Bitte um Lesehilfe eines Gerichtsaktes v. 1697

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  • WastelG
    Erfahrener Benutzer
    • 09.04.2021
    • 591

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe eines Gerichtsaktes v. 1697

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsakt
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1697
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Steinbach, Baden
    Namen um die es sich handeln sollte: Georg und Christian Görig sowie Carl Ohßer


    Hallo liebes Forum,

    Ich habe letzte Woche eine kleine Archivreise nach Karlsruhe unternommen, und bin dabei auf einen Gerichtsakt aus Steinbach gestoßen, in welchem auch mein direkter Ahne Christian G. involviert war. Das Regest des Generallandesarchiv lautet:
    Klage des Georg Görig, Bürger und Küfer zu Steinbach, gegen Carl Ohser, Bürger zu Steinbach, auf Auslösung eines von seinem Verwandten Christian Görig an den obegenannten Carl Ohser verkauften Gartens 1697“
    (siehe).

    Auslösung dürfte hier wohl (nach dem Grimmschen-Wörterbuch) das Abbezahlen der Schuld, welche durch den Kauf des Gartens seitens Ohsers entstanden ist, meinen (siehe). Die Handschrift wird nach den ersten beiden Scans m.E. leichter lesbar, auch sind die Inhalte der Seiten z.T. ident oder zumindest ähnlich. Da die Kirchenbücher in Steinbach kriegsbedingt schon 1696 enden, ist diese Quelle eine große Chance für mich um mehr über Christian G. zu erfahren. Hier einmal meine Lesung der ersten drei Scans:
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

    Marggrafschaft b[aden]baaden
    ambt Steinbach
    (gestrichen: Kauf Tausch und Erpungs (?)-Sachen)
    Steinbach
    Häuserstand (?)
    in appellations-Sachen.

    zwischen Geörg Görig, Burger und
    Küfer daselbst apellanter.
    und
    Carl Oser, auch Burger inwohner
    allda, apellater.

    Auslösung eines von Christian
    Görig an obgenanten Oser
    Verkauften Hofraits (?)
    1697

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx


    Durchleüchigster fürst, Gnädigster
    fürst undt herr. p.

    Vor .8 tagen hat (gestrichen: Clauß; ausgebessert durch: Carl) Ohßer Burger zu Stein“
    bach ein stuckh (?) garthen von Christian Göriger
    daselbstig ein Staabhalter per 115 f: khäuf“
    lich ?h?sich genom[m]en (?), welcher garthen aber
    ich (?) und ?rth??igter supplicant, weilen solcher (?)
    von meines (?) Vatters seel:[ig] (?) Schwester Kind-
    her züsamt (?) außzulößen gemeint, es will aber
    ein lob??: ??bt zu Steinbach solches (?) nicht zulassen
    der v?sahen (?) …b… ein Verglich …üsch…
    Oser Christian Görig undt mir aus genichtet (?)
    wa… aber einige Lohßung wann mit
    der Zeit ein oder ander stückh gärth verkhauft
    würdte nicht ?f?gedingt=…d?r?? nur
    allein mir (?) dir ein Jahr (?) zu meiner Sch…är
    d…h dießen verkhauften garthen gezäunt (?)
    wurden. Zu deme (?) aber sothanne khäu?,der ein
    h…sling is (?) aber ein blutsverwanter hier
    bin, hoffe ich die g…tigkheit der Lohßung
    zu diesßem garthen zu haben .d V…

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

    dann aber (?) eu?: (eure?) fürstl:[iche] dsl: (?) hiemit mein hud“ (?) …igste Bitt gelanget, dießelbe (?) ge… umb
    so viel mehr gesuniger (?) orthen g…digte?
    befehl (?) ??gesen zu lassen, damit mir alß einem
    blut…dt die Lohßung … wordten
    möchte. Gnädigster will… mich und thän“
    igst … ?leibe.

    Hoch: (?) Furstl: dse:

    Vnderthänigster…sambster
    Geörg görig Burger undt
    Khüfer zu Steinbach

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

    Apellantion…Berufung gegen ein Urteil der ersten Instanz (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufung_(Recht))

    supplicant..."Antragssteller"

    Ich werde das Thema laufend aktualisieren, und erweitern. Großes Dankeschön schonmal im voraus an alle Helfer!
    Liebe Grüße,
    Sebastian
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  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1679

    #2
    Vor .8 tagen hat (gestrichen: Clauß; ausgebessert durch: Carl) Ohßer Burger zu Stein-
    bach ein stueckh garthen von Christian Göriger
    daselbstig ein Staabhalter per 115 f: khäuff-
    lich ahn sich genommen, welchen Garthen aber
    ich underthanigster Supplicant, weilen solcher
    von meines Vatters seel:[iger] Schwester Kindt
    her rühret, außzulößen gemeint, Es will aber
    ein Lobl[iches] Ambt zu Steinbach solches nicht zulassen
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 22.07.2022, 10:25.
    Schöne Grüße
    Michael

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    • M_Nagel
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2020
      • 1679

      #3
      der Ursohn? Hiebauer? ein Verglich zwüschen
      Ihme Christian Görig undt mir auffgerichtet
      worinnen aber einige Lohßung wann mit
      der Zeit ein oder ander stückh gärth verkhaufft
      würdte nicht ahngedingt=sondernn nur
      allein mir die Einfohr zu meiner Söhn? wär
      durch dießen verkhaufften Garthen gegönnt
      worden. Zu deme aber sothaner Khäuffer ein
      Fremdling ich aber ein Bluetsverwanter hier
      bin, hoffe ich die Gerechtigkheit der Lohßung
      zu dießem Garthen zu haben. Weßwegen
      Zuletzt geändert von M_Nagel; 22.07.2022, 12:32.
      Schöne Grüße
      Michael

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      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 1679

        #4
        dann ahn Ew. Fürstl. M. hiemit mein under-
        thänigste Bitt gelanget, dießelbe geruhe umb
        so viel mehr gehöriger orthen gnädigsten
        Befelch Ergehen zu lassen, damit mir alß einem
        Bluetsfreindt die Lohßung gestattet werdten
        möchte. Gnädigster willfohr mich underthä-
        nigst trost undt pleibe

        Ew: Furstl: M:

        Vnderthänig treu gehorsambster
        Geörg Görig Burger undt
        Khüffer zu Steinbach
        Zuletzt geändert von M_Nagel; 22.07.2022, 12:01.
        Schöne Grüße
        Michael

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        • WastelG
          Erfahrener Benutzer
          • 09.04.2021
          • 591

          #5
          Danke soweit schonmal!
          Jetzt wird der Gegenstand schon etwas klarer; So wie ich es verstehe, geht es nicht darum, dass Ohser nicht die Schulden nicht begleicht, sondern dass Georg G. von seinem familiär bedingten Anspruch auf den Garten gebrauch machen will.

          Hier einmal die nächsten drei Scans; der erste (test0032) ist doppelt, da Kopf- und Fußzeile verkehrt geschrieben wurden.

          xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx

          (verkehrt: )
          praes.[entirt] d. 7.Maij 1691 ./.
          Vnderthänigstes Bitten

          Mein Geörg görigs
          burgers undt Khufers
          zu Steinbach ./.

          Der Fürstl.[ich] Marg.[gräflich] Badi[sc]h.[e] Ambtßverweßer unndt
          Stattschreiber zu Steinbach, Bartholomäuß Yhlein
          hat über die hierinn vermeld[t]e stritige außlosungß
          sach, Extractum Prothocolli; sambt dem vorüber
          Ertheilten Ambtsbeschaidts una cum rationibus
          decidendi, umb die fernere Notturft darüber ver=
          fügen zu können, fürdersambt anhero Einzuschickh.[en]
          Decretum in Consulio Baaden den 9ten May 1697
          Fürstl.[icher] Marg.[gräfischer] Badd.[ischer]
          geheimber Rath, Hoffrathß
          „director undt Hofräthe.
          … (Signatur)
          S: ??: Schwartz[ach]
          (verkehrt: ) praes.[entiert] den ?ten Maij 1697.

          xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx

          Exped. der fürstl.[ichen] M:[arggräflich] B.[adischen] Ambtß
          verweßer undt Stattschreib
          „er zu Steinbach hat über
          die hirin vermeldte stritige
          außlosungßsach Extractum
          Prothocolli sambt dem va=
          rüber Ertheilten ambtsß
          beschaidt una cum rationibus
          decidendi umb die fernere
          notturft vorüber vor=
          „fugen zu können fürdersam[bt]
          anhero anh… einzuschickhen
          Decretum in Consilio Baad
          den, 2 Maij 1697.
          ?: M: B: g: ?:
          Hoffrathß director
          undt hofräthe

          xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx

          Steinbach

          in apellations sachen zwischen
          geörg gering, undt
          sollen die acta prioris instantiae
          eingeschickht werd:[en] den 9ten
          May 1697

          xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx

          Guten Start ins Wochenende!
          Sebastian
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von WastelG; 28.07.2022, 21:08.

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          • M_Nagel
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2020
            • 1679

            #6
            Steinbach

            in apellations sachen zwischen
            geörg gering, und
            sollen die acta prioris instantiae
            eingeschickht werden den 9ten
            May 1697
            Schöne Grüße
            Michael

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            • WastelG
              Erfahrener Benutzer
              • 09.04.2021
              • 591

              #7
              Hallo liebes Forum,

              Danke Michael! Oben habe ich jetzt noch einige Fehler ausbessern können, ich verstehe allerdings das eigenartige Zeichen vor dem Tag in der Datumsangabe nicht. Beim ersten Scan oben sieht es aus wie eine "7", und beim zweiten wie eine "9" (oder ein Beistrich). Kann mir jemand sagen was es damit aufsich hat?

              Anbei sind wieder die nächsten zwei Scans. Vor allem bei ersteren habe ich meine Schwierigkeiten:

              xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx

              ahn
              den Ambtsverweßern
              zue Steinbach

              Exped: w: der f:[ürstliche] M:[arggräfisch] B:[adische] Ambtsver.[weser] … hatt
              georg göring bürgern und küffern
              daselbsten und Carl oßer auch
              burgerlichen Inwohnern zue besagten
              Steinbach zue bedeutten daß Sie auff
              über Morg[en] freytag (gestrichen: ?) Vormittag gegen
              9. od 10.Uhr bey dahießiger
              Furstl[ichen] Cantzley entweder in aigner
              person oder durch einen gevollmachtigten
              Procurator erscheinen soll, umb
              daß, in der zwischen Ihnen beyden obschweb[enden]
              strittigen (gestrichen: ?) außloßungs Sach,
              vorfristig apellations Urthe[i]l an=
              zuhören. Decretum Baad den
              15 May 1697.
              f: M: B: Cantzley

              xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx

              Steinbach

              die angemaste außlo=
              „sung eines von Christian
              Görig dem Staabhalter zu
              besagbem S[te]i[n]b[ac]h. ahn (gestrichen: …; ausgebessert durch: Ohßer)
              verkaufften Hoffraith Platz
              in d Vorstatt daselbst betr.[effend]
              nebst dem Urthe[i]l so des
              17. t. Maij 1696. darauff er=
              gangen.

              xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx

              Liebe Grüße,
              Sebastian
              Angehängte Dateien
              Zuletzt geändert von WastelG; 01.08.2022, 19:38.

              Kommentar

              • M_Nagel
                Erfahrener Benutzer
                • 13.10.2020
                • 1679

                #8
                praes.[entirt] d. 7ten May 1697 ./.
                Underthänigstes Bitten

                Der Fürstl.[ich] Marg.[gräfliche] Badi[sc]h.[e] Ambtßverweßer unndt
                Stattschreiber zu Steinbach, Bartholomäuß Yhlein
                hat über die hierinn vermeld[t]e stritige außlosungß
                sach, Extractum Prothocolli; sambt dem darüber
                Ertheilten Ambtsbeschaidt una cum rationibus
                decidendi, umb die fernere Notturft darüber ver-
                fügen zu können, fürdersambst anhero Einzuschickh.[en]

                Decretum in Consilio Baaden den 9ten May 1697
                Fürstl.[ich] Marg.[gräflicher] Baad.[ischer]
                geheimber Rath, Hoffrathß
                -director unndt Hofräthe.
                Zuletzt geändert von M_Nagel; 27.07.2022, 17:25.
                Schöne Grüße
                Michael

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                • WastelG
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.04.2021
                  • 591

                  #9
                  Mahlzeit,

                  Es handelt sich also bloß um eine Suspensionsschleife für "ten" bei der Tagangabe. Danke für die Auflösung! Die vorletzten drei Scans sind somit ausreichend transkripiert.

                  Liebe Grüße,
                  Sebastian


                  Nachtrag:


                  Bei #3:
                  würdte nicht ahngedingt=sondernn nur
                  allein mir die Einfohr zu meiner Söhn? wär
                  durch dießen verkhaufften Garthen gegönnt

                  Ich würde "zu meiner Suhn wär", im Sinne von Sühne vorschlagen. Was es mit dem "Ursohn" weiter oben auf sich ist mir ein Rätsel. Jedenfalls sind im OFB-Steinbach keine "Hiebauer" verzeichnet (siehe).
                  Zuletzt geändert von WastelG; 28.07.2022, 21:05.

                  Kommentar

                  • WastelG
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.04.2021
                    • 591

                    #10
                    Hallo liebes Forum,

                    Ich wollte kurz auf das Steinbacher Lagerbuch aus dem Jahre 1654 aufmerksam machen, welches unter diesem Link frei einsehbar ist. Aufgrund der zeitlichen Nähe zu meinen Gerichtsakt, sind einige Formulierungen ähnlich; Am Ende des Dokuments findet sich ein Glossar, welches für die Transkription (zumindest für mich) von Hilfe ist.

                    Davon abgesehen hoffe ich, dass dieses Lagerbuch (in welchen nebenbei auch die Stadtordnung festgehalten ist), später beim Verständnis des Gerichtsakts von Nutzen sein wird. Schließlich sind alle abgabepflichtigen Güter samt Innhaber genannt. Darunter sind nur zwei Göring (Hanß Jerg G. und Peter G.), und einer von ihnen, davon bin ich überzeugt, ist der Vater von Christian G. dem Staabhalter.

                    Liebe Grüße und schönes Wochenende,
                    Sebastian

                    Kommentar

                    • WastelG
                      Erfahrener Benutzer
                      • 09.04.2021
                      • 591

                      #11
                      Bei dem Text aus #7 bei welchen ich besonders meine Schwierigkeiten habe ich jetzt noch einige Wörter, wenn auch unsicher (siehe (?)), ergänzen können. Das zweite Wort der 8en Zeile und das allerletzte Wort sind ident; Es müsste sich um ein dortiges Amt o.Ä. handeln.
                      Angehängte Dateien

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                      • M_Nagel
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.10.2020
                        • 1679

                        #12
                        Zitat von WastelG Beitrag anzeigen
                        Was es mit dem "Ursohn" weiter oben auf sich ist mir ein Rätsel. Jedenfalls sind im OFB-Steinbach keine "Hiebauer" verzeichnet (siehe).

                        Hallo, Sebastian,

                        Betr. "Ursohn" und "Hiebauer" korrigiere ich mich folgenderweise:

                        ... Der Ursachen hiebevor (= weshalb, aus welchem Grund früher/zuvor/vorher)ein Verglich zwüschen
                        Ihme Christian Görig undt mir auffgerichte
                        t...
                        Schöne Grüße
                        Michael

                        Kommentar

                        • M_Nagel
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.10.2020
                          • 1679

                          #13
                          Zitat von WastelG Beitrag anzeigen
                          Bei dem Text aus #7 bei welchen ich besonders meine Schwierigkeiten habe ich jetzt noch einige Wörter, wenn auch unsicher (siehe (?)), ergänzen können. Das zweite Wort der 8en Zeile und das allerletzte Wort sind ident; Es müsste sich um ein dortiges Amt o.Ä. handeln.
                          Ich lese es so:

                          9. oder 10.Uhr bey dahießiger
                          Furstl[ichen] Cantzley entweder in aigner
                          person oder durch einen gevollmachtigten
                          Procuratorn
                          Schöne Grüße
                          Michael

                          Kommentar

                          • M_Nagel
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.10.2020
                            • 1679

                            #14
                            Der F:[ürstlich] M:[arggräfliche] B:[adische] Ambtsverw. [eser] ... hatt
                            georg göring bürgern und küffern
                            daselbsten und Carl oßer auch
                            burgerlichen Innwohnern zue besagten
                            Steinbach zue bedeutten, daß sie auff
                            überMorg[en] Freytag Vormittag gegen
                            9. oder 10.Uhr bey dahießiger
                            Furstl[ichen] Cantzley entweder in aigner
                            person oder durch einen gevollmachtigten
                            Procuratorn erscheinen sollen, umb
                            daß, in der zwischen Ihnen beyden obschweb[enden]
                            strittigen (gestrichen: ?) außloßungsSach,
                            vorfristig appellationsUrthe[i]l an-
                            zuhöhren. Decretum Baaden den
                            15ten May 1697.
                            F: M: B: Cantzley.
                            Zuletzt geändert von M_Nagel; 31.07.2022, 21:09.
                            Schöne Grüße
                            Michael

                            Kommentar

                            • WastelG
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.04.2021
                              • 591

                              #15
                              Mahlzeit,


                              Auf "Cantzley" wäre ich wohl nie gekommen; herzlichen Dank!
                              Beruhend auf dieser Schrift vom 15.Mai müssten die angehängten zwei Seiten jetzt der Beschluss, der darauf ergangen ist, sein. Am Ende des ersten Scans wurde einiges gestrichen und ergänzt, was die Lesung erschwert; Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

                              xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

                              In Appelations Sachen sich haltende zwischen
                              Geörg Görig Burger unndt Küferen zu Stein=
                              bach, Appellanten eineß, unndt Carl Oßers=
                              auch bürgerlicher Inwohnerß daselbsten,
                              Appellaten anderen Theilß, eine ahngemaßte
                              außloßung einen von Christian Görig
                              dem Stabhalter zu besagtem Steinbach
                              ahn obgedacht.[en] Oßer verkauffte Hoffraith
                              Platzeß in der vorstatt daselbsten betr.[effend]
                              würdt auf den von dem Ambt Steinbach
                              hierüber geführten: unndt anhero einge=
                              schickhten Extractum Prothocolli sambt
                              demselben beygesetzten ambtßbeschaidt
                              una cum rationibus decidendi, unndt darü:
                              „ber von beederseithß strittigen Partheyen
                              beschehene mündl.[iches] conclusion hiemit zurecht
                              Erkandt, daß von Richter voriger Instanz
                              wohl gevrttheylt, übel davon apellirt,
                              unndt also solcheß Urtheyl hiemit von
                              Rechtßwegen zu confirmiren „ (darüber: „und zue bestättgen (?)) seye, aller=
                              „maßen „ (darüber: „wir) daßelbe hiemit (gestrichen: auch) confirm…
                              (gestrichen: wurdt; … in secunda; darüber: unndt bestättigg, gedachten Appellanten)
                              in die gerichts Räten bey dahiestige (?) fürst.
                              Cantzley aufgelasten (?) Ihme den Appellaten
                              nach Rechtlicher ermessigung (?) Zu entrichte unnd
                              urberzahlen (?) fällig ertheylende (?). pub: ?.


                              xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

                              Instantia aufgelastene (?) Vnkösten (Unkosten?) gegeneinander
                              compensirend: undt vergleichendte Publicatum
                              in Consilio Aglico. Baaden den 17.ten. May 1697
                              Fürstl.[iche] Marg.[gräfisch] baad.[ische]
                              Hofrathß Cantzley.
                              Ex Mdto (?)
                              f: R: Wenger[…]

                              xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

                              Danke im Voraus für eure Unterstützung und Liebe Grüße,
                              Sebastian
                              Angehängte Dateien
                              Zuletzt geändert von WastelG; 08.08.2022, 23:17.

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