Akpositenschein, Testament 1863

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • knabbe
    Benutzer
    • 24.04.2016
    • 8

    [gelöst] Akpositenschein, Testament 1863

    Testament 1863 Nordniedersachsen
    Guten Tag an alle,
    am Ende eines Testaments steht:

    Und ist ein akpositenschein zugesagt. Beglaubigt
    Issendorf
    Ex officies eröffnet _____, unterm Protokoll am 9. Februar 1870.

    Habe ich "akpositenschein" richtig übertragen?
    Und was ist das?
    Was folgt auf "Ex officies eröffnet .."?
    Habe ich "Protokoll" richtig übertragen?
    Vielen Dank im Voraus.

    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von knabbe; 24.04.2016, 19:27. Grund: Fragebogen ausgefüllt
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2645

    #2
    Hallo Knabbe,

    ich meine zu entziffern:

    Und ist ein Depositenschein
    zugesagt. Beglaubigt

    Issendorf
    Ex officies eröffnet laut? be
    kannten??
    Protokolls vom 9. Februar 1870.


    Gruß Balthasar70
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • knabbe
      Benutzer
      • 24.04.2016
      • 8

      #3
      Danke an Balthasar70,
      das ist die Lösung.
      Und es heißt wohl auch "Ex officio"
      Zuletzt geändert von knabbe; 24.04.2016, 22:24. Grund: ergänzt

      Kommentar

      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 1688

        #4
        Moin zusammen,

        also da steht ganz gewiss nicht "Depositenschein", sondern wie Du, Knabbe, zuerst schon richtig vermutet hattest "akpositenschein", eventuell auch mit Großbuchstabe am Anfang, doch dazu fehlt eine Vergleichsstelle im Text. Das Wort Akpositenschein finde ich zwar auch in älteren Nachschlagewerken nicht (z.B. Krünitz Oekonomische Encyclopädie http://kruenitz1.uni-trier.de/), aber ein Blick auf die lateinische Präfixe hilft:

        ad- (ac-, af-, ag-, ap-, at-, as-) ad = heran, hinzu, dabei

        Beispiele: Adaption, Addition, Adhäsion, Adjektiv, Adoption, Adoration, Adsorption, Advokat, Affinität, Affix, Aggregat, Akquisition, Akzeptanz, Akzeptor, Akzise, Apposition, Assimilation, Assoziation, Attraktion

        Das Grundwort ~position geht zurück auf das lateinische ponere - setzen, stellen, legen.
        Weitere Bedeutungen lt. Der kleine Stowasser- lateinisches Schulwörterbuch: zu etwas rechnen, zählen, aufzählen, anführen.

        Der Akpositionsschein ist demnach wohl so etwas wie eine zum Testament gehörende Aufstellung (z.B. des Inventars).

        Vielleicht kann ein Wirtschafts- oder Rechtshistoriker das noch einmal überprüfen und bestätigen?

        "Ex officio" - von Amts wegen stimmt.

        Viele Grüße

        Christian
        Zuletzt geändert von Christian40489; 27.04.2016, 23:24.
        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

        Kommentar

        • knabbe
          Benutzer
          • 24.04.2016
          • 8

          #5
          Danke für den Hinweis,
          allerdings bin ich doch der Ansicht, dass "Depositenschein" richtig ist.
          Dafür sprechen zwei Gründe:
          1. Die Schreibweise des "A" (klein oder groß) ist im Text doch signifikant anders. Zum Vergleich stelle ich das Dokument und den gelesenen Text hier zur Verfügung.

          Wie man sieht, ist noch einiges offen.
          2. Akpositen.., Akposition o.ä. findet man online tatsächlich nicht; im Gegensatz dazu Depositen.., Deposition usw.
          Beste Grüße
          Jörn Knabbe

          Kommentar

          • Christian40489
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2008
            • 1688

            #6
            Hallo Jörn,

            Gerade weil das D und das A sich allgemein - und wie auch im Testament zu sehen - deutlich unterscheiden, bin ich so sicher, dass es nicht Depositenschein heißt. Vergleiche mal das D und das A in Der Altentheiler am Testamentsanfang: nicht die geringste Ähnlichkeit. Dagegen große Ähnlichkeit des A in Altentheiler und Akpositenschein. Der zweite Buchstabe in Akpositenschein ist niemals eine e wie in Depositen, sondern zweifelsfrei ein k. Also zwei Argumente gegen Depositen- vs. Akpositenschein, einen Begriff, der uns aber noch unbekannt ist. Zum Vergleich hier auch noch eine Buchstabenkarte mit vielen Beispielen, in keinem der Fälle eine Ähnlichkeit zwischen D und A. http://www.suetterlinschrift.de/Lese/Kanzlei2.htm

            Die Schreibweise kann m.E. als gesichert gelten, es wäre jetzt die Bedeutung/Existenz des Begriffes zu klären. Leider findet sich dazu im Internet nicht der leiseste Hinweis. Vielleicht stellst Du das mal als Anfrage in das Forum "Begriffserklärung, Wortbedeutung und Abkürzungen" ein.
            Viel Glück bei der weiteren Recherche.
            Christian
            Zuletzt geändert von Christian40489; 27.04.2016, 23:44.
            suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

            Kommentar

            Lädt...
            X