Gerichtsbuch Sachsen - Kauf einer Fleischbank in Grimma 1837

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  • Basil
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2015
    • 2420

    [ungelöst] Gerichtsbuch Sachsen - Kauf einer Fleischbank in Grimma 1837

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsbuch AG Grimma Nr. 166
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1837
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Grimma, Sachsen
    Namen um die es sich handeln sollte: Wachtler, Johann Karl


    Moin freundliche Lesehelfer,

    ich habe hier einen Text aus einem Gerichtshandelsbuch des AG Grimma über den Kauf einer Fleischbank.
    Käufer war mein Vorfahr Johann Karl Wachtler aus Pegau.

    Mit einigen Mühen habe ich einen Großteil selbst lesen können. Ich bin aber nicht sicher, ob alles richtig ist.
    Und einige Worte erschließen sich mir einfach nicht (rot markiert).
    Daher bitte ich euch um Korrektur und Ergänzung meines Textes.

    Was mich besonders beschäftigt sind zwei wiederkehrende Punkte:
    Zum einen die Abkürzung hinter den Beträgen (grün markiert). Es ist wohl eine Abkürzung für Reichstaler, ähnlich wie hier dargestellt.
    Aber welche Zeichen/Buchstaben sind das genau?
    Zum anderen würde ich bei einigen Worten hinter dem 'd' ein 'e' erwarten, z.B. Seite 1, vorletzte Zeile, 2. Wort: 'unbeschad(e)t' oder Seite 2, 2. Absatz, 1. Wort: 'Beid(e)' (blau markiert). Ich bin nicht sicher, ob da halb unterm 'd' noch ein 'e' folgt oder nicht. Was meint ihr?

    Noch eine Frage, was bedeuten die Abkürzungen nach 'laut Besitzurkunde' (orange markiert)? 'd.d.' vermutlich 'de dato', aber was bedeutet 'conf.'?

    Hier nun der Text, er stammt aus dem GB AG Grimma Nr. 166, folio 318 ff. (Bild 0346 u. 0347): https://www.archiv.sachsen.de/archiv...f5#digitalisat

    -----

    Seite 1

    Kauf
    Meister Johann Karl Wachtlers über Meister Johann Gottlob Starkes
    Fleischbank
    – – –

    Vor dem Stadtgericht zu Grimma sind am unten bemerkten Tage
    der Bürger und Fleischermeister Johann Gottlob Starke von hier,
    Verkäufer
    und
    der Bürger und Fleischermeister Johann Karl Wachtler von Pegau,
    Käufer
    an Stadtgerichtsstelle in Person erschienen und haben einen über die
    Ersteren laut Besitzurkunde d.d. 19. & conf. 23. Januar 1795 eigen-
    thümlich zugehörige Fleischbank abgeschlossenen Kaufkontrakt zur
    Konfirmation überreicht, dessen beim Protokolle befindliches Ori-
    ginal also lautet:

    „ Zwischen
    Unterzeichneten ist nachfolgender Kaufxxx verabhand-
    delt und geschlossen worden

    Nämlich
    es verkauft und überläßt Meister Johann Gottlob Starke seine
    hier eigenthümlich zugehörige Fleischbank an Meister Karl Wachtler
    zu Pegau xxx und für

    Zweihundert und dreißig Thaler xxxgeld
    ganzer und vollständiger, folgendergestalt zu bezahlender
    Kaufsumme als:
    130.. – – Preuß. Cour. bekannt Käufer von Abkäufer zum
    Angeld erhalten zu haben und zeitlich demselben
    darüber unter Entsagung der Ausflucht des Nicht-
    empfangs, die übrigen
    100.. – – verspricht Abkäufer dem Verkäufer binnen dato
    und 8. Wochen in xxxgeld zu bezahlen
    womit die Kaufsumme aufgeht

    Hierüber
    und unbeschadt obiger Kaufsumme verspricht Abkäufer dem
    Verkäufer von xxx des Kaufs an ein Jahr lang wöc-


    Seite 2

    hentlich ein Pfund Fleisch oder 2.. – dafür zu geben

    Uebrigens
    verspricht Abkäufer noch dem Verkäufer für das Agio und
    die Interessen Fünf Thaler zu bezahlen, womit Verkäufer zu-
    frieden ist.

    Beid
    Theile sind hiermit zufrieden gewesen und haben diesen Contract
    eigenhändig unterschrieben
    Grimma, den 13. Februar 1837
    Johann Carl Wachtler
    Johann Gottlob Starke
    Carl Gottlob Brüger “

    Es ist dieser Kaufkontrakt den Kontrahenten deutlich und
    wörtlich vorgelesen worden, beide haben sich zu dessen Inhalte
    durchgehends bekannt und ihre Namensunterschriften auf Vor-
    legen als xxx eigenhändigen xxx Verkäufer hat
    hierauf bekannt, daß er außer den bereits quittirten 130..
    – – auch die zweite Kaufgeldxxx 100.. – – bare und rich-
    tig ausgezahlt erhalten habe, xxx wegen der ganzen Kauf-
    summe befriedigt sei, hat darüber unter Begebung der Aus-
    flucht des Nichtempfanges xxx, Käuferm die verkaufte
    Fleischbank übergeben und sich davon losgesagt, die Lehn dar-
    an aufgelassen und in Käufers Belehnung damit gewilligt
    Käufer hat die Quittung und Lehnsauflassung bestens xxx,
    übrigens dem Verkäufer die Wahl zwischen dem
    xxx und dem dafür gesetzten und in vierteljähri-
    gen Raten zu bezahlenden Geldquantum zugestanden dem-
    selben auch die Berichtigung der xxxmtlichen Kaufs- und Kon-
    firmations- Kosten übernommen. Endlich hat Verkäufer
    auch nach dem Empfang der bestimmten Agio, Vergütungs-Suxx-
    xxx von 5.. – – quittirend bekannt und Käufer dieses Be-
    kenntnis bestens angenommen

    In Mangel Bedenkens ist hierauf dieser Kaufkontrakt
    angenommen, konfirmiert und bestätigt, und Käufer mit
    der erkauften Fleischbank erb- und eigenthümlich beliehen,
    hierüber aber, in Uebereinstimmung mit dem aufgenom-


    Seite 3

    menen und auf Vorlesen genehmigten Protokolle, xxx
    xxx in beweisender xxx ausgefertiget, auch gleichlautende Ab-
    schrift deren zum Gerichtshandelsbuche gebracht worden
    Grimma am 6. Juni 1837

    Das Stadtgericht:
    xxx
    in dessen Stellvertretung
    Adam xxx
    Für richtige Abschrift
    Franz xxx

    -----

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Beste Grüße
    Basil
    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
    Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
    Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
    Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2645

    #2
    Hallo Basil,

    ein paar Ergänzungen:

    Seite 1

    Kauf
    Meister Johann Karl Wachtlers über Meister Johann Gottlob Starkes
    Fleischbank
    – – –

    Vor dem Stadtgericht zu Grimma sind am unten bemerkten Tage
    der Bürger und Fleischermeister Johann Gottlob Starke von hier,
    Verkäufer
    und
    der Bürger und Fleischermeister Johann Karl Wachtler von Pegau,
    Käufer
    an Stadtgerichtsstelle in Person erschienen und haben einen über die
    Ersteren laut Besitzurkunde d.d. 19. & conf. 23. Januar 1795 eigen-
    thümlich zugehörige Fleischbank abgeschlossenen Kaufkontrakt zur
    Konfirmation überreicht, dessen beim Protokolle befindliches Ori-
    ginal also lautet:

    „ Zwischen
    Unterzeichneten ist nachfolgender Kauf Contract verabhand-
    delt und geschlossen worden

    Nämlich
    es verkauft und überläßt Meister Johann Gottlob Starke seine
    hier eigenthümlich zugehörige Fleischbank an Meister Karl Wachtler
    zu Pegau neu und für

    Zweihundert und dreißig Thaler Courentions?geld
    ganzer und vollständiger, folgendergestalt zu bezahlender
    Kaufsumme als:
    130.. – – Preuß. Cour. bekannt Käufer von Abkäufer zum
    Angeld erhalten zu haben und zeitlich demselben
    darüber unter Entsagung der Ausflucht des Nicht-
    empfangs, die übrigen
    100.. – – verspricht Abkäufer dem Verkäufer binnen dato
    und 8. Wochen in Cour?gelde zu bezahlen
    womit die Kaufsumme aufgeht

    Hierüber
    und unbeschadt obiger Kaufsumme verspricht Abkäufer dem
    Verkäufer von Confirmation des Kaufs an ein Jahr lang wöc-
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • Balthasar70
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2008
      • 2645

      #3
      Seite 2

      hentlich ein Pfund Fleisch oder 2.. – dafür zu geben

      Uebrigens
      verspricht Abkäufer noch dem Verkäufer für das Agio und
      die Interessen Fünf Thaler zu bezahlen, womit Verkäufer zu-
      frieden ist.

      Beide
      Theile sind hiermit zufrieden gewesen und haben diesen Contract
      eigenhändig unterschrieben
      Grimma, den 13. Februar 1837
      Johann Carl Wachtler
      Johann Gottlob Starke
      Carl Gottlob Brüger “

      Es ist dieser Kaufkontrakt den Kontrahenten deutlich und
      wörtlich vorgelesen worden, beide haben sich zu dessen Inhalte
      durchgehends bekannt und ihre Namensunterschriften auf Vor-
      legen als ihre eigenhändigen rekognoszirt. Verkäufer hat
      hierauf bekannt, daß er außer den bereits quittirten 130..
      – – auch die zweite Kaufgeldxxx 100.. – – baar und rich-
      tig ausgezahlt erhalten habe, mithin wegen der ganzen Kauf-
      summe befriedigt sei, hat darüber unter Begebung der Aus-
      flucht des Nichtempfanges quittirt, Käuferm die verkaufte
      Fleischbank übergeben und sich davon losgesagt, die Lehn dar-
      an aufgelassen und in Käufers Belehnung damit gewilligt
      Käufer hat die Quittung und Lehnsauflassung bestens acceptirt,
      übrigens dem Verkäufer die Wahl zwischen dem ausbedungen
      xxx Deputat und dem dafür gesetzten und in vierteljähri-
      gen Raten zu bezahlenden Geldquantum zugestanden dem-
      selben auch die Berichtigung der mtlichen Kaufs- und Kon-
      firmations- Kosten übernommen. Endlich hat Verkäufer
      auch nach dem Empfang der bestimmten Agio, Vergütungs-Sum-
      me von 5.. – – quittirend bekannt und Käufer dieses Be-
      kenntnis bestens angenommen

      In Mangel Bedenkens ist hierauf dieser Kaufkontrakt
      angenommen, konfirmiert und bestätigt, und Käufer mit
      der erkauften Fleischbank erb- und eigenthümlich beliehen,
      hierüber aber, in Uebereinstimmung mit dem aufgenom-
      Zuletzt geändert von Balthasar70; 16.04.2023, 22:48.
      Gruß Balthasar70

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      • Balthasar70
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2008
        • 2645

        #4
        Seite 3

        menen und auf Vorlesen genehmigten Protokolle, xxx
        xxx in beweisender Form ausgefertiget, auch gleichlautende Ab-
        schrift deren zum Gerichtshandelsbuche gebracht worden
        Grimma am 6. Juni 1837

        Das Stadtgericht:
        Richter__
        in dessen Stellvertretung
        Adam xxx
        Für richtige Abschrift
        Franz xxx


        Basil[/QUOTE]
        Gruß Balthasar70

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        • Basil
          Erfahrener Benutzer
          • 16.06.2015
          • 2420

          #5
          Hallo Balthasar70,

          vielen Dank für deinen Beitrag. Einige deiner Ergänzungen sind gut und plausibel, andere stelle ich aber in Frage. Ich hätte wohl das mit den Farben lassen sollen. Das macht es schwer, meine Problemstellen und deine Ergänzungen zu unterscheiden.

          Zweihundert und dreißig Thaler Conventionsgeld
          ganzer und vollständiger, folgendergestalt zu bezahlender
          Kaufsumme als:
          Google brachte mich auf das Conventionsgeld.

          menen und auf Vorlesen genehmigten Protokolle, diese Urkun-
          de
          in beweisender Form ausgefertiget, auch gleichlautende Ab-
          schrift deren zum Gerichtshandelsbuche gebracht worden
          Grimma am 6. Juni 1837
          Hier konnte ich noch die Urkunde ergänzen.

          Ich würde mich über jede weitere Hilfe freuen. Besonders auch über Antworten zu meinen Fragen.

          Viele Grüße
          Basil
          Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
          Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
          Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
          Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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          • Octavian Busch
            Erfahrener Benutzer
            • 16.03.2021
            • 858

            #6
            Hallo
            Kurz zu den Abkürzungen:

            r für Reichsthaler, der erste - für Groschen g und der zweite - für Pfennige d.
            Ich habe festgestellt, dass das in den GHB offenbar immer so gemacht wurde.

            Bei conf. könnte es auch die Abkürzung cons. = consens sein.

            neuFleischdeputat sehe ich noch.

            Protokolle, diese Urkun-
            de
            Ave

            gesucht in:
            Mutzscheroda: Hermsdorf; Neuschönefeld: Seidel; Seegel: Dietrich, Dieze; Grossbothen: Lange, Dietze; Mügeln: Vogtländer; Droßkau: Kretzschmar, Bergner; Noßwitz: Gleisberg; Sörnzig: Liebers; Wickershain: Steinert; Oelzschau: Lehmann; Hohnbach: Frentzel; Leupahn: Augustin; Erlln: Schöne; Schkortitz: Stein; Eschefeld: Spawborth; Schneeberg: Friede; Grossgörschen: Fickler; Söhesten: Zocher; Greitschütz: Staacke; Stadtroda: Kittel; Gelenau/Erzgeb.: Nestler

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            • mawoi
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2014
              • 3969

              #7
              conf. könnte auch konfirmiert heißen, darum geht es doch in dem Vertrag


              VG
              mawoi

              Kommentar

              • mawoi
                Erfahrener Benutzer
                • 22.01.2014
                • 3969

                #8
                Nämlich
                es verkauft und überläßt Meister Johann Gottlob Starke seine
                hier eigenthümlich zugehörige Fleischbank an Meister Karl Wachtler
                zu Pegau um und für


                VG
                mawoi

                Kommentar

                • mawoi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.01.2014
                  • 3969

                  #9
                  30.r.. – – Preuß. Cour. bekennt Käufer vom Abkäufer zum

                  Kommentar

                  • mawoi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.01.2014
                    • 3969

                    #10
                    Angeld erhalten zu haben und quittirt demselben

                    Kommentar

                    • mawoi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.01.2014
                      • 3969

                      #11
                      en Raten zu bezahlenden Geldquantum zugestanden der-
                      selbe
                      auch die Berichtigung der sämtlichen Kaufs- und Kon-
                      firmations- Kosten übernommen. Endlich hat Verkäufer
                      auch noch den Empfang der bestimmten Agio, Vergütungs-Sum-

                      Kommentar

                      • Basil
                        Erfahrener Benutzer
                        • 16.06.2015
                        • 2420

                        #12
                        Zitat von Octavian Busch Beitrag anzeigen
                        Hallo
                        Kurz zu den Abkürzungen:

                        r für Reichsthaler, der erste - für Groschen g und der zweite - für Pfennige d.
                        Ich habe festgestellt, dass das in den GHB offenbar immer so gemacht wurde.

                        Bei conf. könnte es auch die Abkürzung cons. = consens sein.

                        neuFleischdeputat sehe ich noch.

                        Protokolle, diese Urkun-
                        de
                        Moin Octavian Busch,

                        vielen Dank für deinen Beitrag.

                        übrigens dem Verkäufer die Wahl zwischen dem ausbedunge-
                        nen Fleischdeputat und dem dafür gesetzten und in vierteljähri-
                        gen Raten zu bezahlenden Geldquantum zugestanden
                        ausbedingen - als Voraussetzung (Bedingung) für seine Zustimmung fordern
                        Deputat - regelmäßige Leistung von Naturalien als Teil des Arbeitslohns oder der Altersversorgung, z. B. in Form von Lebensmitteln, Getränken, Kohle, Tabakwaren

                        Wie soll man sowas lesen können, wenn man die Begriffe nicht kennt?
                        Aber klar, das ist das zuvor schon genannte wöchentliche ein Pfund Fleisch oder 2 Taler.

                        Bei conf. könnte es auch die Abkürzung cons. = consens sein.
                        Stimmt, könnte ein 's' sein oder auch ein 'h'. Ist bei dem Schreiber schwer zu erkennen.

                        r für Reichsthaler, der erste - für Groschen g und der zweite - für Pfennige d.
                        Ich habe festgestellt, dass das in den GHB offenbar immer so gemacht wurde.
                        Von Groschen und Pfennigen habe ich in dem Text noch nichts gelesen. Was meinst du mit 'der erste' und 'der zweite'?

                        Viele Grüße
                        Basil
                        Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                        Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                        Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                        Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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                        • Basil
                          Erfahrener Benutzer
                          • 16.06.2015
                          • 2420

                          #13
                          Moin mawoi,

                          vielen Dank für deine Korrekturen. Gut, dass da noch mal jemand drüber gelesen hat.

                          Angeld erhalten zu haben und zeitlich demselben
                          Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
                          Angeld erhalten zu haben und quittirt demselben
                          Wie kam ich denn da auf 'zeitlich'? Jetzt lese ich auch 'quittirt' und so macht der Text auch Sinn.

                          Viele Grüße
                          Basil
                          Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                          Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                          Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                          Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


                          Kommentar

                          • Octavian Busch
                            Erfahrener Benutzer
                            • 16.03.2021
                            • 858

                            #14
                            Zitat von Basil Beitrag anzeigen
                            Von Groschen und Pfennigen habe ich in dem Text noch nichts gelesen. Was meinst du mit 'der erste' und 'der zweite'?
                            Hallo
                            Der erste und zweite Strich ist gemeint.
                            Häufig sieht man bei der Kaufsumme ganze Thalerbeträge. Bei den Steuern sind dann auch Groschen und Pfennige möglich.
                            Bsp.:

                            700rthl - -
                            - 5g 2d
                            - - 2d
                            Ave

                            gesucht in:
                            Mutzscheroda: Hermsdorf; Neuschönefeld: Seidel; Seegel: Dietrich, Dieze; Grossbothen: Lange, Dietze; Mügeln: Vogtländer; Droßkau: Kretzschmar, Bergner; Noßwitz: Gleisberg; Sörnzig: Liebers; Wickershain: Steinert; Oelzschau: Lehmann; Hohnbach: Frentzel; Leupahn: Augustin; Erlln: Schöne; Schkortitz: Stein; Eschefeld: Spawborth; Schneeberg: Friede; Grossgörschen: Fickler; Söhesten: Zocher; Greitschütz: Staacke; Stadtroda: Kittel; Gelenau/Erzgeb.: Nestler

                            Kommentar

                            • Basil
                              Erfahrener Benutzer
                              • 16.06.2015
                              • 2420

                              #15
                              Hallo,

                              ah, jetzt verstehe ich, 'der erste -' und 'der zweite -'.
                              Ich hatte mir gar keine Gedanken über die zwei Striche gemacht, also warum zwei und nicht nur einer, wie wir heute schreiben würden.
                              Aber jetzt, da du es erklärt hast, ist das eine interessante Zusatzinfo. Danke dafür!

                              Grüße
                              Basil
                              Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                              Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                              Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                              Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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