Lesehilfe Lagerbuch/Visitationsregister 1682

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  • Marvin_Brune
    Benutzer
    • 22.01.2021
    • 33

    [ungelöst] Lesehilfe Lagerbuch/Visitationsregister 1682

    Quelle bzw. Art des Textes: Lagerbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1682
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Westfalen
    Namen um die es sich handeln sollte: Korff


    Hey vielleicht kann mir jemand dabei helfen herauszufinden, was für ein kleines Wort direkt vor "Herman" steht. Ich kann das echt nicht entziffern,
    das steht bei mehreren Einträgen immer neben einem Vornamen und vor einem zweiten Vornamen. Ich kann mir aber echt nicht erschließen, was da stehen soll.
    Liebe Grüße
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Marvin_Brune; 27.02.2021, 23:08.
  • j.steffen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2006
    • 1425

    #2
    Hallo,
    iezo = jetzo?
    MfG,
    j.steffen

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28393

      #3
      Hallo Marvin,

      der direkte Link zum Bild ist immer besser als ein Screenshot!! Vorallem, wenn es frei zugänglich ist.

      Nach längerem Suchen hab ich es gefunden


      Ja, jezo für jetzt / nun.
      Im nächsten Bild ist es nochmal, dort auch im Zusammenhang besser verifizierbar.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • ThomasMinke84
        Benutzer
        • 24.06.2020
        • 37

        #4
        "iezo" Salopp übersetzt - "jetzt"

        Im passenden Kontext findest du es in diesem PDF Dokument :



        Seite 64
        Zuletzt geändert von ThomasMinke84; 27.02.2021, 17:26. Grund: korrektur

        Kommentar

        • Marvin_Brune
          Benutzer
          • 22.01.2021
          • 33

          #5
          Vielen Dank euch!,

          meint ihr das jetzt bezieht sich darauf, dass der Hof jetzt von der Person mit dem zweiten Namen übernommen wurde und der erste Name somit den Vorbesitzer (bzw. dann auch vmtl. Vater) angibt?
          LG

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          • Zita
            Moderator
            • 08.12.2013
            • 6065

            #6
            Hallo Marvin,

            ja, ich denke auch dass es sich um den neuen Besitzer handelt. Ob es Vater und Sohn sind, kann man ohne weitere Belege nicht annehmen.

            LG Zita

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