Bitte um Entzifferung

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  • Tineru
    Erfahrener Benutzer
    • 26.02.2010
    • 182

    [gelöst] Bitte um Entzifferung

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1829
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Züschen/ Waldeck




    Hallo,

    ich habe hier einen Eintrag der Heirat von Johann Jost Pfannkuch; leider kann ich so gut wie gar nichts entziffern.

    Wer kann mir helfen?
    Zuletzt geändert von Tineru; 19.03.2010, 09:39.
    Umzugsbedingter Datenverlust - ich bitte um Nachsicht.

  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2633

    #2
    Hallo Tineru!

    Hier mein Leseversuch:

    Proclamierte u. Copulierte
    1829
    1. Actum Züschen, am 31t. Mai 1829
    Nachdem Johann Jost Pfannkuchen anliegende Bescheinigung des OberJustiz-Amtes beigeben
    hatte, dass seine Eheberedung mit Anna Elisabeth Marna? aus Lohen am 4ten d.M. gerichtlich be-
    stätigt sey, wurde dieselbe an den Sontagen am 10ten, 17ten u. 24ten d. M. in hiesiger Kirche pro-
    clamiert, ohne dass Einspruch erfolgte. Da derselbe sub Lit. B. (bei)liegende Bescheinigung
    beibrachte, dass die Proclamation gleichfalls in Lohen geschehen sey u. kein sonstiges Hinder-
    nisses? Hinderniß obetierte?, so wurde gemeintes Brautpaar heut in hiesiger ? Kirche getraut.
    Actum ….
    Adam, Pfr.

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28393

      #3
      Hallo Tineru,

      zunächst möchte ich Dich bitten, beim nächsten Mal das Bild als Anhang einzustellen oder zu verlinken. Bei größeren Bildern wie diesem, wird der Thread sonst etwas unübersichtlich.

      Ich lese:

      Proclamierte u. Copulierte
      1. Actum Züschen am 31 ten Mai 1829
      Nachdem Johann Jost Pfumbache(??) anlegende Bescheinigung des Oberjustiz. Amts beigabe ..
      hatte, daß sein Ehe...ung mit Anna Elisabeth Mauer(??Maier??) aus Lohne am 6ten d. M. gerichtlich be-
      stätigt sey, wurde derselbe an den Sontage am 10ten, 17ten u. 21ten d. M. in hiesiger Kirch pro-
      clamiert, ohne daß Einspruch erfolgte. Da derselbe sub Lit.B. ...liegende, Bescheinigung
      beibrachte, daß die Proclamatieon gleichselbst in Lohne geschenhen sey u. kein sonstiges Hand-
      nisches(??) Hinderniß obetirte(??) so wurde genantes Braupaar heut in hiesiger ref. Kirche getraut.
      Actum .........
      Adam Pfr.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Tineru
        Erfahrener Benutzer
        • 26.02.2010
        • 182

        #4
        Prima, vielen Dank!

        Xtine, beim nächsten Mal packe ich es in den Anhang.
        Umzugsbedingter Datenverlust - ich bitte um Nachsicht.

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