Heirat unter Verwandten?

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  • bleckis
    Erfahrener Benutzer
    • 02.06.2009
    • 286

    [gelöst] Heirat unter Verwandten?

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde?
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1802
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Windau-lettland
    Namen um die es sich handeln sollte: 2x Gleitzmann


    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Hallo,wer bitte kann mir diese Ehe erklären-übersetzen? Ich lese in der Anlage,dass ein Johann Heinrich Gleitzmann eine Anna Dorothea Gleitzmann heiratet-1802 18. April? Sie ist die jüngste Tochter seines Stiefbruders-Johann Samuel Gleitzmann. Johann Samuel war 2 Mal verheiratet-die Tochter aus erster Ehe des Johann Samuel heiratet den Sohn aus dessen 2. Ehe- lateinisch wird das in der Urkunde irgenwie auch erklärt. Natürlich streikt mein Ahnenprogramm und weist mich auf die "Heirat von Geschwistern" hin-wie ist es nun richtig? Oder hatte Johann Samuel einen Bruder und dessen Tochter ist dann die Dorothea?
    Ich bin gespannt auf eine logische Erklärung-ist doch verwirrend.
    Grüße von Bernd
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  • rpeikert
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2016
    • 2673

    #2
    Guten Tag

    Bräutigam und Brautvater waren Stiefbrüder. Also hatten sie keinen Elternteil gemeinsam, sonst wären sie Halbbrüder. Sie waren aber wohl Cousins (so interpretiere ich das "in secundo grado ..."). Stiefbrüder wurden sie dann, weil von beiden ein Elternteil starb und die beiden Ueberlebenden einander geheiratet hatten.

    Gruss, Ronny

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    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19762

      #3
      Heinrich heiratet seine Nichte. Sie war die Tochter seines Stiefbruders Samuel.
      Die Eheleute sind im II. Grad ungleicher Linie miteinander blutsverwandt.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

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      • rpeikert
        Erfahrener Benutzer
        • 03.09.2016
        • 2673

        #4
        Die Tochter des Cousins ist aber doch keine Nichte. Oder interpretierst Du "Stiefbruder" als Halbbruder? Das wäre aber doch ein grober Fehler in der Urkunde.

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        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 19762

          #5
          Stiefbruder = hier Halbbruder. Sonst gäbe es keine Blutsverwandtschaft.


          Der II. Grad bezieht sich auf die Verwandtschaft der Brautleute.


          So jedenfalls meine Deutung.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

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          • rpeikert
            Erfahrener Benutzer
            • 03.09.2016
            • 2673

            #6
            Ja, in meiner Version wäre es "im 3. Grad, den 2. berührend". Dafür stimmt der "Stiefbruder".

            In Deiner Version stimmt der Grad (im 2. Grad, den 1. berührend), dafür der Stiefbruder nicht.

            Vielleicht liegt die Erklärung ja im Lateinischen, das ich nicht wirklich verstehe (?).

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            • bleckis
              Erfahrener Benutzer
              • 02.06.2009
              • 286

              #7
              Heirat unter Verwandten?

              Hallo Ronny,Hallo Horst-ich bedanke mich fpr Eure Antworten.Leider blicke ich immer noch icht durch-ich bin bisher davon ausgegangen,dass die Tochter aus der 1.Ehe des Samuel = Anna Dorothea den Sohn aus der 2.Ehe des Samuel=Johann Heinrich heiratet-dann wäre der Vater für das Brautpaar derselbe-nur unterschiedliche Mütter. Da liege ich wohl falsch! Ich hänge mehere Ausschnitte mit an. Da ist ersichtlich,dass Samuel auch noch einen Bruder hatte_= Johann Heinrich * 1758-vermutlich ist der Bräutigam,der auch Johann Heinrich heißt * ? also dessen Sohn und nicht der vom Johann Samuel-wäre es dann "korrekter und erlaubt". Ist dann die Formulierung "Stiefbruder" korrekt? Ich bitte Euch auch um Lesehilfe bezüglich des Wortes hinter "hiesiger Bürger" und hinter "diese Ehe..."
              Ich bedanke mich recht herzlich


              viele Grüße von Bernd
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              • Horst von Linie 1
                Erfahrener Benutzer
                • 12.09.2017
                • 19762

                #8
                Nein, die Halbschwester hätte er nicht heiraten dürfen.
                Vom ersten Grad steht da auch nichts.



                Knochenhauer


                die Ehe in secundo gradu affinitatis lineae inequalis
                Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                Und zum Schluss:
                Freundliche Grüße.

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                • rpeikert
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.09.2016
                  • 2673

                  #9
                  Um die Sache etwas zu entwirren: Die Tatsache dass der Samuel mehr als eine Ehe hatte, spielt hier keine Rolle. Weder bei Horst's noch meiner Interpretation. Aber bei der Generation davor ist das von Belang.

                  Weisst Du ob der 1758 geborene Johann Heinrich die Kindheit überlebt hatte? Und war er Voll- oder Halbbruder des Samuel?

                  Falls ja und Vollbruder, würde Horst's Interpretation nicht funktionieren. Der Samuel hatte ja kaum zwei Söhne namens Johann Heinrich.

                  Falls ja und Halbbruder, war er der Bräutigam von 1802 und Horst's Interpretation trifft zu.

                  Ich glaube, Du musst "ganz einfach" alle Taufen und Heiraten von Gleitzmanns zusammentragen. Erst dann hat man Gewissheit.
                  Zuletzt geändert von rpeikert; 03.01.2022, 12:57.

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                  • bleckis
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.06.2009
                    • 286

                    #10
                    Heirat unter Verwandten?

                    Hallo Ronny,der 1758 geborene Johann Heinrich ist 1843 gestorben. Vom Samuel kann ich das Geburtsdatum nicht finden.
                    Von ihm sind das die Daten:Gleitzmann, Johann Samuel, Schuhmachermeister
                    oo I. Windau (Kurland) 08.06.1759 Catharina Engel
                    oo II. Windau (Kurland) 30.04.1784 Marie Binger.
                    Ich habe jetzt den 1758 geborenen Johann Heinrich zum Ehemann der Anna Dorothea gemacht-dann wird das vom System akzeptiert. Das Brautpaar hat einen Altersunterschied von 20 Jahren. In diesem Fall hat der Bräutigam die Tochter seines Onkels geheiratet.also seine Cousine-aber der Begriff Stiefbruder passt immer noch nicht...
                    In den Kirchenbüchern sind keine weiteren Daten zu ermitteln.
                    Grüße von Bernd

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                    • Horst von Linie 1
                      Erfahrener Benutzer
                      • 12.09.2017
                      • 19762

                      #11
                      Zitat von bleckis Beitrag anzeigen
                      In diesem Fall hat der Bräutigam die Tochter seines Onkels geheiratet.

                      Ohne Beleg ist das eine durch die Verwandtschaftsangabe ("II.Gr. ineq.")
                      nicht gedeckte Annahme.
                      Meine Lösung:

                      Der Vater von Samuel hatte eine weitere Ehe, aus der Heinrich stammte.
                      Vermutlich beträgt der Altersunterschied zwsichen Samuel und Heinrich 25 Jahre und mehr.
                      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                      Und zum Schluss:
                      Freundliche Grüße.

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                      • rpeikert
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.09.2016
                        • 2673

                        #12
                        In diesem Fall hat der Bräutigam die Tochter seines Onkels geheiratet.also seine Cousine.
                        Nein, das definitiv nicht, sorry.

                        Entweder die Tochter seines Halbbruders. Das ist dann der Fall, wenn der Bräutigam Joh. Christoph und der Brautvater Joh. Samuel den gleichen Vater hatten. Vorausgesetzt der Bräutigam war identisch mit dem 1758 geborenen, wäre das ja so.

                        Oder die Tochter des Cousins. Wenn nämlich der Bräutigam Joh. Christoph und der Brautvater Joh. Samuel den gleichen Grossvater väterlicherseits hatten. Dass Cousins/Cousinen später zu Stiefgeschwistern wurden, kam nicht selten vor. Dadurch ändert sich aber nichts an der Verwandtschaft 2. Grades. Darum wäre in diesem Fall die Bezeichung "Stiefbruder" im Traueintrag korrekt, aber nicht der Verwandschaftsgrad der Brautleute.

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