Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 27

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1687

    [gelöst] Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 27

    Quelle bzw. Art des Textes: juristischer Schriftsatz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833-35
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schemmern
    Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert


    Hallo zusammen, nachdem die vorige Hürde mit einiger Mühe überwunden wurde, hier nun die nächste Seite:

    Z.Z. 1134 J. P.

    Zur Berufung
    des Andreas Dilchert aus Schemmern wegen Gewaltthätig-
    keit, Bedrohung, Beschimpfung, item Beleidung des Schultheißen
    im Dienste, Hintansetzung der dem Justizamte schuldigen Achtung,
    Widersetzlichkeit und Eigenmacht.
    Als Festsetzung der Abstimmung in gegenwärtiger Berufungs
    Sache, welche berichts ad Num. 905 vorgewiesen ist, habe ich zu be-
    merken, daß das hiesige Obergericht

    Mehr hab ich noch nicht...

    Gruß Christian
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    Zuletzt geändert von Christian40489; 25.02.2021, 00:02.
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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1687

    #2
    Hier das nächste Lückenstück:

    merken, daß das hiesige Obergericht anklagt berichts vom 7ten d. M.
    das vom ___ Herrn Correferenten ___ Sp[ecial] Prot[ocoll] V unter m
    26ten d. M. unter ____, sämtliche übrigen Acten nebst einer
    in protokallarischer Styl verfassten Zugabe zum bestehenden ___
    des Advocaten Finck jun. ___ abgegeben hat. Aus letzterer
    wird ____ nichts zu entnehmen, was im Interesse des
    Appellanten angeführt worden seyn könnte. ___ ___ aber
    scheint sich dasjenige zu bestäthigen, was ich früher aus dem Urthel
    w.w. ausgeführt habe.
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    Kommentar

    • M_Nagel
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2020
      • 1679

      #3
      Als Fortsetzung der Abstimmung in gegenwärtiger Berufungs-
      Sache, welche bereits ad Num. 905 vorgewiesen ist, habe ich zu be-
      mercken, daß das hiesige Obergericht, mittelst Berichts vom 7ten d. M.,
      das von d. H. H. (=von den Herren) Correferenten desiderirte Sp. Prot. V unterm
      26ten d. M., unter Remission sämtlicher übrigen Acten, nebst einer,
      im protocollarischen Styl verfassten Zugabe zum Beschwerden-Libell
      des Advocaten Finck jun. hieher abgegeben hat. Aus Letzterer,
      wies ich wenigstens, nichts zu entnehmen, was im Interesse des
      Appellanten angeführt worden seyn könnte. Aus Ersterem aber
      scheint sich das jenige zu bestäthigen, was ich früher aus dem Urthel
      w. w. angeführt habe. -
      Zuletzt geändert von M_Nagel; 24.02.2021, 20:10.
      Schöne Grüße
      Michael

      Kommentar

      • Balthasar70
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2008
        • 2645

        #4
        Der Rest:
        Auch geht aus dem Protocoll hervor daß
        Appellant, die ihn wegen ungezogenen Betragens von ___,
        gesetzte? 24 stündige Gefängnis Strafe wirklich ___ hat.- Dieß?
        ist freylich nur unter wiederholter Mitwirkung von ______
        effectuirt worden, die F__ selbst aber, m. E. für abgethan zu halten,
        während die Tor___ des Amts Sekretair Adams dem Ermessen des
        civil Senats des Obergerichts überlassen bleiben muß, - folglich nicht
        Gegenstand der Beurtheilung der vor____ Berufung seyn könne.
        ___ es?, was ich aber eben so wenig mit Erfolg zu thun glaube, wenigstens
        _____
        Gruß Balthasar70

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 1679

          #5
          Auch geht aus dem Protokoll hervor daß
          Appellant, die ihm wegen ungezogenen Betragens von Aemtern,
          gesetzte 24 stündige Gefängnis Strafe wircklich verbüßt hat. - Dieß
          ist freylich nur unter wiederholter Mitwirckung der Gensdarmerie erst
          effectuirt worden; die Sache selbst aber, m. E. für abgethan zu halten,
          während die Correction des Amts Secretair Adams dem Ermessen des
          civil Senats des Obergerichts überlassen bleiben muß, - folglich nicht
          Gegenstand der Beurtheilung der vorliegenden Berufung seyn kann.
          Wäre es, was ich aber eben so wenig mit Erfolg zu thun glaube, wenigstens
          wahrscheinlich...?
          Schöne Grüße
          Michael

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          • Christian40489
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2008
            • 1687

            #6
            Hallo,
            das letzte Wort lautet "wünschenswerth", was auf der nächsten Seite gut zu lesen ist. Ich kann deshalb auf gelöst stellen, nicht aber ohne mich vorher bei Euch zu bedanken.
            Gruß
            Christan
            suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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