Gastgericht 2

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Mya
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2010
    • 141

    [ungelöst] Gastgericht 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1654
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Süden des Elsaß


    Hier ist die zweite Seite.
    Hab sicher noch einige Fehler gemacht.

    1
    wahr einer deren anderen
    was zu fordern solle ehr
    derselben bei seiner obrichkeit
    suechen werdet nicht anders
    aber gleich auch wie vorgemelden
    mit den gastgerichter gehalten
    werdet.
    wahr einer kundeschafft von
    deren anderen ort vonnä....., sollen
    bei forderung, solche zur deren
    anderen gerichte geschickt werden.
    deren fur seinen lohn 6 batzen fur
    alles gereicht werden solle,
    s. (soll) er aber ein beambter
    als meyer, geschworene oder

    2
    sonsten solle er sich mit 9 batzen
    benuegen lassen.
    solle aber die kundtschafft
    vor dem gastgericht erscheinen
    so solle sein lohn N3 hic
    apponendum.
    hatt ein gemeindt was wider
    die andere so sollen sie ihr sach
    bey der anderen obrichkeit
    suechen.
    hatt einer auf des andere
    gerechtsame gefrewelt
    solle er schuldig sein vor der
    obrichkeit oder gericht wo er
    gefelt auf legeren erscheinen
    undt nach gehalsame der
    sache desselben ortschaf zu
    parieren schuldig sein.

    3
    ein schlaghandel solle auch limitiert werden
    ein dottschlag so premeditiert oder ungefer
    geschehe solle nach gestaltsame derselbe repariert
    cum inta …...ta salva
    undt abgestestrafft werde pro .aoe bonorum
    zu denen ort wo die sach geschehe.

    4
    in causa in ….............. nach denen solche wieder
    alle auch der …....... des verletzten ecponieredt
    werden . die freweln sollen hier denominiert werden.


    Vielen Dank
    Mya
    Angehängte Dateien
  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2029

    #2
    Hallo Mya,

    Leider nicht ganz, Latein ist nicht meins:

    1
    wahn einer dem anderen
    was zu fordern solle ehr
    denselben bei seiner obrichkeit
    suechen undt nicht anderst
    aber gleich auch wie vorgemelden
    mit den gastgerichter gehalten
    werden.
    wahn einer Kundtschafft von
    den anderen ort vonnöthen, sollen
    bei forderung, solche zue dem
    andern gericht geschickt werden.
    deme fur sein lohn 6 batzen for
    alles gereicht werden solle,
    ist er aber ein beambter
    als Meyer, geschworener oder

    2
    sonsten solle er sich mit 9 batzen
    benuegen lassen.
    Solle aber die Kundtschafft
    vor dem gastgericht erscheinen
    so solle sein lohn NB [Nota Bene] Hic
    apponendum (= hier eingefügt? *)
    hatt ein gemeindt was wider
    die ander, so sollen sie ihr sach
    bey der anderen obrichkeit
    suechen.
    hatt einer auf des andern
    gerechtsame gefrewelt
    solle er schuldig sein vor der
    obrichkeit oder gericht wo er
    gefelt auf legern erscheinen
    undt nach gestaltsame der
    sachn desselben ortstraf zu
    parieren schuldig sein.


    * wahrscheinlich das auf der Seite Stehende

    3
    Ein schlaghandel solle auch limitiert werden
    ein dottschlag so premeditiert oder ungefor
    geschehen solle nach gestaltsame der sachen repariert
    undt abgestrafft werden pro .aoe bonorum cum vita …...ta salva
    In deme ort wo die sach geschehe.

    4
    in causa in mecarem (?) nach denen solche wieder
    alle auch der Ehr des Verletzten reparieret / exordiert (?)
    werden, die freweln sollen hier denominiert werden.
    Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 19.04.2013, 23:41.
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer

    Kommentar

    • Mya
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2010
      • 141

      #3
      Hallo

      Vielen Dank.

      Was auf der Seite steht sind die Texte 3 und 4. Ich habe die ganze Seite angehängt.

      Mein Latein ist auch nicht sehr gut. Ich habe schon daran gedacht, nur was in deutsch geschrieben ist zu übersetzen.

      Text 4 ?

      in causa in minarem(minarum: Drohungen) nach denen solche wieder
      alle auch der Ehr des Verletzten reparieret
      werden, die freweln sollen hier denominiert werden.


      Grüße
      Mya
      Angehängte Dateien

      Kommentar

      • Kunzendorfer
        Erfahrener Benutzer
        • 19.10.2010
        • 2029

        #4
        Hallo Mya,

        eigentlich meinte ich mit dem Text, welcher auf der Seite steht, den, der auf Bild 1 rechts um 90° gedreht steht (die eine unleserliche Zeile)
        G´schamster Diener
        Kunzendorfer

        Kommentar

        • Mya
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2010
          • 141

          #5
          Hallo

          Wenn ich was du meinst gut verstanden habe, ist die unleserliche Zeile rechts von Text 1 die letzte Linie von Text 3; der in die Mitte der Seite, um 90° gedreht, geschrieben wurde.

          In deme ort wo die sache geschehe.

          Mya

          Kommentar

          Lädt...
          X