Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag, Gerichtshandelsbuch Rochlitz, Band 72
Jahr, aus dem der Text stammt: 1817
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Langenau bei Hartha, Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Irmscher und Peter
Hallo,
dies ist die Fortsetzung des ersten Teils.
Wenn mir jemand beim Entziffern der unklaren Stellen Helfen könnte, würde ich mich über entsprechende Hinweise freuen.
Viele Grüße
Kai
Seite 3
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nig und zufrieden gewesen, haben der Kirche in
Schönnerstädt - 2g. - zum Gottespfennige er=
leget und dieser Kauf Aufsatz bis auf das
Wohllöb. Justiz Amt Rochlitz zu Papier gebracht
in Beÿsein des Richters Gottlob Schreÿers und
des Gerichtsschöppen Johann Christian Herfurth.
Johann Christian Peter
als Verkäufer
Johann Gottlieb Irmscher
als Käufer
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RATIFICATIO
Vorgetragen und ratificirt in dem Königl.
Sächs. Justiz Amt Rochlitz den 24 Merz 1817 auf
Erschienen
Johann Christian Peters Häußlers zu Lange=
nau
Verkäufer eines
deßen Eheweibes
Rosinen Eleonoren Peterin geb. Albrechten
cum Curatore sexus speciali, den Rich=
ter Gottlob Schreÿer zu Langenau
Christian Gottlob Petersens und deßen Eheweibes
Annan Justinen Peterin nachgelaßenen Er=
ben
Gottlob Gleißbergens Huf= und Waffen=
schmidts zu Leitenheÿn einzig hinter=
laßenes Kind
Annen Elisabeth Peterin
Gottlob Peters Huf und Waffenschmidts zu
Leitenhaÿn
Seite 4
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Carl Gottlieb Peters ????riebermeister
zu Gersdorf in Schönburgischem
Annen Rosinen Peterin verw. Krück cum
Curatore sexus generali
Christian Gottlieb Schlegeln, Seilermeistern
zu Döhlen
Carl Gottlob Kunzens, Leinewebermeisters zu
Geringswalde, Altersvormund der von
Gottfried Petern weil. Leinewebermeistern
zu Geringswalde, minderjährig hinter=
laßenen dreÿ Kinder
Carl Gottlobs
Gottfrieds und
Ewen Rosinen Geschwistern Peter
und des Verkäufer
Johann Christian Peters aus Langenau
welche sich durch das vorstehende Kirchenzeug=
niß zu legitimiren gesucht zugleich
aber versichert, daß außer ihnen ihre
verstorbene Eltern
Christian Gottlob Peter und
Anna Rosine Peterin
mehrere Kinder und Notherben nicht hin=
terlaßen, ??? ihre Schwester
Maria Rosina Peterin und
Johann Daniel Peter ihr Bruder
ohne Leibes= und Notherben ebenfalls ver=
storben, und an den Nachlaß ihrer Eltern
außer ihnen Niemand ??? zu präten=
diren ???, weshalb sie auch Falls sich mein
jedoch unmöglich außer ihnen mehrere
Erben und Erbschafts ???,
solchen die Vertretung des Nachlaßes gegen
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