Gastgericht 3

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  • Mya
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2010
    • 141

    [ungelöst] Gastgericht 3

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1654
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Süden des Elsa3


    Hier ist die dritte und letzte Seite.

    1
    in criminalibsch solle nur obrigkeit
    der anderen die gefangenen auf
    begeren ahn der grentzen debito modo
    gegen seidich ausseren. werden sie
    noch begegnet solle doch die frewel undt
    der verletzten auf dem …. …....lge.
    Was noch wer zu addieren wolle
    herr stattschreiber zusetzen
    undt doppelt ing..............
    ...ssen, solle von beiden wieder
    schriben undt mit dem grosen
    ... sigel versigelt werden.
    In ….... in …..... wan etwas
    hier vergessen undt verfalle
    solte treienlich undt ohne
    geferdte auf die so vermiß
    gehalten werden.
    Au(fgesetzt) den 17 octo: des h(err) stattschreiber
    1654 dienstwilliger
    den, h(err) obersten R von Reinach
    meier willige monstrol
    dieses

    2
    die bezahlung gege nimander solle es
    mit geltsmitttlen geschehe. es seye dan sach
    einer habe underen fremder oder der generä..
    atet der gerteren undt solle verd........ist der
    schuldner vor dem …...... angehalten werden.

    Vielen Dank
    Mya
    Angehängte Dateien
  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2029

    #2
    Hallo Mya,

    e voilà, hier ist mein Versuch:

    1
    in criminalibus solle ein obrichkeit
    der andern die gefangenen auf
    begern ahn den Grentzen debito modo
    gegen revers lieffern. werden sie
    mehr begegnet solle doch der frewel undt
    die ver….sten* auf dem guet folgen.
    Was noch mer zu addieren wolle
    herr stattschreiber zusetzen
    undt doppelt regrossieren [regressieren]
    lassen, solle von beeden under
    schriben undt mit dem grosen
    Insigel versigelt werden.
    In summa in alles (?)wan etwas
    hier vergessen, undt verfallen
    solte vormaßen (?) treiellich undt ohne
    geferden auf diese weiß
    gehalten werden.


    Au(fgesetzt) den 17 octo: 1654

    dem Herrn Obristen
    meine willige
    Diensten


    des Herrn Stattschreibern
    dienstwielliger
    R von Reinach

    Monstreux

    * verletzten definitiv nicht

    2
    die bezahlung gege einander solle es
    mit geltsmittlen geschehen es seye dan sach
    einer habe underen fremder oder die genera-
    litet der guetern undt solle vorderist der
    schuldner vor dem bereynen angehalten werden.
    Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 20.04.2013, 18:50.
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer

    Kommentar

    • Mya
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2010
      • 141

      #3
      Vielen, vielen Dank für deine Hilfe.

      Jetzt nur noch das ganze verstehen und übersetzen. Dann ist Schluß für einige zeit mit so schlecht geschriebene Urkunden.

      Beste Grüße
      Mya

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