Scheidung zwischen 1776 und 1811

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  • CeWe60
    Erfahrener Benutzer
    • 06.10.2009
    • 133

    Scheidung zwischen 1776 und 1811

    Hallo zusammen,

    in einer mir vorliegenden Hochzeitsurkunde von 1811 wird aufgeführt, dass das Elternpaar des Bräutigams geschieden ist.

    Welches waren damals juristisch und/oder kirchlich plausible Gründe für eine Scheidung und wo findet man die entsprechenden Unterlagen darüber?

    Die Heiratsurkunde stammt übrigens aus Koblenz.

    Ich würde mich sehr freuen, mehr darüber zu erfahren...

    Beste Grüße aus Duisburg

    Christian
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11336

    #2
    Moin Christian,

    ich kenne einen solchen fall aus dem Kirchenbuch Girkhausen in Wittgenstein, wo um 1800 ein Mann seine Frau zwecks Auswanderung in die USA verlies. Das ganze wurde dann als böswilliges Verlassen deklariert, und die Frau konnte schuldlos von ihm geschieden werden.

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

    Kommentar

    • Schlupp
      Erfahrener Benutzer
      • 27.03.2009
      • 416

      #3
      Hallo Christian,

      auch ich habe solch einen Fall unter meinen Vorfahren, der zusätzlich Brisanz erhält, da den Eheschließungen zwei und drei des Herren jeweils eine Scheidung vorausging (1793/1811). Die zweite Gattin klagte dagegen und mußte nach verlorenem Prozeß für einige Tage hinter Gitter, weil sie die Appelationsgelder nicht zahlen konnte. Ich habe mich bei dem im KB angegebenen Gericht erkundigt und die Auskunft erhalten, daß solcherlei Akten in der Regel nach einem bestimmten Zeitraum vernichtet wurden, weil sie keinerlei Archiv(ierungs)wert hatten. Zu den Gründen konnte ich deshalb nichts erfahren - was mich viel grübeln ließ ...

      Soweit ich weiß war z. B. "nachgewiesener" Ehebruch ein Scheidungsgrund, der wohl auch von der kirchlichen Obrigkeit schnell zu akzeptieren war. Aber auch eine falsche Wahl des Partners, die sich vielleicht erst in der Hochzeitsnacht offenbarte, konnte als ein Grund gelten. So jedenfalls ließe sich möglicherweise die Klage eines Herrn W. aus H. interpretieren, der - nicht zu meiner Familie gehörend (!) - seinem Buchhändler 1806 offen erklärte, warum er nicht rechtzeitig seine Schulden abtragen konnte. Hier heißt es: „Theils durch eine unglückliche Heirath, da ich ein Frauenzimmer ehelichte, die ich korperlicher Fehler wegen nicht physisch lieben konnt, da sie für mich einen widrigen geruch hatte; und ich dadurch in einen kostspieligen Ehescheidungs-Prozeß gerieth.“ Am Ende steht: „Ich bitte diesen Brief dem Vulkan zu opfern […]“

      Wenn du Erkennstnisse gewinnst, poste es doch bitte hier.

      Viele Forschungserfolge!

      Schlupp
      Woher stammen: 1) der Hirte Johann Peter Matthias TRIEGER (* um 1760, angeblich in Barby bei Magdeburg, V: Andreas Trieger), 2) der Hirte Michael BREITMEYER (* um 1727, V: David Breitmeyer, 1740er: wohnhaft in Schwanebeck bei Halberstadt)

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