Höltings-Protokolle Sprockhövel 1634-1802 mit Lücken

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1688

    [gelöst] Höltings-Protokolle Sprockhövel 1634-1802 mit Lücken

    Quelle bzw. Art des Textes: Protokolle der Sprockhöveler Markengenossenschaft
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1768 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel


    Liebe Schriftgelehrten,
    diesmal eine harte Nuss! Im Rahmen des Projekts www.Familienforschung-Freisewinkel.de ist zusammen mit einem Forscherkollegen die bislang noch lücken- und vielleicht auch fehlerhafte Transkription entstanden. Wir bitten Euch, uns bei den unklaren Stellen zu helfen. Schon jetzt besten Dank dafür.
    Liebe Grüße
    Christian

    auf der vorangehenden Seite:
    [Actum Sprockhövel 26. May 1768]

    dann:
    der aufgekommenen Manu (=Hand) das
    halbe Gewin mit 5 rthl (rtl ?)bezahlen
    müsse(n)/müste(n)/mögte(n)

    Ungleich der Fressendorf
    zum gantzen Gewinn, 14 rthl
    und haben selbige darauf das
    königl Antheil ad 1/3 als(??)
    nemlig der Uhlenbrock
    solcher mit 1 rthl(?) 40
    und der Freisewinckel
    mit 4“ 40
    abgeführet, mit dem Ver-
    sprechen derer … …
    2/3 gleichfalls künftig
    Jahr abzuführen

    Worauf dann ferner von
    denen Scherenen das Excessen
    Protocoll von denen seit letztem
    Pflicht Tage vorgegangenen
    Excesse.. waren abgefordert worden
    Es haben aber dieselben decla
    rirt, daß … keine wißend
    waren, auch bey der noch
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Christian40489; 23.07.2013, 16:49.
    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.
  • j.steffen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2006
    • 1425

    #2
    Hallo,
    nur ein Wort:
    ... rirt, daß Ihnen keine wißend
    MfG,
    j.steffen

    Kommentar

    • Kunzendorfer
      Erfahrener Benutzer
      • 19.10.2010
      • 2029

      #3
      Hallo,

      der aufgekommenen Manu das
      halbe Gewin mit 5 rfl. bezahlen
      musten

      Dergleichen der Freisendorf
      zum gantzen Gewinn, 14 rfl.
      und haben selbige darauf das
      konigl. Antheil ad 1/3 alß
      nemlichen der Uhlenbrock
      solches mit 1 rtf. 40 [Kreuzer]
      und der Freisewinckel
      mit 4“ 40
      abgefuhret, mit dem Ver-
      sprechen derer Erben ihren
      2/3 gleichfalß kunftigen
      Jahr abzufuhren

      Worauf dann ferner von
      denen Schernen des Exceshen
      Protocoll von denen seit letzten
      Pflicht Tage vorgegangenen
      Exceshe zwarn abgefordert worden
      Es haben aber dieselben decla-
      riret, daß Ihnen keinen wißend
      waren, auchen bey der noch
      G´schamster Diener
      Kunzendorfer

      Kommentar

      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6450

        #4
        Hallo Kunzendorfer,

        leider finde ich keine fassliche Erklärung zu den Münzeinheiten rfl. und rtf. Hilfst Du mir auf die Sprünge?

        Ansonsten hast Du ja alles korrigiert und komplettiert, bei manchen Stellen wäre ich verzweifelt.

        Meine Abweichungen:

        Bei musten, abgefuhret, kunftigen sehe ich jeweils ein ü-Trema.

        Statt Dergleichen tippe ich eher auf Ungleichen (auch wg. "gantzen Gewinn" anstelle des hier zur Debatte stehenden halben Gewinngeldes)

        Statt Exceshen lese ich Excessen mit lateinischem Lang-s (dieses aber falsch angeordnet?)

        Viele Grüße
        Xylander

        Kommentar

        • Kunzendorfer
          Erfahrener Benutzer
          • 19.10.2010
          • 2029

          #5
          Hallo Xylander,

          Mit "Ungleichen" wirst Du wohl recht haben, ebenso mit Excessen, was es meiner Menung nach auch bedeuten soll, nur für mich sieht das lange s hier wie ein "h" aus.

          Betreffend der Währung: 1 rfl = 1 Reichsgulden = 60 Kreuzer
          beim "rft" habe ich mich vertippt, mein Fehler
          G´schamster Diener
          Kunzendorfer

          Kommentar

          • Xylander
            Erfahrener Benutzer
            • 30.10.2009
            • 6450

            #6
            Hallo Kunzendorfer,

            danke, und ja, es sieht auch für mich wie ein h aus.

            Beim Reichsgulden machst Du mich stutzig: Sprockhövel lag in der Grafschaft Mark, die damals zu Preußen gehörte, sollte also eigentlich in Reichstalern rechnen.

            Siehst Du keine Chance für rtl?

            Viele Grüße
            Xylander

            Kommentar

            • Kunzendorfer
              Erfahrener Benutzer
              • 19.10.2010
              • 2029

              #7
              Nochmals hallo xylander,

              Welche Währung damals dort bei den Preussen war, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich habe versucht, das Problem anders anzugehen, nämlich:

              lt. Internet war ein Reichstaler = 90 Kreuzer

              Hier haben die aber mit der Umrechnung 60 Kreuzer kalkuliert, was für mich auf den Gulden schliessen lässt.

              1 rfl. 40 kr. + 4 rfl. 40 kr. = 5 rfl. 80 kr. = 6 rfl. 20 kr.
              Diese 6 rfl. 20 kr. sind 1/3 der Gesamtsumme
              6 rfl. 20 kr. * 3 = 18 rfl. 60 kr. = 19 rfl.
              Die 19 rfl. sind die obgenannten 14 rfl. + 5 rfl.

              wie gesagt, das würde ich vorbehaltlich heraus interpretieren.
              Aber vielleicht finden wir noch jemanden, der sich mit preussischer Währung besser auskennt, ich bin nur in Mähren unterwegs.
              G´schamster Diener
              Kunzendorfer

              Kommentar

              • Xylander
                Erfahrener Benutzer
                • 30.10.2009
                • 6450

                #8
                Hallo Kunzendorfer,
                mit Umrechnungen habe ich mich bisher nicht beschäftigt, aber Dein Weg mit der Gegenprobe sieht plausibel aus.

                Ich muss nachrechnen und nachdenken. Vielleicht fungierte der Reichsgulden hier, wie sonst anscheinend auch, als Verrechnungseinheit.

                Viele Grüße
                Xylander

                Kommentar

                • Christian40489
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.03.2008
                  • 1688

                  #9
                  Hallo Kunzendorfer, hallo Xylander
                  die preußische Währung war der Reichstaler. Zwischen 1700 und 1800 war er nach dem Berliner Kurs (= Kassengeld) zu 60 Stüber (St) eingeteilt. 1 Stüber wiederum entsprach 12 Pfenningen.

                  Demzufolge sind wie im Originaltext angegeben:
                  1/3 von 5 Rtlr = 1 Rltr 40 St
                  1/3 von 14 Rtlr = 4 Rltr 40 St

                  Abbildungen des Währungskennzeichen findet Ihr auch auf http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstaler

                  Kunzendorfer, Deine Währungsrechnung ist völlig richtig, die Einteilung Rtlr und St ist zufällig identisch mit der Einteilung von Rfl und Kr.

                  Danke Euch Beiden für die Dechiffrierung, dieses Wort gefällt im Kontext wegen seiner franz. Wurzel Chiffre = Zahl besonders. :-)

                  Liebe Grüße

                  Christian
                  suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                  Kommentar

                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6450

                    #10
                    Hallo Kunzendorfer und hallo Christian,

                    nun, dann können wir wohl vom Reichstaler zu 60 Stübern ausgehen, auch wenn das Kurzzeichen nicht so ganz dem Wikipedia-Ideal entspricht.

                    Aber Ihr seht anscheinend einen Zusammenhang zwischen den 4 genannten Beträgen, der sich mir nicht erschließt.

                    Ich sehe nur:
                    5 rtl = halbes Gewinn(geld), ohne Namen oder sonstige Spezifikation (auf vorhergehender Seite?)
                    14 rtl = ganzes Gewinngeld Fresendorf
                    1 rtl 40 st = 1/3 des halben (?) Gewinngeldes Uhlenbrock
                    4 rtl 40 st = 1/3 des halben (?) Gewinngeldes Freisewinckel

                    Daraus errechnet sich für den Freisewinckel ein ganzes Gewinngeld von 3 x 2 x 280 st = 840 st = 28 rtl. Dies gilt nur für den Fall, dass er nur das halbe Gewinn zahlen musste.

                    Es ging wohl um seine Behandigung nach Erbantritt. Falls die "andere Hand" schon gegeben war, zB in Person seiner Mutter, dann wurde nur die Hälfte des Gewinngeldes fällig. Falls aber die 4 rtl 40 st 1/3 des ganzen Gewinngeldes wären, dann hätte dieses 14 rtl betragen

                    Jedenfalls unterschied es sich von dem des Uhlenbrock. Aber wie macht Ihr die Kontrollrechnung?
                    Bzw. so wie Ihr sie macht, verstehe ich sie nicht. Ich hoffe auf Hilfe.

                    Viele Grüße
                    Xylander

                    Kommentar

                    • Christian40489
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.03.2008
                      • 1688

                      #11
                      Hallo Ihr Beiden,
                      ich deute den Text so, daß Uhlenbrock (vermutlich namentlich schon auf der vorangehenden Seite genannt) 5 Rtlr und Freisendorf/Freisewinkel 14 Rtlr Gewinngeld bezahlen müssen. Für die weitere Berechnung spielt es keine Rolle, dass Uhlenbrock nur denn halben Gewinn, Freisewinkel aber den ganzen bezahlen muss. Basis für die Berechnung des königlichen Anteils(1/3) sind die 5 bzw. 14 Rtlr.
                      Xylander, Du schreibst selbst: "Falls aber die 4 rtl 40 st 1/3 des ganzen Gewinngeldes wären, dann hätte dieses 14 rtl betragen" Der Original Text sagt doch "Dergleichen der Freisendorf zum gantzen Gewinn, 14 Rtlr".
                      Übrigens lese ich auch "Dergleichen" nicht "Ungleichen". Das macht auch Sinn, denn dieses Wort bezieht sich darauf, dass beide, Uhlenbrock und Freisewinkel, die Zahlung des 1/3 königlichen Anteils quittiert bekommen.

                      Beste Grüße

                      Christian
                      suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                      Kommentar

                      • Xylander
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.10.2009
                        • 6450

                        #12
                        Hallo Christian,

                        wenn der "Freisendorf" in Wirklichkeit der Freisewinckel ist, worauf ich bisher nicht gekommen bin, dann passt alles. Bzw. ist so logisch, dass ich mich sogar zum "Dergleichen" durchringen könnte.

                        Man sollte halt die Seite davor auch noch haben.

                        Viele Grüße
                        Xylander

                        Kommentar

                        • Christian40489
                          Erfahrener Benutzer
                          • 25.03.2008
                          • 1688

                          #13
                          ...hat der Fotograf aber leider versäumt...
                          suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                          Kommentar

                          • Kunzendorfer
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.10.2010
                            • 2029

                            #14
                            Hallo Christian und Xylander,

                            wenn wir uns anstatt Dergleichen/Ungleichen noch auf Demgleichen einigen können, dann passt es endgültig.

                            Demgleichen der Freisendorf
                            zum gantzen Gewinn, 14 rfl.

                            = dergleichen wie oben beschrieben (selbes Procedere wie bei den 5 Rthl.)
                            G´schamster Diener
                            Kunzendorfer

                            Kommentar

                            • Xylander
                              Erfahrener Benutzer
                              • 30.10.2009
                              • 6450

                              #15
                              Hallo Kunzendorfer,

                              da die eindeutigen r ansonsten sehr gut zu erkennen sind, und hier eben für mich nicht, würde ich Deinem Vorschlag eigentlich sehr gern folgen.

                              Auch entspricht das von Dir vermutete m dem m im "zum" unmittelbar darunter. Dann wäre aber das e minimalisiert.

                              Vor allem: im DWB, im Duden und auch sonst finde ich "demgleichen" (im Sinne von "desgleichen") nicht. Falls Du es aber aus anderen Texten kennst, würde ich sagen: das ist es mit Sicherheit.

                              Falls nicht, hätte ich keine Probleme, es bei der Vermutung zu belassen. Der Sinn ist mE hinreichend geklärt.

                              Viele Grüße
                              Xylander

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X