Heiratseinwilligung für mich nicht lesbar

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  • MarthaLU
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2013
    • 509

    [gelöst] Heiratseinwilligung für mich nicht lesbar

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1827
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Prenzlau/Uckermark
    Namen um die es sich handeln sollte: Friedrich Carl Wrich




    Hallo liebe Lese-Experten,

    Ich kann eine Anmerkung zur Heiratseinwilligung nicht entziffern, aber evtl. ist sie wichtig für mich, denn ich suche den Vater des Bräutigams. Steht bei Ancestry, daher darf ich hier nichts einscannen, aber viele haben ja ein Abo. Man muss nur bei der allgemeinen Suche den Namen eingeben und den Wohnort Prenzlau /Uckermark, dann kommen nur 2 Ergebnisse. Es geht um den Heiratseintrag 1827, Nr. 10 auf der Seite. Klar ist mir, der Vater war da schon tot, aber evtl. steht da irgendein Hinweis auf seine Familie?
    (Dass er eigentlich nicht Wrich hiess, sondern Ulrich, weiss ich, er steht halt falsch drin dort. Und er war Silber-und Goldarbeiter).

    Ich wäre sehr dankbar und grüße alle herzlich.

    Martha
    Zuletzt geändert von MarthaLU; 13.03.2022, 15:08.
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28395

    #2
    Hallo Martha,

    den Link zu Ancestry kannst Du aber ruhig hier einstellen



    Ich lese beim Bräutigam:

    Friedrich Carl Ulrich
    hiesiger B.(ürger) u. Gold u Silber Arbeiter
    31

    hat aus voriger Ehe keine
    Kinder, u bedurft daher keiner
    gerichtl. C......es

    Witwer



    Zu dem einen fehlenden Wort habe ich grad keine Idee
    Er brauchte offensichtlich keine gerichtliche (Ausnahme- Genehmigung.

    Daß der Vater bereits tot war, steht da nicht. Es werden schlicht keine Eltern genannt. Dies ist aber bei Witwern keine Seltenheit!
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • MarthaLU
      Erfahrener Benutzer
      • 13.02.2013
      • 509

      #3
      Oh Dankeschön! Dass man den Link einstellen darf, wusste ich nicht. Aber dann ein besonderes Danke fürs selber Nachschauen und Helfen. Nur helfen tuts nun leider nix. Aber jetzt weiss ich es zumindest.



      LG Martha

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 19762

        #4
        Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
        Kinder, u bedurft daher keiner
        gerichtl. C......es


        Zu dem einen fehlenden Wort habe ich grad keine Idee
        Er brauchte offensichtlich keine gerichtliche (Ausnahme- Genehmigung.

        Da bleibt eigentlich nur:
        keines gerichtlichen Consenses.


        NB:

        Ich haben keinen Zugriff auf ancestry.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6450

          #5
          Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
          Hallo Martha,
          Zu dem einen fehlenden Wort habe ich grad keine Idee
          Er brauchte offensichtlich keine gerichtliche (Ausnahme- Genehmigung.
          Beistandes?
          Viele Grüße
          Peter

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28395

            #6
            Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
            Da bleibt eigentlich nur:
            keines gerichtlichen Consenses.


            NB:

            Ich haben keinen Zugriff auf ancestry.

            Ja, wenn man's weiß, kann man (ich) es auch so lesen
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6450

              #7
              Und ich auch:-)
              VG Peter

              Kommentar

              • MarthaLU
                Erfahrener Benutzer
                • 13.02.2013
                • 509

                #8
                Also eure Lesefähigkeiten bewundere ich sehr. Ich bin da leider ziemlich unbegabt und plage mich herum. Dankeschön nochmals.
                Nur bin ich leider im Endeffekt so klug wie vorher... dass der Vater gestorben war, geht aus dem anderen Heiratseintrag hervor. Die einzige Spur überhaupt auf diesen Mann.

                LG Martha

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