Streitsache Tuchmacher - Strumpfstricker

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • hhw
    Erfahrener Benutzer
    • 25.10.2015
    • 655

    [gelöst] Streitsache Tuchmacher - Strumpfstricker

    Quelle bzw. Art des Textes: Streitsache Tuchmacher - Strumpfstricker
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1753
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schlesien
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Guten Abend,
    ich habe große Schwierigkeiten, den angehängten Text vollständig zu lesen. Daher meine Bitte um Hilfestellung.
    Zusammengefasst um was es darin geht:
    Die Tuchmacher beschweren sich über meinen Vorfahren als Strumpfstricker Ältester, dass die Strumpfstricker den Tuchmacher für das Walken ihrer Strümpfe mit Lauge keine Abgabe zahlen. Dem widersprechen die Strumpfstricker, in dem sie ausführen, dass die Tuchmacher gar nicht das Recht haben, dafür eine Abgabe zu verlangen. In der etwas schwer lesbaren Seite führen die Tuchmacher aus, dass sie sehr wohl ein Anrecht auf die Abgabe haben.

    Vielen Dank
    Hans

    Was ich glaube lesen zu können:
    Auch die von der löblichen Tuchmacher-Zunft durch ihre ? ?
    wieder die hiesigen Stricker-Meister Gottfried Bild und Daniel Franke
    welche durch letzten ? beytrags zur Tuchmacher-Lade an ihre gewalkten
    Waaren â 1 S[ilber]g[roschen] vom ? Loch Strümpfe, und das dieselben m 9t[en] hujus
    abgehalten ? ? Strumpfstricker ? ?;
    daß da die bisherige vor ihm Stricker Meister ? ? Abgabe â 1 S[ilber]g[roschen]
    nach ? Ausweiß der Tuchmacher-?-Rechnungen von letzten Jahren
    nicht anders als ein Beytrag zur Waöcke anzusehen ist, er ? ?
    aber gar nichts davon beuahlt zu sein; sie Stricker auch daher
    ? sagt ? billigebeytrag, vor ingleicher Waare, welche sie nicht aus
    fülleErde, sondern aus Lauge walcken, zu entrichten nicht schuldig
    seyn, wogegen solcher ?trag zu dem aus füll-Erde gewalkte
    Strümpfen fernerhin festgesetzet bleibet Decretam in Curia
    Bregensi den May 1753.
    Director, Bürgermeister und Rath der König[lichen] Stadt Brieg.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von hhw; 30.10.2018, 11:08.
  • hhw
    Erfahrener Benutzer
    • 25.10.2015
    • 655

    #2
    Guten Abend,
    vielleicht findet sich noch jemand, der die wenigen unlesbaren Teile identifizieren kann?


    Hier was ich bis jetzt lesen konnte:
    Auch die von der löblichen Tuchmacher-Zunft durch ihre _____ _______
    wider die hiesigen Stricker-Meister Gottfried Bild und Daniel Franke
    welche durch letztern verweigerten beytrags zur Tuchmacher-Lade von ihren gewalkten
    Waaren â 1 S[ilber]g[roschen] von zwey Loch Strümpfen, und das dieselben am 9t[en] hujus
    abgehalten ______ erkennt Strumpfstricker _______ Recht;
    daß da die bisherige vor ihm Stricker Meister Abgabe â 1 S[ilber]g[roschen]
    nach _______ Ausweiß der Tuchmacher-Zunfts-Rechnungen von letzten Jahren
    nicht anders als ein beytrag zur Walcke anzusehen ist, er weigert sich
    aber gar nichts davon bezahlt zu sein; sie Stricker auch daher
    diesen sagt gantz billige beytrag, vor dergleichen Waare, welche sie nicht aus
    füll-Erde, sondern aus Lauge walken, zu entrichten nicht schuldig
    seyn, wogegen solcher Abtrag von dem aus füll-Erde gewalkte
    Strümpfe fernerhin festgesetzet bleibet Decretam in Curia
    Bregensi den May 1753.
    Director, Bürgermeister und Rath der König[lichen] Stadt Brieg.
    Viele Grüße und Dank
    Hans

    Kommentar

    • Malte55
      Erfahrener Benutzer
      • 02.08.2017
      • 1625

      #3
      Moin,
      Auf die von der löblichen Tuchmacher-Zunft durch ihre geordnete Alteste
      wieder die hiesigen Stricker-Meister Gottfried Bild und Daniel Franke
      wegen durch letztere verweigerten beytrags zur Tuchmacher-Lade von ihren gewalkten
      Waaren â 1 S[ilber]g[roschen] vom zwey Loch Strümpfen, und das diesehalb am 9t[en] hujus
      abgehalten Verhör erkennt Magistratus für Recht;
      daß da die bisherige vor ihm Strickern eingestandenen Abgabe â 1 S[ilber]g[roschen]
      nach ? Ausweiß der Tuchmacher-Zunfts-Rechnungen von letzten Jahren
      nicht anders als ein Beytrag zur Füllerde anzusehen ist, in vorigen Zeiten
      aber gar nichts davon berührt zu sein; sie Stricker auch daher
      diesem sonst gantz billigen beytrag, vor dergleichen Waare, welche sie nicht aus
      füllErde, sondern aus Lauge walcken, zu entrichten nicht schuldig
      seyn, wogegen solcher Abtrag von dem aus füll-Erde gewalkte
      Strümpfen fernerhin festgesetzet bleibet Decretam in Curia
      Bregensi den May 1753.
      Director, Bürgermeister und Rath der König[lichen] Stadt Brieg.
      Malte

      Kommentar

      • hhw
        Erfahrener Benutzer
        • 25.10.2015
        • 655

        #4
        Vielen Dank Malte. Auch für die Durchsicht und weiterer Korrekturen.
        LG, Hans

        Kommentar

        Lädt...
        X