Geburtenbuch Wuppertal-Barmen; Auszug

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  • Volker MEYER
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 390

    [gelöst] Geburtenbuch Wuppertal-Barmen; Auszug

    Quelle bzw. Art des Textes: Kopie aus Geburtenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt:1932
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wupertal-Barmen
    Namen um die es sich handeln sollte:Noch lebenden Person, deshalb kein Name
    Ich bitte im Mithilfe beim Entziffern des Eintrags an der Seite rechts. Bei dem in Klammern gesetzten Text kann ich die ersten beiden Buchstaben nicht entziffern.
    Danke für eine Antwort.
    LG Volker Meyer

    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!
    Angehängte Dateien
  • Valentin1871

    #2
    Zitat von Volker MEYER Beitrag anzeigen
    Ich bitte im Mithilfe beim Entziffern des Eintrags an der Seite rechts.
    Wuppertal, den 24. Mai 1944.

    Durch den vor dem
    Notar Ernst Lützeler

    in Wuppertal am 30.
    März 1943 errichteten
    und durch das Amts-
    gericht
    in Wuppertal
    rechtskräftig bestätigten
    Kindesannahmevertrag
    haben die Eheleute
    Metallarbeiter Bernhard
    ********* und *********
    geborene ******, beide
    wohnhaft
    in *********
    das neben bezeichnete
    Kind gemeinschaftlich
    an Kindes Statt ange-
    nommen (29 VII 1656).
    In dem Vertrag ist be-
    stimmt, daß das Kind
    nur den Familiennamen
    "**********"
    führen soll.
    Eheschließung der Wahl-
    eltern: Standesamt
    Atteln Nr. 16/1922.

    Der Standesbeamte
    In Vertretung:
    ...

    Bei dem in Klammern gesetzten Text kann ich die ersten beiden Buchstaben nicht entziffern.
    (: Vorstehend 18 Druckworte gestrichen)

    Nachtrag: Ich habe erst jetzt "Noch lebenden Person, deshalb kein Name" gelesen. Die geschwärzten Sachen sind aber trotzdem zu lesen
    Ich habe aber mal die Namen in der "Übersetzung" durch Sternchen ersetzt.
    Allerdings könnte jeder den nicht mehr in der Sperrfrist befindlichen Heiratseintrag einsehen (Registernummer ist ja angegeben).
    Zuletzt geändert von Gast; 04.01.2018, 13:51. Grund: Namen unkenntlich gemacht & Schreibfehler korrigiert

    Kommentar

    • hhw
      Erfahrener Benutzer
      • 25.10.2015
      • 655

      #3
      Hallo Volker,
      kleine Korrektur:
      Notar Ernst Lützeler
      VG, Hans

      Kommentar

      • Valentin1871

        #4
        Zitat von hhw Beitrag anzeigen
        kleine Korrektur:
        Notar Ernst Lützeler
        Danke Hans, das war natürlich ein Schreibfehler (t neben r auf der Tastatur).

        Kommentar

        • Volker MEYER
          Erfahrener Benutzer
          • 10.11.2010
          • 390

          #5
          Lieber Hans,
          lieber Valentin.
          Danke für die Rücksicht wegen der Namen.
          Wie geschrieben konnte ich nur die beiden ersten in Klammer geschrieben Buchstaben nicht lesen.
          Es handelt sich um den §1656 BGB, Kindeswohl, den es seit 2001 nicht menr gibt. Für mich sind deshalb immer noch "29 VII" rätselhaft. Ichn habe auch bisher im Netz den gestrichenen § nicht gefunden.
          Na vielleicht klärt ich das mal in der nächsten Zeit.
          Also noch einmal danke für eure Hilfe.
          LG Volker

          Kommentar

          • Valentin1871

            #6
            Zitat von Volker MEYER Beitrag anzeigen
            Danke für die Rücksicht wegen der Namen.
            Die angehängte Datei sollte dann aber noch entfernt werden.

            Zitat von Volker MEYER Beitrag anzeigen
            Es handelt sich um den §1656 BGB, Kindeswohl, den es seit 2001 nicht menr gibt. Für mich sind deshalb immer noch "29 VII" rätselhaft. Ichn habe auch bisher im Netz den gestrichenen § nicht gefunden.
            Kindeswohl ist § 1666 BGB. § 1656 BGB in der Fassung von 1943 war hingegen:
            Zitat von http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGB/BGB1943_RGBl_I_S.80.htm
            § 1656. Steht dem Vater die Verwaltung des einer Nutznießung unterliegenden Vermögens nicht zu, so kann er auch die Nutznießung nicht ausüben; er kann jedoch die Herausgabe der Nutzungen verlangen, soweit nicht ihre Verwendung zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens und zur Bestreitung der Lasten der Nutznießung erforderlich ist.
            Ruht die elterliche Gewalt des Vaters oder ist dem Vater die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes durch das Vormundschaftsgericht entzogen, so können die Kosten des Unterhalts des Kindes aus den Nutzungen insoweit vorweg entnommen werden, als sie dem Vater zur Last fallen.
            Annahme an Kindesstatt war und ist aber §§ 1741 ff.
            Ich glaube nicht, dass mit "1656" der § 1656 gemeint ist. "29 VII 1656" ist vermutlich ein Aktenzeichen o.ä. beim Gericht.

            Nachtrag: Es ist ein Aktenzeichen, siehe https://www.gerichtsaktenzeichen.de/...chen/vii_(ag)/:
            "Das Registerzeichen VII wird beim Amtsgericht für Vormundschaftsverfahren verwendet.".
            Dann war es also die 29. Kammer und 1656 ist die laufende Nummer (noch ohne Angabe einer Jahreszahl wie heute üblich).
            Zuletzt geändert von Gast; 04.01.2018, 14:26.

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