Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1654
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Süden des Elsaß
Jahr, aus dem der Text stammt: 1654
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Süden des Elsaß
Hier ist die zweite Seite.
Hab sicher noch einige Fehler gemacht.
1
wahr einer deren anderen
was zu fordern solle ehr
derselben bei seiner obrichkeit
suechen werdet nicht anders
aber gleich auch wie vorgemelden
mit den gastgerichter gehalten
werdet.
wahr einer kundeschafft von
deren anderen ort vonnä....., sollen
bei forderung, solche zur deren
anderen gerichte geschickt werden.
deren fur seinen lohn 6 batzen fur
alles gereicht werden solle,
s. (soll) er aber ein beambter
als meyer, geschworene oder
2
sonsten solle er sich mit 9 batzen
benuegen lassen.
solle aber die kundtschafft
vor dem gastgericht erscheinen
so solle sein lohn N3 hic
apponendum.
hatt ein gemeindt was wider
die andere so sollen sie ihr sach
bey der anderen obrichkeit
suechen.
hatt einer auf des andere
gerechtsame gefrewelt
solle er schuldig sein vor der
obrichkeit oder gericht wo er
gefelt auf legeren erscheinen
undt nach gehalsame der
sache desselben ortschaf zu
parieren schuldig sein.
3
ein schlaghandel solle auch limitiert werden
ein dottschlag so premeditiert oder ungefer
geschehe solle nach gestaltsame derselbe repariert
cum inta …...ta salva
undt abgestestrafft werde pro .aoe bonorum
zu denen ort wo die sach geschehe.
4
in causa in ….............. nach denen solche wieder
alle auch der …....... des verletzten ecponieredt
werden . die freweln sollen hier denominiert werden.
Vielen Dank
Mya
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