Heirat in Schwelm, 1729, FN Hellmann und Koch

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  • hmw
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2016
    • 1369

    [gelöst] Heirat in Schwelm, 1729, FN Hellmann und Koch

    Quelle bzw. Art des Textes: KB - ev.-luth.
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1729
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schwelm
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Mahlzeit,

    wer kann mir hier behilflich sein?

    ? Johannes Henrich Hellman ?-
    Händler und gewesener ?
    dieser ? Caspar
    Hellmans gewesner ? und
    ?
    ? ehelicher Sohn, mit Junger Clara El-
    isabeth Koch, ?, Johannes Koch, ?-
    händler und ?
    zu ?, eheliche Tochter.

    Vielen Dank!
    Angehängte Dateien
  • benangel
    Erfahrener Benutzer
    • 09.08.2018
    • 4330

    #2
    Herr Johannes Henrich Hellman gew. Kauff-
    händler und gewesener Kirchen ältester bey
    dieser Gemeinde, weyland Caspar
    Hellmans gewesener Kauffhändler und
    Kirchen ältester bey dieser Gemeinde nachgelas-
    sener ehelicher Sohn, mit Jungfer Clara El-
    sabeth Koch, Herrn Johannes Koch, Kauff-
    händlers und Erbgesessen
    zu Assel (?), ehelicher Tochter
    Zuletzt geändert von benangel; 31.01.2020, 16:59.
    Gruß
    Bernd

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      Hallo,

      Herr Johannes Henrich Hellman gew. Kauff-
      handler und gewesener Kirchen ältester bey
      dieser Gemeinen, weyland Caspar
      Hellmans gewesenen Kauffhandler und
      Kirchen ältesten bey dieser Gemeine nachgelas-
      sener Ehlicher Sohn, mit Jungffer Clara El-
      sabeth Koch, Herrn Johannes Koch, Kauff-
      handlers und Erbgesessen
      zu Aßel, Ehlicher Tochter

      Copulati
      den 19 Maji

      Ich lese auch Assel, bzw. Aßel.
      Kann Asseln bei Dortmund anbieten.
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6450

        #4
        Hallo zusammen,
        Minimalpolitur:

        Herr Johannes Henrich Hellman gew. Kauff-
        handler und gewesener Kirchen : ältester bey
        dieser Gemeinen, weyland Herrn Caspar
        Hellmans gewesenen Kauffhandlers und
        Kirchen : ältesten bey dieser Gemeinen nachgelas-
        sener Ehlicher Sohn, mit Jungffer Clara El-
        sabeth Koch, Herrn Johannes Koch, Kauff-
        handlers und Erbgesessenen
        zu Aßel, Ehlicher Tochter

        Copulati
        den 19 Maji

        Auch ich tippe auf (Dortmund-)Asseln


        Viele Grüße
        Xylander

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #5
          Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,
          Minimalpolitur:

          Stimmt,

          Herrn ist mir durchgegangen.
          Und die Doppelpunkte habe ich ignoriert, sind Trennzeichen, wie –

          Auf Erbgesessen bestehe ich aber.
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

          Kommentar

          • Xylander
            Erfahrener Benutzer
            • 30.10.2009
            • 6450

            #6
            Hallo August,
            hab auch erst überlegt, die Doppelpunkte mit - zu transkribieren. Jedenfalls berücksichtige ich sie immer, insbesondere am Zeilenende (was hier ja nicht zutrifft)
            Bei Erbgesess... meine ich danach ein n mit Abkürzungsbogen zu sehen und interpretiere das als ...enen, da ja auch sonst die Grammatik stimmt. Für den Sinn ists wurscht

            Viele Grüße
            Xylander

            Kommentar

            • hmw
              Erfahrener Benutzer
              • 16.06.2016
              • 1369

              #7
              Hallo zusammen,

              vielen Dank für eure Hilfe!

              Kommentar

              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
                Bei Erbgesess... meine ich danach ein n mit Abkürzungsbogen zu sehen und interpretiere das als ...enen, da ja auch sonst die Grammatik stimmt. Für den Sinn ists wurscht

                Hallo Xylander, ja ist eigentlich wurscht. Auch alles andere, was ich aus Bernds Lesung korrigiert habe. Ich wollte auch kein großes Fass aufmachen. Am wichtigsten ist der Ort Assel(n).

                Für unsere Augen ist Erbgesessen auch gewöhnungsbedürftig. Ebenso wie Kauffhandler.
                Aber wurde oft so geschrieben.

                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                Kommentar

                • benangel
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.08.2018
                  • 4330

                  #9
                  Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                  Für unsere Augen ist Erbgesessen auch gewöhnungsbedürftig. Ebenso wie Kauffhandler.
                  Aber wurde oft so geschrieben.
                  Hallo zusammen,

                  bei Worten, bei welchen ich mir nicht sicher bin google ich auch erst einmal, ob es so etwas überhaupt gibt.
                  Gruß
                  Bernd

                  Kommentar

                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6450

                    #10
                    Hallo benangel,
                    ausnahmsweise brauchte ich nicht zu googeln, ich kannte es vorher
                    Hallo August,
                    ja, ist wirklich irrelevant, und auf Assel kommts hier an. Aber wenn ich mir schon mal was denke... Nämlich: zwischen Kauffhandlers und Erbgesessenen steht ein und. Also solle das E-Wort auch im Genitiv stehen, also Erbgesessenen. Na und dann doch lieber gegoogelt:

                    Viele Grüße
                    Xylander

                    Kommentar

                    • Verano
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.06.2016
                      • 7819

                      #11
                      Hallo Xylander,

                      dies wird ja eine unendliche Geschichte. Aber wir kabbeln uns nicht gell?
                      Ich sehe immer noch keinen Abkürzungsbogen am Ende von Erbgesessen. Das runtergezogene Ende macht der Pastor für n, wie bei gewesenen oder Gemeinen.
                      Kauffhandlers und Erbgesessen, das ist für mich grammatisch in Ordnung. Ich hätte Erbgesessen nur klein geschrieben. Der Satz geht ja noch weiter.

                      Wenn man "Kaufhändlers und angesessen zu Assel" schreibt, klingt es schon anders.

                      Jetzt bist du wieder dran
                      Viele Grüße August

                      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                      • Xylander
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.10.2009
                        • 6450

                        #12
                        Hallo August,
                        nee, keine Kabbelei, nennen wir es mal freundschaftlichen Disput? Und dann muss ich mich jetzt wohl anstrengen, danke für den Schubs

                        Das Wort taucht sowohl als Adjektiv "erbgesessen" als auch als Substantiv "Erbgesessener, Erbgesessene" auf. Ein Synonym zu Erbgesessener ist Erbsasse. Da der Pfarrer das Wort hier groß schreibt, gehe ich davon aus, dass er das Substantiv meint. Das passt zur Systematik "Beruf + Amt", wie er sie bei "Kaufhändler und Kirchenältester" anwendet. Ein Erbgesessener ist nämlich nicht einfach eine am genannten Ort ansässige Person, sondern Angehöriger eines Standes, eines privilegierten Personenkreises im sozialen Gefüge.


                        Lexikoneintrag zu »Erbsasse«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 820.


                        Und zu den Verhältnissen in Dortmund, wo die Erbsassen eine herausgehobene Rolle spielten:


                        Unter dieser Prämisse wäre grammatikalisch korrekt die Formulierung:
                        Herrn Johannes Koch, Kauff-
                        handlers und Erbgesessenen
                        zu Aßel, Ehlicher Tochter

                        Und genau das lese ich, allerdings unter der Annahme des Abkürzungsbogens. Ich meine da tatsächlich eine Krümmung zu sehen, im Unterschied zu den -n am Ende anderer Wörter, die sind sehr gerade.

                        Fazit: ich halte hier das Substantiv für wahrscheinlicher als das Adjektiv. Ist allerdings nur ne Indizeinkette.

                        Bei der ganzen Überlegerei wäre es nun doch hilfreich zu wissen, ob es sich tatsächlich um Asseln bei Dortmund handelt, falls ja, den Herrn Johannes Koch zu finden und mehr über ihn zu erfahren. Geben wir es also weiter an den Themenstarter.

                        Viele Grüße
                        Xylander

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                        • Verano
                          Erfahrener Benutzer
                          • 22.06.2016
                          • 7819

                          #13
                          Zitat von Xylander Beitrag anzeigen

                          Das Wort taucht sowohl als Adjektiv "erbgesessen" als auch als Substantiv "Erbgesessener, Erbgesessene" auf. Ein Synonym zu Erbgesessener ist Erbsasse. Da der Pfarrer das Wort hier groß schreibt, gehe ich davon aus, dass er das Substantiv meint. Das passt zur Systematik "Beruf + Amt", wie er sie bei "Kaufhändler und Kirchenältester" anwendet. Ein Erbgesessener ist nämlich nicht einfach eine am genannten Ort ansässige Person, sondern Angehöriger eines Standes, eines privilegierten Personenkreises im sozialen Gefüge.


                          Unter dieser Prämisse wäre grammatikalisch korrekt
                          die Formulierung:
                          Herrn Johannes Koch, Kauff-
                          handlers und Erbgesessenen
                          zu Aßel, Ehlicher Tochter

                          Und genau das lese ich, allerdings unter der Annahme des Abkürzungsbogens. Ich meine da tatsächlich eine Krümmung zu sehen, im Unterschied zu den -n am Ende anderer Wörter, die sind sehr gerade.

                          Hallo Xylander,


                          ich glaube, der Pastor hat nie einen Abkürzungsbogen benutzt.
                          Noch nicht mal bei Weyland, und nachgelassener hat er getrennt.
                          Man müsste mehr von der Seite sehen.

                          Da das Wort am Ende so geklemmt wurde, könnte der Schreiber natürlich Erbgesessen(en) gemeint haben.
                          Ob er wirklich grammatikalisch korrekt formulieren konnte.

                          Ein schönes WE
                          Viele Grüße August

                          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                          • Xylander
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.10.2009
                            • 6450

                            #14
                            Hallo August,
                            letzter Versuch:
                            zwischen Kauffhandlers und Erb... steht und, das lässt auf zwei Wörter derselben Wortart schließen. Dazu dann die Großschreibung mit E und die Parallelität zu Kaufhändler und Kirchenältester. So komme ich zu meiner Substantivvermutung. Aber ich seh schon, Du bleibst skeptisch. Lassen wirs also so stehen bzw. warten auf mehr Text.
                            Damit auch Dir ein schönes WE

                            Viele Grüße
                            Xylander

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