Pfründner im Spital / Legat

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  • Ferdix
    Erfahrener Benutzer
    • 24.11.2018
    • 386

    [gelöst] Pfründner im Spital / Legat

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1627
    Region, aus der der Begriff stammt: Leonberg


    In einem Heiratseintrag von 1627 in Leonberg steht, dass beide Ehepartner Pfründner im Spital von Leonberg waren. Ich habe bereits herausgefunden, was Pfründner sind:

    Pfründner nannte man auch Pensionäre in Spitälern, die sich durch Einbringen eines Legats eine dauernde Unterkunft und Pflege gesichert hatten.
    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pfr%C3%BCnde)

    Die Ehefrau war nämlich bereits 62 Jahre alt und Witwe.

    Jetzt meine Frage: Was genau ist mit Legat gemeint? Bedeutet dass, das sie das Erbe ihres verstorbenen (ersten) Mannes an das Spital abgetreten hatte und dafür dort wohnen durfte?

    Hier ist übrigens der Kirchenbucheintrag (20.05.1627 - Jörg Beutlin mit Margaretha): http://www.archion.de/p/fff2db504b/
    Gruß,
    Alex
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo
    Möglicherweise hat bereits der verstorbene Ehemann testamentarisch das Legat an das Spital vermacht.
    Und früher war der Zinssatz fest bei 5%. Dann konnte der Empfänger des Legats diesen Zins auch noch einstreichen.
    Es war also nicht so, dass das Legat bald aufgebraucht war, und das Spital dann drauf zahlen musste für den Unterhalt der Witwe.

    Legat = bestimmte, fest umrissene Erblassung -- http://www.woerterbuchnetz.de/cgi-bi...&lemid=JL01390

    Legat = lat. Legatum = "Vermächtnis" -- https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...ata&term=legat
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 19.04.2019, 15:28.
    Viele Grüße

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    • Ferdix
      Erfahrener Benutzer
      • 24.11.2018
      • 386

      #3
      Ich danke dir. Habe jetzt eine ungefähre Vorstellung davon, wie das gemeint ist. Die 5% Zinsen - auf welchen Betrag beziehen die sich? Auf die Höhe des Legats?
      Gruß,
      Alex

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Ich gehe davon aus, dass der Verstorbene dem Spital ein Geldwertes Kapital (oder etwas was sich leicht zu Geld machen ließ) vermacht hatte, welches sich verzinsen ließ.
        Aufgrund der allgemeinen Kapitalknappheit der frühen Neuzeit ergibt sich, dass daraus der maximal erlaubte Zinssatz erzielt werden konnte.
        Dieser lag bei 5%, diese Obergrenze wurde, als Abwägung des biblischen Zinsverbots mit dem Kapitalbedarf der Gesellschaft, vom Reichskammergericht bestätigt. Siehe Anhang:
        (Quelle: Horst Fuhrmann: Überall ist Mittelalter: von der Gegenwart einer vergangenen Zeit, 2010)
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 19.04.2019, 17:08.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Ferdix
          Erfahrener Benutzer
          • 24.11.2018
          • 386

          #5
          Danke Dir!
          Gruß,
          Alex

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