzig Jahre
        alt und Onkel des Bräutigams


        VG
        mawoi

        __________________
        Zuletzt geändert von mawoi; 12.12.2023, 22:45.

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