strupata

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  • alfred47
    Erfahrener Benutzer
    • 03.10.2008
    • 1246

    [gelöst] strupata

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1761
    Region, aus der der Begriff stammt: Sachsen



    Hallo an alle,

    bei der Deutung von einem KB-Eintrag meines Vorfahren zu seiner 2. Heirat bitte ich um Unterstützung:
    „06.09.1761 Es ist Joh. Gottlieb xxx, ein Wittwer … allhier, der sich mit Maria Rosina, einer strupata, Abraham xxx, weil. Nachbars … hinterl. Tochter in ein ehrichtlich Ehegelöbnis eingelassen hat, allhier … aufgeboten und copuliret worden.

    Im Internet stand für strupata: geschwängert, geschändet.

    Seine erste Frau ist am 16.03.1761 gestorben. Die Heirat mit der o. g. zweiten Frau erfolgte am 06.09.1761.
    Das erste Kind aus dieser Beziehung wird am 30.05.1762 geboren.

    Meine Frage: auf wen bezieht sich das „strupata“?
    Zwischen Heirat und Geburt sind 9 Monate vergangen, also konnte der Pfarrer von einer Affäre keine Kenntnis haben.
    Hatte die Braut eine diesbezügliche Vorgeschichte und mein Vorfahre wollte ihr eine gesicherte Zukunft verschaffen?

    Für Denkanstösse bin ich dankbar.

    Gruß, Alfred
  • Huber Benedikt
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2016
    • 4650

    #2
    moin
    das von dir genannte Wort "strupata" gibt es nicht in Latein.
    Stuprare und das davon abgeleitete Partizip stupratus/a/um heisst
    geschändet/ vergewaltigt.

    Hatte die Braut bereits ein unehel. Kind?
    Manche unehel. Mütter behaupteten zur Rettung ihrer "Ehre" vergewaltigt bzw. zum GV genötigt worden zu sein, eben stuprata.
    Ursus magnus oritur
    Rursus agnus moritur

    Kommentar

    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2491

      #3
      Moinsen zusammen,
      ich kann Hubert Benedikt nur beipflichten *struparta* = wurde geschändet*.
      Jetzt müsste man wohl schauen, was in den Kirchenbüchern zu finden ist, vielleicht
      finden sich ja hier weiterführende Hinweise.
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        Zitat von holsteinforscher Beitrag anzeigen
        Moinsen zusammen,
        ich kann Hubert Benedikt nur beipflichten *struparta* = wurde geschändet*.
        nönö nix beipflichten..... nicht strupata und auch nicht struparta!

        stuprare ist das Verb und daher heisst es auch stuprata.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • alfred47
          Erfahrener Benutzer
          • 03.10.2008
          • 1246

          #5
          Guten Morgen,

          mein Fehler ... ich habe nicht richtig aus dem KB abgeschrieben und das "r" an die falsche Stelle gesetzt.
          Im KB steht "stuprata". Danach hatte ich auch im Internet gesucht und die Erklärung gefunden.

          Vielleicht hatte die Braut wirklich ein uneheliches Kind und der Pfarrer wollte das damit ausdrücken. Das erscheint mir logisch, darauf bin ich nicht gekommen.

          Ich hatte diesen Begriff bisher nicht gelesen. Die Braut kommt aus einem anderen Ort, so dass ich im Moment nicht sagen kann, ob sie bereits ein Kind hatte.
          Vielleicht findet sich später bei den Heiraten oder Sterbeeinträgen eine Erklärung.
          Danke an Huber Benedikt und Roland.

          Gruß, Alfred

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