Wie Urkunde des Großonkels trotz Sperrfrist erhalten?

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  • DaBroMfld
    Erfahrener Benutzer
    • 18.07.2012
    • 123

    #16
    @Rheinländer: Solange du die direkte Linie zur Oma und Uroma nachweisen kannst, kannst du alle Urkunden bekommen. Ich selbst habe immer unser Familienstammbuch mit zum Standesamt genommen. wo dann meine Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde meiner Eltern drin ist. Dadurch habe ich bis zu den Großeltern alles abgedeckt; der Rest ist bei mir eh Archivgut.

    Gruß
    DaBroMfld

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    • Henry Jones
      Erfahrener Benutzer
      • 31.12.2008
      • 1417

      #17
      Zitat von DaBroMfld Beitrag anzeigen
      Der Weg des geringsten Widerstands wäre wohl, die Sterbeurkunde im Kreisarchiv zu suchen (wären nur noch etwa 4 Bücher, die mir fehlen). Gilt denn eine Kopie als Beweis genug? Wobei mir die Geburtsurkunde nur wenige zusätzliche Daten liefern würde als die Sterbeurkunde.
      Ihr habt mir auf jeden Fall geholfen, vielen Dank.
      Hallo,

      den Weg kannst du dir sparen, wenn eine Todeserklärung durchgeführt wurde. Dann gibt es nämlich keine Sterbeurkunde! Wenn dir bekannt ist wo das Todeserklärungsverfahren durchgeführt wurde, kannst du dich direkt an das Amtsgericht wenden und dort nachfragen. Möglicherweise ist eine Akte auch schon an das zuständige Archiv abgegeben worden.

      Wenn du gar keine Informationen zur Todeserklärung hast, kannst du auch beim Standesamt I in Berlin eine Kopie aus dem Buch für Todeserklärungen anfordern. Dann hast du den Beschluss zur Todeserklärung und dort geht dann auch das zuständige Amtsgericht und das Aktenzeichen hevor.

      Gruß Alex
      Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
      www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
      www.vksvg.de (Forum)

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      • Rheinländer
        Erfahrener Benutzer
        • 14.02.2012
        • 1468

        #18
        Zitat von DaBroMfld Beitrag anzeigen
        @Rheinländer: Solange du die direkte Linie zur Oma und Uroma nachweisen kannst, kannst du alle Urkunden bekommen. Ich selbst habe immer unser Familienstammbuch mit zum Standesamt genommen. wo dann meine Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde meiner Eltern drin ist.
        Hallo DaBroMfld,
        das ist ja gerade mein Problem: Durch die Adoption ist die direkte Linie "unterbrochen", d.h. es gelten für mich dieselben dummen Sperrfristen wie für den Rest der Welt, der nicht mit meiner Familie verwandt ist. Aber so ist es bei dir ja auch - du zählst nicht zu den direkten Nachfahren deines Onkels, kannst aber durch seine Stebeurkunde dennoch an seinen Geburtseintrag kommen. Da sehe ich zu meinem Fall keine Abweichung - wenn der Tod länger als 30 Jahre her ist, sind keine Sperrfristen mehr gültig, aber das will man in den betreffenden Ämtern wohl nicht so sehen

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        • Andi1912
          Erfahrener Benutzer
          • 02.12.2009
          • 4488

          #19
          § 62 (3) PStG

          Zitat von Rheinländer Beitrag anzeigen
          ... Da sehe ich zu meinem Fall keine Abweichung - wenn der Tod länger als 30 Jahre her ist, sind keine Sperrfristen mehr gültig, aber das will man in den betreffenden Ämtern wohl nicht so sehen
          Hallo Rheinländer,

          leider ist da doch eine Abweichung! Denn §62 Absatz 3 des Personenstandsgesetztes, auf das sich die Standesämter berufen, ist wesentlich schärfer formuliert bzw. weiter gefasst als die Regelungen im Bundesarchivgesetz:

          "Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung [durch "andere Personen"] nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner."

          Das Archivgesetz spricht von "Betroffenen", das Personenstandsgesetz von "Beteiligten" - ein vermeintlich kleiner aber de facto sehr großer Unterschied, der bei DaBroMfld nicht ausschlaggebend war, da sein Großonkel keine Kinder hatte...

          Bezüglich der Geburtsurkunde Deiner Uroma ist also die Frage, ob Deine Oma noch Geschwister hatte, welche dann auch schon alle vor mehr als 30 Jahren verstorben sein müssten...

          Die Ungleichbehandlung von Adoptivkindern (die ja keine Abkömmlinge im Sinne des Personenstandsgesetzes sind) ist meiner Meinung nach mehr als fragwürdig...

          Viele Grüße, Andreas

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          • Mats
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2009
            • 3390

            #20
            Zitat von Andi1912 Beitrag anzeigen
            Bezüglich der Geburtsurkunde Deiner Uroma ist also die Frage, ob Deine Oma noch Geschwister hatte, welche dann auch schon alle vor mehr als 30 Jahren verstorben sein müssten...
            Hallo,

            bei der Geburt der Oma waren nur die Oma und deren Eltern beteiligt, und bei der Geburt der Uroma eben die Uroma und deren Eltern. Bleibt also die Frage ob der Urgroßvater und die Eltern der Urgroßmutter ebenfalls vor mehr als 30 Jahren verstorben sind.

            Die Geschwister der Oma sollten bei deren Geburt besser unbeteiligt sein

            Grüße aus OWL
            Anja
            Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
            der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
            also ist heute der richtige Tag
            um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
            Dalai Lama

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            • Andi1912
              Erfahrener Benutzer
              • 02.12.2009
              • 4488

              #21
              Zitat von XJS Beitrag anzeigen
              ...Die Geschwister der Oma sollten bei deren Geburt besser unbeteiligt sein

              Grüße aus OWL
              Anja
              Ja, Anja, Du hast Recht - da habe ich mich verflogen... Bin halt Ing. und kein Jurist oder Standesbeamter...

              Gruß, Andreas

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              • Friedrich
                Moderator
                • 02.12.2007
                • 11326

                #22
                Moin Andeas,

                wer weiß, vielleicht bringst Du es als Ing. ja fertig, ein System zu konstruieren, wo die Geschwister der Oma bei der Geburt der Uroma beteiligt werden können...

                Friedrich
                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                • Rheinländer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.02.2012
                  • 1468

                  #23
                  Hallo zusammen, vielen Dank für die Hinweise und sorry, dass ich hier das Thema "missbrauche", aber das treibt mich schon länger um, und es wäre toll, wenn ich bei der Uroma etwas schneller vorankäme, damit ich nicht 3 Jahre vergeblich warten muss! Aber der Ansatz von Friedrich ist auch nicht schlecht

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                  • DaBroMfld
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.07.2012
                    • 123

                    #24
                    @Henry Jones: In den archivierten Standesamtsunterlagen von Beckum-Stadt gab es noch bis 1955 Sterbeurkunden von Männern, die im Krieg gefallen bzw. für tot erklärt wurden. Da gab es dann eine von 1955 datierte Urkunde, auf der ein Todesdatum von 1943 vermerkt wurde (vermutlich, vom Tag des großen Angriffs am Sterbeort). Ob da auch Hinweise auf Gerichtsaktenzeichen waren, erinnere ich jetzt nicht mehr. Demnach vermute ich, dass auch in den Folgejahren noch Sterbefälle nachrichtlich eingetragen wurden.

                    @Rheinländer: Du kannst den Thread gerne "missbrauchen", passt ja durchaus zum Thema und ist deshalb für mich völlig Okay ;-).

                    Gruß
                    DaBroMfld

                    Kommentar

                    • Henry Jones
                      Erfahrener Benutzer
                      • 31.12.2008
                      • 1417

                      #25
                      Hallo DaBroMfld (seltsamer Name?),

                      kannst du mir so eine Sterbeurkunde für einen tot Erklärten einmal zur Verfügung stellen? Kann mir kaum vorstellen (und es war auch nicht erlaubt) neben dem Todeserklärungsbeschluss auch noch auf der selben Grundlage eine Sterbeurkunde auszustellen. Ich kann mir eher vorstellen, dass Personen direkt nach dem Krieg für tot erklärt wurden und es dann Anfang der 50er durch Heimkehrerbefragungen etc. neue Kenntnisse zum Tod des Betreffenden gab. Entsprechend dürfte dann auf der Sterbeurkunde auch ein Randvermerk zu einer Todeserklärung vorhanden sein. Alternativ ein Aufhebungsbeschluss!

                      Sterbeurkunden von Kriegsgefallenen werden sogar heutzutage noch ausgestellt!

                      Gruß Alex
                      Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
                      www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
                      www.vksvg.de (Forum)

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                      • Joanna

                        #26
                        Hallo Alex,

                        da stimme ich Dir voll zu.

                        Bei für tot Erklärten gab es keine Sterbeurkunde.

                        Sterbeurkunden werden nur für Personen ausgestellt, bei denen der Tod wirklich festgestellt wurde. Für tot Erklärte könnten ja evtl. doch noch leben, auch wenn man nie wieder etwas von Ihnen gehört hat (z.B. keine Papiere - aber Gedachtnisverlust).

                        Meistens wurden die Menschen ja für tot erklärt, weil die überlebende Ehefrau kein Witwengeld oder die Kinder kein Halbwaisengeld bekommen hätten. Oder wenn die Ehefrau wieder heiraten wollte. Oder im Erbschaftsfall. Dieser Gang war für die Hinterbliebenen immer sehr schwer, da sie ja eigentlich gar nicht wussten, was mit ihren Lieben geschehen war.

                        Ich meine mich in unserem Fall erinnern zu können, dass die überlebenden Geschwister, es handelte sich um einen Erbschaftsfall, eine Frist einhalten mussten, bevor der Bruder für tot erklärt werden durfte.

                        Wenn natürlich später nachweislich, und dazu gehörten sicherlich auch eidesstattliche Versicherungen von den überbringenden Kriegskameraden, der Tod erklärt wurde, musste natürlich auch eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Dann konnte es bestimmt auch passieren, dass ein Spätheimkehrer 1954 diese Nachricht überbrachte und er wusste, wann der Kamerad gestorben war.

                        Anders kann es doch gar nicht gewesen sein.

                        Mich würde so eine ausgestellte Sterbeurkunde auch interessieren.

                        Gruß Joanna

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                        • DaBroMfld
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.07.2012
                          • 123

                          #27
                          Leider habe ich die Urkunden im Archiv nicht fotografiert, da sie meine Familienforschung nicht betreffen. Allerdings kommen mir langsam wirklich Zweifel, ob es sich um tot erklärte oder erst spät tot aufgefundene Soldaten des II. Weltkrieges handelt. Den Unterschied habe ich beim durchsehen der Akten nicht registriert bzw. genau nachgelesen. Möglich also, das allesamt um sicher Gefallene handelte.

                          Gruß
                          DaBroMfld

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